Während ihrer Tätigkeit bei Deloitte verantwortete Sonja Edeler Jahres- und Konzernabschlussprüfungen von international tätigen Muttergesellschaften in unterschiedlichen Branchen und mit verschiedenen Gesellschafterstrukturen. Zu ihren Mandanten gehörten auch Unternehmen aus dem Bereich Private Equity. In diesem Zusammenhang war sie bei der Auftragsdurchführung von Unternehmensbewertungen und von Due Diligence-Prüfungen beteiligt.

Nach 14 Jahren Tätigkeit bei Deloitte verantwortet Sonja Edeler nun bei der Dirk Rossmann GmbH seit mehr als sechs Jahren den Bereich Finanzen und seit einem Jahr den Bereich Revision. Die Analyse der aktuellen Zahlen sowie die Optimierung der damit verbundenen betrieblichen Prozesse, das Liquiditätsmanagement, die Entwicklung von Finanzstrategien und -planungen gehören im Bereich Finanzen zu ihren Schwerpunkten. Als Verantwortliche für die Revision innerhalb der Rossmann-Gruppe überprüft sie die Unternehmensprozesse auf Einhaltung der geltenden Richtlinien und Vorschriften, auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Sonja Edeler bringt somit aufgrund ihrer bisherigen vielseitigen beruflichen Tätigkeit umfassende Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse über Finanzmanagement, Bilanzierung sowie Revision in die Aufsichtsratstätigkeit bei der Deutschen Beteiligungs AG ein.

Angaben nach Empfehlung C.13 DCGK:

Der Aufsichtsrat sieht Frau Sonja Edeler als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 Abs. 2 DCGK an.

Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Sonja Edeler und dem Unternehmen, den Organen der Deutschen Beteiligungs AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.

Frau Sonja Edeler ist Geschäftsleiterin Finanz- und Rechnungswesen, Revision der Dirk Rossmann GmbH, einem mit der Rossmann Beteiligungs GmbH verbundenen Unternehmen. Die Rossmann Beteiligungs GmbH hat zuletzt mitgeteilt, dass sie am 25. November 2019 25,01 Prozent der Stimmrechte an der Deutschen Beteiligungs AG gehalten hat und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär.


 
2.            Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Deutschen Beteiligungs AG (Tagesordnungspunkt 7) 
 
2.1.          Einleitung 
 
              Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Beteiligungs AG basiert auf den 
              gesetzlichen Vorgaben für die Vorstandsvergütung, insbesondere auf §§ 87, 87a AktG. Zudem ist die 
              Zielstellung, mit dem Vergütungssystem die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex 
              weitestgehend umzusetzen. Das Vergütungssystem gilt für alle vom 1. Oktober 2020 an neu abgeschlossenen 
              Vorstandsdienstverträge. 
 
              Der Aufsichtsrat hat das vorliegende Vergütungssystem in seiner Sitzung am 11. September 2020 
              beschlossen. Das Vergütungssystem wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 
              AktG zur Billigung vorgelegt. 
 
2.2.          Überblick über die Vergütungskomponenten, Zielgesamtvergütung und allgemeine Regelungen 
 
              Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus den folgenden Vergütungskomponenten zusammen: 
              *             Festgehalt, 
              *             einjährige variable Vergütung ('kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil'), 
              *             mehrjährige variable Vergütung ('langfristiger variabler Vergütungsbestandteil'), 
                            gegebenenfalls eine Tantieme für Langfristige Beteiligungen ('langfristiger variabler 
              *             Vergütungsbestandteil'), 
              *             gegebenenfalls Versorgungszusagen sowie 
              *             Nebenleistungen. 

Auf Basis dieser Vergütungskomponenten definiert der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied eine

Zielgesamtvergütung, d.h. die Gesamtvergütung für den Fall einer 100-prozentigen Zielerreichung (ohne

Versorgungszusagen, da die Versorgungsordnungen der Deutschen Beteiligungs AG geschlossen sind und keine

neuen Zusagen mehr erteilt werden). Für die Vorstandsmitglieder, die dem Investmentteam angehören,

beträgt der Anteil fester Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung ca. 51 Prozent, der Anteil

kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca. 16 Prozent und der Anteil langfristiger variabler

Vergütungsbestandteile ca. 33 Prozent. Für das andere Vorstandsmitglied beträgt der Anteil fester

Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung ca. 56 Prozent, der Anteil kurzfristiger variabler

Vergütungsbestandteile ca. 18 Prozent und der Anteil langfristiger variabler Vergütungsbestandteile ca.

26 Prozent.

Alle Vergütungskomponenten werden in Euro ausgezahlt, eine aktienbasierte Vergütung wird nicht gewährt.

Ein zeitlicher Aufschub der Auszahlung von Vergütungsbestandteilen erfolgt nicht. Die Vorstandsmitglieder

sind jedoch verpflichtet, 35 Prozent des Nettobetrages der jeweils gewährten langfristigen variablen

Vergütung in Aktien der Deutschen Beteiligungs AG zu investieren und die Aktien mindestens vier Jahre vom

Erwerbszeitpunkt an, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand

hinaus, zu halten.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte bzw. Vergleichsparameter für die variable Vergütung nach dem

Beginn der für die jeweilige variable Vergütung maßgeblichen Referenzperiode ist ausgeschlossen.

Zusätzlich zu den genannten Vergütungskomponenten werden für einzelne Vorstandsmitglieder, die dem

Investmentteam angehören, noch nachlaufende Vergütungen aus in der Vergangenheit abgeschlossenen

Vergütungsmodellen ausgezahlt. 2.3. Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat legt, nach Beratung im Präsidium, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

fest. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird zudem gemäß § 120a Abs. 1 AktG der

Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat und das Präsidium überprüfen das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

regelmäßig. Wenn der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems beschließt, wird das Vergütungssystem

erneut der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Bei der Überprüfung des

Vergütungssystems kann der Aufsichtsrat sich bei Bedarf durch unabhängige externe Experten unterstützen

lassen. Für den Fall, dass externe Experten zur Unterstützung herangezogen werden, wird der Aufsichtsrat

bereits bei der Auswahl der externen Experten sicherstellen, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Darüber hinaus überprüfen der Aufsichtsrat und das Präsidium die Angemessenheit der einzelnen

Vergütungskomponenten sowie der Gesamtvergütung mindestens einmal jährlich. 2.4. Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur nachhaltigen und langfristigen

Entwicklung der Gesellschaft

Das zentrale wirtschaftliche Ziel der Geschäftstätigkeit der Deutschen Beteiligungs AG ist, den

Unternehmenswert langfristig zu steigern durch die Steigerung des Wertes der beiden Geschäftsfelder

Private-Equity-Investments und Fondsberatung. Darauf sind auch die für die variable Vergütung

maßgeblichen Ziele ausgerichtet. Sowohl die mehrjährige variable Vergütung als auch die Tantieme für

Langfristige Beteiligungen (bisher: 'Bilanzinvestment-Tantieme') sind dabei auf die langfristige

Entwicklung ausgerichtet. Nachhaltigkeitskriterien werden im Rahmen der Festlegung der einjährigen

variablen Vergütung berücksichtigt. 2.5. Vergütungskomponenten im Einzelnen

Festgehalt 2.5.1.

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt, das in zwölf gleichen Raten monatlich

ausgezahlt wird. 2.5.2. Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung bemisst sich zu 75 Prozent nach der Leistung des Vorstands insgesamt

und zu 25 Prozent nach der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds in dem jeweils abgelaufenen

Geschäftsjahr. Sie kann bis zu 40 Prozent des Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen.

Der Aufsichtsrat ermittelt nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres die Leistung des Vorstands

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January 14, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)