geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE UND DIE VERFOLGUNG DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER GESAMTEN
HAUPTVERSAMMLUNG DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch im Falle der
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, die Stimmrechte der
Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen und nicht nach eigenem Ermessen auszuüben. Ohne
ausdrücklich erteilte Weisung oder bei nicht eindeutig erteilter Weisung zu den einzelnen Punkten der
Tagesordnung ist eine Ausübung des Stimmrechts durch die Stimmrechtsvertreter nicht möglich.
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der
Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist über das
internetgestützte System unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juli 2021 (wobei
dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt wird) möglich. Die Zugangsdaten für das
internetgestützte System werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt.
Zur Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen kann auch das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Die Vollmachts- und Weisungserteilung, der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen, sofern sie nicht über das
internetgestützte System der Gesellschaft abgegeben werden, unter der folgenden Adresse in Textform bis
spätestens
22. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend),
zugehen:
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Widerruf oder die Änderung bereits erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform auf den vorstehend angegebenen Wegen sowie über das
internetgestützte System bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlussfassungen oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen von Aktionären entgegennehmen.
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihr Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung auch durch einen anderen
Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von
Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder auch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen; dies gilt
grundsätzlich auch für das Recht zur elektronischen Fragenstellung und die Möglichkeit zum elektronischen
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße
Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über
Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Möchte der Bevollmächtigte zur Stimmabgabe das internetgestützte System
nutzen, benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die mit der Zugangskarte übermittelt werden und die der
Bevollmächtigte ggf. vom Vollmachtgeber erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs (insbesondere
eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmberaters oder einer sonstigen von § 135
AktG erfassten Person oder Institution sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht sowie über das Verfahren der Vollmachterteilung
abzustimmen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten Aktionäre ein
Vollmachtsformular. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Die Bevollmächtigung und
ihr Nachweis können auch auf andere formgerechte Art und Weise erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter
folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn der Gesellschaft der Nachweis einer II. Bevollmächtigung übermittelt werden soll. Zusätzlich bietet die Gesellschaft unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
ein internetgestütztes System für die Erteilung der Vollmacht, die Übermittlung des Nachweises der
Vollmacht bzw. deren Änderung und des Widerrufs an. Einzelheiten können Aktionäre den dort aufgeführten
Hinweisen entnehmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten
Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird
empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der
folgenden Adresse zu melden:
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
WEITERE HINWEISE INSBESONDERE ZUR STIMMRECHTSAUSÜBUNG ÜBER BRIEFWAHL UND VOLLMACHT UND WEISUNG AN DIE
VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN STIMMRECHTSVERTRETER
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auf die Abstimmung über die in der Einberufung oder im
Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats und/oder etwaige nach §§ 122, 126, 127 AktG bekannt bzw. zugänglich gemachten Anträge von
Aktionären beschränkt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe durch Briefwahl oder
Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt
entsprechend für die Einzelabstimmungen.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in der virtuellen Hauptversammlung keine
Rede- und Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung (siehe dazu nachstehend) oder Antragsrechte
in der Hauptversammlung ausüben können, da sie mangels physischer Präsenz als Briefwähler nicht an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 11, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)