KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerermittlung. Für die Mehrheit der Bürger und Kommunen sei die Feststellung der Einheitswerte unproblematisch, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), am Dienstag bei einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Das zeige sich auch in der geringen Zahl von Einsprüchen gegen die Steuerbescheide. Die Vertreter von Grundsteuerpflichtigen, deren Verfahren der Bundesfinanzhof in Karlsruhe vorgelegt hatte, kritisierten die aktuelle Rechtslage dagegen als klar grundgesetzwidrig. Die zuletzt 1964 festgestellten Einheitswerte seien wegen der inzwischen erfolgten Entwicklungen vollkommen ungerecht.

In der mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, ob die Berechnung der kommunalen Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird, noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die sogenannten Einheitswerte, die der Berechnung zugrunde liegen, gehen im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten sogar auf das Jahr 1935 zurück. Das hat nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs Ungerechtigkeiten zur Folge./moe/DP/tav