MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen
fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

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DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges
MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00
Wandelschuldverschreibungen fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen)
(ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

08.11.2018 / 16:45
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
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STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHT-MÄSSIG IST, BESTIMMT.


Bekanntmachung an die Inhaber der
EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2025
(die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)

Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der
Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) nach Berechnungen der
Gesellschaft für die Wandelschuldverschreibungen eine Anpassung von
Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis vorgenommen wurde.

Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand
der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
7. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen
einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.768.643,00 zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Mit Beschluss vom 1. September 2018, konkretisiert hinsichtlich des
Platzierungsumfangs mit Beschluss am 26. September 2018 hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag das Grundkapital der
Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 von 7.537.287,00
um EUR 1.734.345,00 auf EUR 9,271.632 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis
zu 1.734.345neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.

Die Kapitalerhöhung sowie die gezeichneten Aktien wurden am 1. Oktober 2018
ins Handelsregister eingetragen.

Aufgrund der Kapitalerhöhung wurden Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis
(wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11(2) der
Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 7,950 auf
EUR 7,61, das Wandlungsverhältnis von 1:1,258 auf 1:1,314.

Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind
gem. § 11 (2) der Anleihebedingungen zum 1. Oktober 2018 wirksam geworden.

Mologen AG

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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