Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für
die Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen
finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Stimmrechtskarte. Darüber hinaus kann das
Formular auch im Internet unter
hv.leifheit-group.com
abgerufen werden.
b) Aktionäre, die Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen
möchten, senden bitte das ausgefüllte Formular bis spätestens Dienstag, 1. Juni 2021, 24:00
Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die vorstehend im Abschnitt 'Bevollmächtigung eines
Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte' angegebene Adresse
(postalisch oder per E-Mail). Im Vorfeld der Hauptversammlung können rechtzeitig
eingegangene Vollmachten und Weisungen auf den vorgenannten Wegen bis einschließlich 1.
Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), auch widerrufen oder geändert werden.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf oder eine Änderung von Vollmachten und Weisungen,
auch noch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen, über
das HV-Portal möglich.
Außerdem steht den Aktionären auch insoweit das HV-Portal im Internet unter
hv.leifheit-group.com
zur Verfügung, über das die Erteilung, die Änderung sowie der Widerruf von Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der 8. Gesellschaft spätestens am Sonntag, 2. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, ein derartiges
Verlangen an folgende Adresse zu senden:
Leifheit AG Der Vorstand c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10, 80637 München
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern sind vor der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:
Leifheit AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10, 80637 München oder per E-Mail an: antraege@linkmarketservices.de 9. Bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im
Internet unter
hv.leifheit-group.com
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 18. Mai 2021 ebenfalls auf
der genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der
Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
form- und fristgerecht angemeldet ist.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten haben das
Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.
Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, 31. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
(Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal im
Internet unter
10. hv.leifheit-group.com
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu
nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 AktG und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz stehen den Aktionären im Internet
unter
hv.leifheit-group.com
zur Verfügung.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet und ihr Stimmrecht ausgeübt haben, und deren
Bevollmächtigte können bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlüsse der
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Der
Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal im Internet unter
hv.leifheit-group.com
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
finden sich im Internet unter 13.
hv.leifheit-group.com
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Stimmrechtskarte erforderlich, die Aktionäre
nach form- und fristgerechter Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte
finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich die form- und fristgerecht angemeldeten
Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte im HV-Portal anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme
während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die 14. Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät benötigt. Um die
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile
Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)