LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für fünf Beteiligte eines CBD-Handels aus Berlin aufgehoben. Das Landgericht Berlin muss nun erneut entscheiden, ob sich die Teilhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter des Hanf-Start-Ups wegen Drogenhandels schuldig gemacht haben. Voriges Jahr waren die Männer freigesprochen worden, dieses Urteil hob der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig am Montag wegen fehlerhafter Beweiswürdigungen auf.

Das Unternehmen verkaufte CBD-Hanfprodukte online und in Spätverkaufsläden. Die Cannabisblüten führte die Firma aus der Schweiz und aus Luxemburg ein. Das Landgericht hatte die CBD-Produkte zwar als Betäubungsmittel eingestuft, konnte aber keine Belege finden, dass die Angeklagten sie vorsätzlich zu Rauschzwecken verkauft hatten. Sie hätten auch nicht erkannt, dass sie zur Berauschung missbraucht werden konnten.

Der BGH stufte das Urteil des Landgerichts Berlin 2022 als lückenhaft ein. Die Strafkammer habe sich nicht genug mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt. Zudem fehlten Angaben, welche persönlichen Vorerfahrungen die Männer womöglich mit Rauschmitteln hatten. Das Landgericht Berlin muss nun erneut prüfen, ob den Männern ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist./bz/DP/men