FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat mit Bescheid vom 04. Dezember 2020 gegenüber der FX-One, Geschäftssitz angabegemäß in Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (14.01.2021)