Wien (APA-ots) - 

*   Untersuchungsbericht findet Prozessabweichungen in allen drei   
Teiluntersuchungen 
*   Untersuchungsbericht sieht aber keine ausreichende rechtliche   
Grundlage für einklagbares Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden 
Rainer   Seele 
*   Aufsichtsrat wird HV Entlastung vorschlagen 
 
   Die vom OMV Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung im Zusammenhang 
mit einem   möglichen Fehlverhalten des ehemaligen 
Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele   durch die deutsche 
Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und die österreichische Kanzlei   hba ist 
abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht wurde heute dem Aufsichtsrat  
 präsentiert. 
 
   Untersucht wurden mögliche Pflichtverletzungen und daraus 
resultierende   mögliche Schadenersatzansprüche gegen den früheren 
Vorstandsvorsitzenden   Rainer Seele in folgenden Bereichen: 1) 
Abschluss einer Nebenvereinbarung mit   einer OMV Führungskraft, 2) 
Abschluss eines Sportsponsoringvertrages mit dem   Fußballverein 
Zenit St. Petersburg im Jahr 2018 sowie 3) die Änderungen der   
Gaslieferverträge mit Gazprom Export im Jahr 2018. 
 
   Keine ausreichende rechtliche Grundlage für einklagbares 
Fehlverhalten 
 
   Laut dem im Aufsichtsrat präsentierten und diskutierten 
Untersuchungsbericht   hat der frühere Vorstandsvorsitzende der OMV 
Rainer Seele bei   Gasliefervertragsänderungen im Jahr 2018 im Rahmen 
seiner Ermächtigungen   gehandelt. Hinweise auf Abweichungen von 
unternehmensinternen Vorgaben fanden   sich beim Abschluss einer 
Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft und   beim Abschluss 
des Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein Zenit St.   
Petersburg. Dennoch gehen die Rechtsexperten davon aus, dass beide   
Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, erläutert 
Rechtsanwalt   Johannes Zink von der Kanzlei hba: "Trotz 
festgestellter Abweichungen von   unternehmensinternen Vorgaben ist 
es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des   
Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen." Dementsprechend stehe auch einer  
 Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung 
nichts   entgegen, so Zink. 
 
   Keine Schadenersatzklage 
 
   Der Aufsichtsrat hat daher nach ausführlicher Diskussion 
beschlossen, von   einer Schadenersatzklage gegen Rainer Seele 
abzusehen. 
 
   Aufsichtsratsvorsitzender Mark Garrett: "Wir haben die Vorwürfe 
sehr ernst   genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der 
Aufsichtsrat folgt daher   der Empfehlung der Rechtsexperten und wird 
aus aktueller Sicht keine Klage   beauftragen und der kommenden 
Hauptversammlung die Entlastung des   Ex-Vorstandsvorsitzenden 
vorschlagen. 
 
   Die Prüfergebnisse zeigen aber auch einen nachlässigen Umgang des 
ehemaligen   Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen 
Compliance- und   Verhaltensregeln der OMV, die der Aufsichtsrat der 
OMV nicht duldet. Es war   daher auch richtig und wichtig, eine 
umfassende Prüfung der Vorwürfe als   klares Signal dafür 
einzuleiten, dass in der OMV ein derartiges Verhalten   keinen Platz 
hat. In diesem Zuge haben wir die internen Regeln dahingehend   
verschärft, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale 
Zustimmung des   Aufsichtsrats erfordern." 

Rückfragehinweis: 
   OMV Aktiengesellschaft 
   Andreas Rinofner 
   +43 1 40440-21357 
   public.relations@omv.com 
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