Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die umstrittenen Änderungen am Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gebilligt. Das Gesetz sieht nun keine starren Sektorenziele für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid mehr vor, sondern wird die Emissionsziele sektorübergreifend betrachten. Die Länderkammer fordert in einer begleitenden Entschließung allerdings weitere Verbesserungen.

Konkret sehen die Änderungen an dem Gesetz vor, dass die jährlichen Ziele im aktuellen Klimaschutzgesetz für die einzelnen Sektoren abgeschafft werden, zu denen neben der Industrie, die Energiewirtschaft und die Landwirtschaft auch die Sektoren Verkehr und Gebäude gehören. Künftig werden Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.

Künftig muss lediglich nachgesteuert werden, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Der Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Umweltverbände sehen das kritisch.

In seiner dieser Entschließung zu dem Gesetz fordert der Bundesrat unter anderem eine Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle.

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May 17, 2024 06:26 ET (10:26 GMT)