in Bild und Ton verfolgen. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der 3. die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.
Es ist außerdem beabsichtigt, auch anderen Interessierten vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit
die Möglichkeit zu geben, die Reden der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin in
dieser Hauptversammlung im Internet (außerhalb des InvestorPortals) unter der Adresse
https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021
in Bild und Ton zu verfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl auf elektronischem Weg
Kommanditaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auf elektronischem Weg ausüben
('Briefwahl'). Auch im Fall der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer
Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.
Die Briefwahlstimmen können auf dem elektronischen Weg nur im InvestorPortal der Gesellschaft im
Internet unter der Adresse
https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021
4.
abgegeben (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss spätestens bis zum Aufruf der
Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt
sein. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen
Zugangsdaten aufgedruckt sind.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Kommanditaktionärs hat die zuletzt zugegangene
Erklärung Vorrang. Wird das Stimmrecht von einem Kommanditaktionär im Wege der Briefwahl ausgeübt und
gehen von ihm auch Vollmacht/Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ein, so wird
stets die Briefwahl als vorrangig behandelt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Kommanditaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können für die Ausübung des Stimmrechts von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ('Stimmrechtsvertreter') bevollmächtigen. Auch im Fall der
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer
Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.
Wenn ein Kommanditaktionär die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem
Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden
soll. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt
(auch geändert oder widerrufen) werden und müssen der Gesellschaft postalisch, per Telefax oder per
E-Mail aus organisatorischen Gründen
bis spätestens Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr,
unter folgender Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Fax-Nr.: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter, von dem hierfür
Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise betreffend die Stimmrechtsvertreter sind auf der
Anmeldebestätigung abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse
https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021
zur Verfügung.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch im InvestorPortal
der Gesellschaft im Internet unter der Adresse
https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021
erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens bis zum Aufruf der
Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt
sein. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen
Zugangsdaten aufgedruckt sind.
Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und/oder Weisungen desselben Kommanditaktionärs,
so wird die zuletzt zugegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich
erachtet. Wird das Stimmrecht von einem Kommanditaktionär im Wege der Briefwahl ausgeübt und gehen von
ihm auch Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter ein, so wird stets die Briefwahl als vorrangig
behandelt.
Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte in der
Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt
werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich
der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung anderer
Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung, entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, in
Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren stets der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen
werden.
Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Kommanditaktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, z.B.
auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt ein Kommanditaktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der
Bestellung eines Bevollmächtigten ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer
Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.
Die Bevollmächtigten können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht und sonstige Rechte für von ihnen vertretene Kommanditaktionäre aber unter
Berücksichtigung der sonstigen Erläuterungen in diesem Abschnitt IV. ausüben. Die Nutzung des
InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die
mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten
nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt (auch widerrufen) werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135
AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten. Wenn die
Absicht besteht, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere,
mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu
bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte
rechtzeitig abstimmen.
Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines
Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen bei ihr zugehend
bis Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr, 6.
als Kontaktdaten folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse an:
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Fax-Nr.: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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October 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)