Die aktuell geltende Aufsichtsratsvergütung wurde am 20. Februar 2018 vor dem Börsengang der DWS Group 
              GmbH & Co. KGaA durch die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen. Nach einer Überprüfung der 
              derzeitigen Vergütungsregelung sehen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat keine 
              Veranlassung, der Hauptversammlung eine Anpassung vorzuschlagen. 
              Der Wortlaut von § 14 der Satzung, die Einzelheiten der Vergütung sowie weitere Komponenten wie 
              Auslagenersatz und Einbeziehung in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind im Abschnitt 
              'Berichte und Hinweise' unter dem Punkt 'Zu TOP 7 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats' enthalten. 
              Dieser Abschnitt enthält auch eine nähere Beschreibung des hinter der Satzungsregelung stehenden 
              Vergütungssystems in entsprechender Anwendung von § 87a Absatz 1 Satz 2 AktG gem. § 113 Absatz 3 Satz 3 
              AktG i. V. m. § 278 Absatz 3 AktG. 
              Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
              Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 14 der Satzung der DWS Group GmbH & Co. KGaA, 
              einschließlich des ihr zugrunde liegenden, in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 
              2021 im Abschnitt 'Berichte und Hinweise' unter dem Punkt 'Zu TOP 7 Vergütung der Mitglieder des 
              Aufsichtsrats' näher beschriebenen Vergütungssystems, wird bestätigt. 
              Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Absatz 1 der Satzung in Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 
              2019/2033 (Investment Firm Regulation - IFR) 
              § 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft regelt den Gegenstand der Gesellschaft. Die Regelung lautet 
              derzeit wie folgt: 
                            'Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an sowie die Leitung und 
                            Unterstützung einer Gruppe von Finanzdienstleistungsunternehmen, davon mindestens ein 
                            Institut i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR-Institut), die 
                            insbesondere im Bereich der individuellen und kollektiven Vermögensverwaltung tätig sind. 
                            Die Gesellschaft übt dabei die Funktion einer Finanzholdinggesellschaft i.S.v. Art. 4 Abs. 
                            1 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aus.' 8. 

Die Gesellschaft qualifizierte bislang als Finanzholdinggesellschaft i.S.v. Art. 4 Absatz 1 Nr. 20 der

Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Mit den Änderungen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 2019/2033 am 26.

Juni 2021 in Kraft treten, wird die DWS Group GmbH & Co. KGaA künftig die Funktion einer

Investmentholdinggesellschaft i.S.v. Art. 4 Absatz 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) Nr. 2019/2033 ausüben.

Hierdurch werden Anpassungen der Definition des Unternehmensgegenstandes in der Satzung notwendig.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Absatz 1 der

Satzung mit Wirkung zum 26. Juni 2021 wie folgt neu zu fassen:


                            'Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an sowie die Leitung und 
                            Unterstützung einer Gruppe von Finanzinstituten und mindestens einer Wertpapierfirma, die 
                            insbesondere im Bereich der kollektiven und individuellen Vermögensverwaltung tätig sind. 
                            Das Unternehmen übt dabei die Funktion einer Investmentholdinggesellschaft aus.' 

Berichte und Hinweise Zu TOP 6

Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin

Inhaltsverzeichnis


A.            Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin 
I.            Zielsetzung des Vergütungssystems und Strategiebezug 
II.           Grundsätze 
B.            Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems 
I.            Überprüfung des Vergütungssystems und Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung 
II.           Berücksichtigung von Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer 
III.          Maßnahmen zur Vermeidung und Behandlung von Interessenskonflikten 
IV.           Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem 
C.            Bestandteile des Vergütungssystems und ihre relativen Anteile an der Vergütung 
D.            Höchstgrenzen der Vergütung 
I.            Begrenzung der Gesamtvergütung (Maximalvergütung) 
II.           Begrenzung der variablen Vergütung 
E.            Vergütungsbestandteile im Einzelnen 
I.            Erfolgsunabhängige Komponente 
1.            Grundgehalt 
2.            Sonstige Leistungen 
3.            Betriebliche Altersvorsorge 
II.           Erfolgsabhängige Komponente 
1.            Short-Term Award (STA) 
2.            Long-Term Award (LTA) 
3.            Keine diskretionären Sonderzahlungen 
III.          Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit 
1.            Zurückbehaltungszeiträume und Vergütungsinstrumente 
2.            Leistungs- und Verfallbedingungen, Malus 
3.            Clawback 
4.            Aktienhalteverpflichtung (Shareholding Guideline) 
F.            Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte 
A.            Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin 

Das seit dem Börsengang im März 2018 geltende und im Januar 2021 angepasste Vergütungssystem für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, der DWS Management GmbH, soll der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 1 Aktiengesetz ('AktG') zur Billigung vorgelegt werden.

Das Vergütungssystem berücksichtigt die regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes und der Institutsvergütungsverordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4270), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2019 (BGBl. I S. 486) zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung ('InstVV') vom 25. Juli 2017 (BGBl. I S. 3042) geändert worden ist, der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der EU-Richtlinie betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren V (OGAW V) sowie den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK).

Bezugnahmen auf die 'Gesellschafterversammlung' sind im Folgenden als Bezugnahmen auf die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin zu verstehen, welche für die Fest- und Umsetzung dieses Vergütungssystems zuständig ist.

I. Zielsetzung des Vergütungssystems und Strategiebezug

Die DWS Group GmbH & Co. KGaA (im Folgenden auch 'DWS KGaA') mit ihren Tochtergesellschaften (im Folgenden zusammen auch 'DWS' oder 'DWS Konzern') ist einer der führenden globalen Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von 793 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2020). Die DWS bietet Privatpersonen und institutionellen Kunden weltweit den Zugang zu einer vollständig integrierten Plattform, die sorgfältig für zukünftiges Wachstum positioniert wurde. Ihr Angebot umfasst das gesamte Spektrum an traditionellen aktiven sowie passiven und alternativen Investmentdienstleistungen.

Die DWS möchte die Zukunft des Investierens gestalten. Dank der rund 3.500 Mitarbeiter an Standorten in der ganzen Welt ist der DWS Konzern dabei lokal präsent und bildet gleichzeitig ein globales Team. Die DWS und ihre Konzerngesellschaften sind Anleger - mit dem Auftrag, die beste Grundlage für die finanzielle Zukunft ihrer Kunden zu schaffen. Vor diesem Hintergrund gehören verantwortungsbewusstes Investieren und der starke Fokus auf die Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social and Governance - 'ESG') zum treuhänderischen Selbstverständnis der DWS.

Zu Beginn des Jahres 2021 hat die DWS ihre Ambitionen für die nächste Phase der Konzernentwicklung seit ihrem Börsengang im März 2018 präzisiert. Dazu gehören Investitionen in Transformation, um effizient zu bleiben; Fokussierung auf und Investitionen in ausgewählte Bereiche, um profitables Wachstum zu erzielen; und das Streben nach einer Führungsrolle in der Branche in den Bereichen, in denen die DWS über ihr gesamtes diversifiziertes Geschäft hinweg - einschließlich ESG-, Passive- und margenstarken Strategien - Stärken aufweist.

Das Thema ESG zählt somit zu den obersten strategischen Prioritäten und die DWS geht davon aus, dass erfolgreiche Vermögensverwaltung in den kommenden Jahren maßgeblich durch Nachhaltigkeit und nachhaltige Investments bestimmt sein wird. Die DWS hat das Ziel formuliert, führender ESG-Vermögensverwalter und -Vordenker zu werden, indem sie ESG zum Standard und Kern des Handelns als Treuhänder und Unternehmen macht. ESG wird dabei in den Mittelpunkt aller Aktivitäten gestellt.

Die Geschäftsführung der DWS Management GmbH ist für die Steuerung und Kontrolle der DWS und des gesamten DWS Konzerns und dessen langfristiger und nachhaltiger unternehmerischer Entwicklung im Einklang mit den Aktionärsinteressen verantwortlich.

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April 29, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)