BERLIN (dpa-AFX) - Die Berliner FDP fordert eine Bundesratsinitiative des Landes zur Liberalisierung der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Ziel soll eine Änderung des Grundgesetzes sein, wie der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Swyter, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Dort ist unter anderem festgelegt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage "als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" gesetzlich geschützt bleiben. Die fraglichen Formulierungen stammen noch aus der Verfassung der Weimarer Republik.

"Fast 85 Jahre nach dem Ende der Weimarer Republik sollte auch hier die Rechtslage an die Zeit angepasst werden", sagte Swyter. Da Gerichte mit Verweis auf diese Bestimmungen bereits einige Liberalisierungsversuche bei der Ladenöffnung eingeschränkt hätten, müsse diese "permanente Rechtsunsicherheit" durch eine Änderung des Grundgesetzes endlich beseitigt werden.

In einem weiteren Antrag für die Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag schlägt die FDP vor, als ersten Schritt den Berliner Spätverkaufsstellen eine generelle Sonntagsöffnung zu erlauben. Bisher gibt es hier - je nach Art der angebotenen Waren - unterschiedliche Regelungen.

"Die rigiden Ladenöffnungsgesetze in Deutschland sind in Zeiten des Online-Handels überholt und ungerecht", meinte Swyter. "Das benachteiligt speziell Berlin beim Tourismus gegenüber anderen europäischen Metropolen wie Paris, Madrid oder London."

Die Bundesländer haben zum Thema Sonntagsöffnung unterschiedliche Festlegungen. Berlins Ladenöffnungsgesetz gilt als liberalstes. Seit kurzem wird über das Thema wieder stärker diskutiert. Denn das Verwaltungsgericht Berlin hatte kurz nach Weihnachten entschieden, dass Läden an den drei Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben müssen.

Die Termine 28. Januar, 18. Februar und 11. März hatte der Senat als verkaufsoffene Sonntage festgelegt und dies mit einem öffentlichen Interesse wegen der parallel stattfindenden Großveranstaltungen begründet. Das Gericht, das eine Klage der Gewerkschaft Verdi zu behandeln hatte, sah indes kein solches Interesse. Der Senat will die Entscheidung nicht hinnehmen und hofft nun auf das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als nächsthöhere Instanz./kr/DP/zb