II.7.c) bzw. Ziffer II.8 dieser Einberufung für Bevollmächtigte von Aktionären gleichermaßen Anwendung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch nach § 135 Abs. 8 AktG

eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder zur Ausübung des

Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen

Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch

ist die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Aktionäre, die einen

Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden

bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht

abzustimmen. Auch diese Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Ausübung des

Stimmrechts durch Briefwahl oder Untervollmacht bedienen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser

Bevollmächtigten nach § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht

das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtformular befindet

sich auch auf der Stimmrechtskarte, die dem Aktionär nach erfolgreicher Anmeldung übersandt wird.

Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen der

Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis Mittwoch, den

29. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), per Post, per Telefax oder per E-Mail unter einer der folgenden

Adressen zugehen:


                            KAP AG 
                            Link Market Services GmbH 
                            Landshuter Allee 10 
                            80637 München 
                            Telefax: +49 (0)89 21027-289 
                            E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 

Ein Bevollmächtigter kann die Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal nur verfolgen,

wenn er vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten erhält. Intermediären,

Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder geschäftsmäßig Handelnden, die eine Mehrzahl von

Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des

Stimmrechts mit der Gesellschaft unter der oben genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.

Weitere Hinweise zur Vollmachterteilung an Dritte sind auf der Stimmrechtskarte, welche die

ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen und eine

nähere Beschreibung der Vollmachterteilung an Dritte sind auch im Internet unter

https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

einsehbar.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG


                            Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
                            zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
                            verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
                            neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
                            ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
                            spätestens am Montag, den 30. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen (Zugang bei der 
                            Gesellschaft). Das Verlangen kann jedenfalls wie folgt adressiert werden: 
                                          KAP AG 
                                          - Der Vorstand - 
                                          Edelzeller Straße 44 
                                          36043 Fulda 

Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass

sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind

a. und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121

Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß

§ 70 AktG angerechnet.

Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem

Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder

nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht

entsprechend anzuwenden.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der

Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Zugang bei der Gesellschaft im

Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen

davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union

verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

bekanntgemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden

einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung, die allerdings zumindest für

Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung

unter der Internetadresse

https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung 7.                             zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 15. September 

2021, 24:00 Uhr (MESZ) unter der Adresse:


                                          KAP AG 
                                          Link Market Services GmbH 
                                          Landshuter Allee 10 
                                          80637 München 
                                          Alternativ unter der Telefaxnummer +49 (0)89 21027-298 oder 
                                          unter der E-Mail-Adresse antraege@linkmarketservices.de 

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur

Zugänglichmachung nach § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Gegenanträge oder

Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind,

gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den

Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung

angemeldet ist, § 1 Abs. 2 Satz 3 COVMG.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG ist im Falle einer virtuellen

Hauptversammlung erheblich eingeschränkt. Gemäß § 1 Abs. 2 COVMG wird den Aktionären ein

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat

vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer

Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen

entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Die Fragen sind in deutscher Sprache abzufassen.

Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 17, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)