wesentlichen Inhalt:


                            Die Bechtle E-Commerce Holding AG unterstellt ihre Leitung der Bechtle Aktiengesellschaft, 
                            die demgemäß berechtigt ist, dem Vorstand der Bechtle E-Commerce Holding AG hinsichtlich 
                            der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Bechtle Aktiengesellschaft wird ihr 
                            Weisungsrecht durch ihren Vorstand oder - soweit gesetzlich zulässig - durch ausdrücklich 
                            beauftragte Personen ausüben. Weisungen sind schriftlich (einschließlich Brief, Fax und 
              -             E-Mail) zu erteilen. Die Bechtle Aktiengesellschaft kann dem Vorstand der Bechtle 
                            E-Commerce Holding AG nicht die Weisung erteilen, den Vertrag aufrechtzuerhalten, zu ändern 
                            oder zu beenden. Der Vorstand der Bechtle E-Commerce Holding AG ist verpflichtet, die 
                            Weisungen der Bechtle Aktiengesellschaft zu befolgen. Die Führung der Geschäfte und die 
                            Vertretung der Bechtle E-Commerce Holding AG obliegen weiterhin dem Vorstand der Bechtle 
                            E-Commerce Holding AG. 
                            Die Bechtle Aktiengesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Bücher und Schriften der 
                            Bechtle E-Commerce Holding AG einzusehen. Der Vorstand der Bechtle E-Commerce Holding AG 
                            ist verpflichtet, der Bechtle Aktiengesellschaft jederzeit alle gewünschten Auskünfte über 
              -             sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Bechtle 
                            E-Commerce Holding AG zu geben. Weiter ist die Bechtle E-Commerce Holding AG verpflichtet, 
                            der Bechtle Aktiengesellschaft laufend über die geschäftliche Entwicklung und über alle 
                            wesentlichen Geschäftsvorfälle zu berichten. 
                            Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Bechtle E-Commerce 
                            Holding AG wirksam. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der 
              -             Hauptversammlung der Bechtle Aktiengesellschaft der Zustimmung der Hauptversammlung der 
                            Bechtle E-Commerce Holding AG. 
                            Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann schriftlich mit einer Frist von 
              -             sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der Bechtle E-Commerce Holding AG gekündigt 
                            werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
              -             Schließlich enthält der Vertrag eine sogenannte salvatorische Klausel. 
11. 

Der Abschluss des Beherrschungsvertrags ist im Einzelnen in dem gemeinsamen, vom Vorstand der Bechtle

Aktiengesellschaft und vom Vorstand der Bechtle E-Commerce Holding AG nach § 293a AktG erstatteten

schriftlichen Bericht rechtlich und wirtschaftlich erläutert.

Die Bechtle Aktiengesellschaft ist alleinige Aktionärin der Bechtle E-Commerce Holding AG. Aus diesem

Grund sind von der Bechtle Aktiengesellschaft keine Ausgleichszahlungen oder Abfindungen gemäß den §§

304, 305 AktG zu gewähren. Aus demselben Grund ist eine Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer

entbehrlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen der Bechtle

Aktiengesellschaft und der Bechtle E-Commerce Holding AG zuzustimmen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf sind auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.bechtle.com/hv2021 

zugänglich:


                            der Entwurf des Beherrschungsvertrags zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der 
              -             Bechtle E-Commerce Holding AG; 
                            die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Bechtle Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 
              -             2018, 2019 und 2020; 
                            die Jahresabschlüsse der Bechtle E-Commerce Holding AG für die Geschäftsjahre 2018, 2019 
              -             und 2020; 
                            die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Bechtle Aktiengesellschaft für die 
              -             Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020; 
              -             der gemeinsame Bericht des Vorstands der Bechtle Aktiengesellschaft und des Vorstands der 
                            Bechtle E-Commerce Holding AG über den Beherrschungsvertrag gemäß § 293a AktG. 
III.          System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Bechtle Aktiengesellschaft 
              Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands 
              Oberstes Strategieziel der Bechtle Aktiengesellschaft (im Folgenden: Bechtle) ist die nachhaltige 
              Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Dieses Leitziel ist auch Kernbaustein 
              unserer Unternehmensstrategie Vision 2030. Das Vergütungssystem des Vorstands fördert die Umsetzung 
              dieser Strategie durch ambitionierte Performance-Ziele, die im Einklang mit unserer Unternehmensstrategie 
              stehen. 
              Die einzelnen Vergütungskomponenten stellen die Förderung der wesentlichen Ziele unserer 
              Unternehmensstrategie, insbesondere ein kontinuierliches und nachhaltiges Umsatzwachstum bei 
              gleichzeitiger Steigerung der Profitabilität, sicher. 
              Gleichzeitig ist die Vorstandsvergütung darauf ausgerichtet, die Mitglieder des Vorstands unter 
              Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft entsprechend ihrer Leistung und ihres Tätigkeits- und 
              Verantwortungsbereichs zu entlohnen. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems entspricht den Maßgaben des 
              Aktiengesetzes (AktG). Zudem erfolgt eine Orientierung an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen 
              Corporate Governance Kodex (DCGK). 
              Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystem wurden insbesondere die folgenden Leitsätze berücksichtigt: 
                            Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie: 
                            Das Vergütungssystem trägt in seiner Gesamtheit zur Förderung und Umsetzung unserer 
              -             Unternehmensstrategie Vision 2030 bei, indem anspruchsvolle und langfristige 
                            Performance-Ziele gesetzt werden, welche im Einklang mit unserer gewünschten 
                            Unternehmensentwicklung stehen. 
1.                          Fokus auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung: 
                            Die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Bechtle wird durch die Gewährung einer 
              -             langfristigen variablen Vergütungskomponente sowie die Implementierung von 
                            Nachhaltigkeitskriterien (Environmental, Social, Governance - ESG-Kriterien) in der 
                            kurzfristigen variablen Vergütung gefördert. 
                            Leistungsorientierung ("Pay for Performance"): 
                            Die Vorstandsmitglieder erhalten eine leistungsorientierte Vergütung, indem im Rahmen der 
              -             variablen Vergütung adäquate und ambitionierte Ziele gesetzt werden und die variable 
                            Vergütung je nach Zielerreichung zwischen null und einer betragsmäßigen Obergrenze (Cap) 
                            schwanken kann. 
                            Angemessenheit: 
                            Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in einem 
                            angemessenen Verhältnis sowohl zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen 
              -             Vorstandmitglieds als auch zur Lage der Gesellschaft steht. Um die Angemessenheit der 
                            Vergütungshöhen zu beurteilen, erfolgt ein Marktvergleich mit vergleichbaren Unternehmen 
                            (horizontaler Vergleich) sowie eine Überprüfung der unternehmensinternen 
                            Vergütungsrelationen (vertikaler Vergleich). 
                            Compliance: 
              - 
                            Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems unseres Vorstands werden die aktuellen 
                            regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung berücksichtigt. 

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, erstmalige Anwendung

Gemäß §§ 87a Abs. 1, 120a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat ein klares und verständliches

Vergütungssystem für den Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft zu beschließen und der

Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat das vorliegende System zur Vergütung der

Vorstandsmitglieder in seiner Sitzung vom 17.03.2021 beschossen und legt es der ordentlichen

Hauptversammlung 2021 zur Billigung vor.

Bei Erarbeitung des Vergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von seinem Personalausschuss unterstützt,

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 05, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)