(Wiederholung: Im zweiten Absatz wurde klargestellt, dass die Spielwelt San Andreas keine Stadt ist, sondern eine Region.)

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Schauspielerin Lindsay Lohan (30) ist mit einer Klage gegen die Entwickler des Computerspiels "Grand Theft Auto V" vorerst gescheitert. Das teilte das oberste Gericht von New York mit. Lohan wirft dem Spieleentwickler Take-Two Interactive vor, die Figur Lacey Jonas ohne ihr Einverständnis nach ihrem Vorbild geschaffen zu haben. So seien Kleidung, Frisur, Stimme und die auf Werbefotos zu sehende Pose der Figur - das Zeigen des Peace-Zeichens - Lohan ungefragt nachempfunden worden. 2014 hatte die Schauspielerin

deshalb Klage eingereicht und Schadenersatz gefordert.

Das Gericht urteilte nun, dass die Figur durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der unter anderem die Meinungsfreiheit beinhaltet, geschützt sei. Das Spiel nutze weder den Namen noch die Stimme oder echte Fotos von Lohan, die Handlung finde außerdem in einer fiktiven Region (San Andreas) statt. Lohan kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Ob sie einen neuen Anlauf wagt, teilte die 30-Jährige zunächst nicht mit./ffa/DP/stb