BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND ACCENTURE IM
HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET

^
DGAP-News: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND
ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET

19.01.2018 / 19:31
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Der zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängiger
Gesellschaft und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschender
Gesellschaft am 7. Dezember 2017 geschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist am 16. Januar 2018 in das für die SinnerSchrader
Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
eingetragen worden. Dies wurde am selben Tag vom Handelsregister bekannt
gemacht. Der Vertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 6. Dezember 2017 mit 97,7 Prozent der
auf der Hauptversammlung vertretenen Stimmen zugestimmt hat, ist mit der
Eintragung wirksam geworden.

Am heutigen Tag hat die Accenture Digital Holdings GmbH das
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre, zu dem sie sich im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet hat, im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Danach bietet die Accenture Digital Holdings
GmbH jedem außenstehenden Aktionär der SinnerSchrader Aktiengesellschaft an,
seine auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 10,21 Euro je
SinnerSchrader-Aktie zu erwerben.

Die Höhe der Abfindung wurde durch die Geschäftsführung der Accenture
Digital Holdings GmbH und den Vorstand der SinnerSchrader Aktiengesellschaft
auf Basis der Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme zum
Unternehmenswert der SinnerSchrader Aktiengesellschaft der Duff & Phelps
GmbH, Frankfurt am Main, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und
auch des Ausgleichs (dazu sogleich) hat der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
geprüft
und bestätigt.

Die Angebotsfrist für das Abfindungsangebot hat mit der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger begonnen und endet - vorbehaltlich einer Verlängerung der
Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des
Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz
bestimmte Gericht - am 16. März 2018. Das vollständige Angebot und weitere
Informationen zu dem Abfindungsangebot, insbesondere dazu, was Aktionäre tun
müssen, die das Angebot nutzen wollen, sind im Internet unter
http://www.sinnerschrader.ag/de/accenture abrufbar.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft,
die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft und haben für die Dauer des Vertrags
Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Form einer jährlichen
Geldleistung. Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft brutto 0,27 Euro je SinnerSchrader-Aktie
abzüglich eines Betrags für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
nach
dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden
Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ergibt sich aus dem Bruttoausgleichsbetrag von 0,27 Euro eine
Nettoausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 0,23 Euro je
SinnerSchrader-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft.


ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem
Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr
als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen
wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW.
SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat
Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April
2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.

http://sinnerschrader.com


ANSPRECHPARTNERIN FÜR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Carmen Fesenbeck
Unternehmenskommunikation
presse@sinnerschrader.com

ANSPRECHPARTNER FÜR AKTIONÄRSINFORMATIONEN

Thomas Dyckhoff
Finanzvorstand
ir@sinnerschrader.com


SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
T. +49. 40. 39 88 55-0
F. +49. 40. 39 88 55-55


---------------------------------------------------------------------------

19.01.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    SinnerSchrader AG
                   Völckersstraße 38
                   22765 Hamburg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)40 39 88 55-0
   Fax:            +49 (0)40 39 88 55-55
   E-Mail:         ir@sinnerschrader.com
   Internet:       www.sinnerschrader.com
   ISIN:           DE0005141907
   WKN:            514190
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

647037 19.01.2018

°