in Bild und Ton verfolgen. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der 3. die persönlichen Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Es ist außerdem beabsichtigt, auch anderen Interessierten vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit

die Möglichkeit zu geben, die Reden der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin in

dieser Hauptversammlung im Internet (außerhalb des InvestorPortals) unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

in Bild und Ton zu verfolgen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl auf elektronischem Weg

Kommanditaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht auf elektronischem Weg ausüben

('Briefwahl'). Auch im Fall der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer

Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.

Die Briefwahlstimmen können auf dem elektronischen Weg nur im InvestorPortal der Gesellschaft im

Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021 
4. 

abgegeben (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss spätestens bis zum Aufruf der

Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt

sein. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen

Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Kommanditaktionärs hat die zuletzt zugegangene

Erklärung Vorrang. Wird das Stimmrecht von einem Kommanditaktionär im Wege der Briefwahl ausgeübt und

gehen von ihm auch Vollmacht/Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ein, so wird

stets die Briefwahl als vorrangig behandelt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Kommanditaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können für die Ausübung des Stimmrechts von der

Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ('Stimmrechtsvertreter') bevollmächtigen. Auch im Fall der

Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer

Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.

Wenn ein Kommanditaktionär die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem

Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden

soll. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt

(auch geändert oder widerrufen) werden und müssen der Gesellschaft postalisch, per Telefax oder per

E-Mail aus organisatorischen Gründen


              bis spätestens Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr, 

unter folgender Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:


                            Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
                            oder per Fax-Nr.: +49 89 30903-74675 
                            oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter, von dem hierfür

Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise betreffend die Stimmrechtsvertreter sind auf der

Anmeldebestätigung abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

zur Verfügung.

Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch im InvestorPortal

der Gesellschaft im Internet unter der Adresse

https://aktie.bvb.de/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2021

erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden. Dies muss auf diesem Weg spätestens bis zum Aufruf der

Tagesordnungspunkte zu den Abstimmungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vollständig erfolgt

sein. Für den Zugang zum InvestorPortal bedarf es der Anmeldebestätigung, auf der die persönlichen

Zugangsdaten aufgedruckt sind.

Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und/oder Weisungen desselben Kommanditaktionärs,

so wird die zuletzt zugegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich

erachtet. Wird das Stimmrecht von einem Kommanditaktionär im Wege der Briefwahl ausgeübt und gehen von

ihm auch Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter ein, so wird stets die Briefwahl als vorrangig

behandelt.

Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte in der

Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt

werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich

der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung anderer

Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der

Hauptversammlung, entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, in

Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren stets der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen

werden.

Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch

Bevollmächtigte

Kommanditaktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, z.B.

auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt ein Kommanditaktionär mehr

als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der

Bestellung eines Bevollmächtigten ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer

Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Abschnitt IV. 2 erläutert, erforderlich.

Die Bevollmächtigten können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können

das Stimmrecht und sonstige Rechte für von ihnen vertretene Kommanditaktionäre aber unter

Berücksichtigung der sonstigen Erläuterungen in diesem Abschnitt IV. ausüben. Die Nutzung des

InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die

mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten

nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft

erteilt (auch widerrufen) werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135

AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung

gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Intermediären,

Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen

gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten. Wenn die

Absicht besteht, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere,

mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu

bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte

rechtzeitig abstimmen.

Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines

Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft aus organisatorischen

Gründen bei ihr zugehend


              bis Mittwoch, den 1. Dezember 2021, 24:00 Uhr, 
6. 

als Kontaktdaten folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse an:


                            Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
                            oder per Fax-Nr.: +49 89 30903-74675 
                            oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

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October 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)