Der Bund richtet im Umweltbereich seine Subventionen auf der Basis von vierjährigen Programmvereinbarungen aus. Darin legen das BAFU und die Kantone gemeinsam die zu erbringenden Leistungen und die verfügbaren Bundesbeiträge fest. Ziel dieser Politik ist es, den Kantonen grössere Handlungsspielräume zur Umsetzung strategischer Ziele zu eröffnen.

Für die Periode 2016-2019 hat das BAFU mit den Kantonen rund 250 Programmvereinbarungen über 976 Mio. Fr. Bundesbeiträge abgeschlossen (2012-2015 waren es rund 906 Mio. Fr. gewesen). Die Vereinbarungen betreffen elf Aufgabenbereiche, für die Bund und Kantone im Verbund zuständig sind (siehe Faktenblatt, Tabelle 1). Am meisten Bundesmittel werden in den Bereichen Schutzwald und Schutzbauten und Gefahrengrundlagen gemäss Wasserbaugesetz investiert. Die Gefahrengrundlagen beinhalten unter anderem Gefahrenkarten, Gefahren- bzw. Ereignis- und Schutzbautenkataster sowie Risikogrundlagen. Am meisten Mittel fliessen in die flächenmässig grössten Kantone, nämlich Graubünden (rund 127 Mio.), Bern (rund 109 Mio.) und Wallis (rund 99 Mio.).

Die Ergänzung des Waldgesetzes befindet sich zurzeit in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung. Die Vorlage beinhaltet unter anderem zusätzliche Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldschäden sowie zur Anpassung an den Klimawandel, die vom Parlament bereits bereinigt sind. Die entsprechenden Leistungen können voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2016 nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen vom Bund unterstützt werden.

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DETEC - Department of the Environment, Transport, Energy and Communications of the Swiss Confederation veröffentlichte diesen Inhalt am 28 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 28 Januar 2016 09:38:01 UTC.

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