FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Geo Tec AG, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unterneh¬men wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite genevacapitalgroup.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Geo Tec AG unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (28.09.2021)