BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Grundsteuer nach einem Zeitungsbericht künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen. Dieses Modell solle die derzeitige Berechnung der Steuer je Immobilie ablösen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag. Grundlage sollen demnach Fläche und Alter sowie die Höhe der Miete sein. Da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt wird, kann das dann auch die Höhe der Mieten verändern - und in bestimmten Gegenden Mieten spürbar steigen lassen. Noch diese Woche soll das lange erwartete Reformmodell der Regierung den Bundesländern vorgelegt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April geurteilt, dass die bei der Berechnung bisher zugrunde gelegten Einheitswerte (Wert eines Grundstücks) verfassungswidrig sind. Denn die sind veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden diese 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.

Aber nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll über einen zweiten Hebel verhindert werden, dass es gerade in gefragten Gegenden mit hohen Nettokaltmieten zu noch weiter steigenden Mieten kommt: Denn bei der Berechnung der Grundsteuer kommt als zweiter Schritt neben der Bemessungsgrundlage auch immer die Steuermesszahl zum Tragen - diese könnte massiv gesenkt werden.

Für Wohnungen beträgt die Steuermesszahl zum Beispiel bisher 3,5 von Tausend. Wenn der Einheitswert zum Beispiel bisher 100 000 Euro beträgt, errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100 000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden mit dem von jeder Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz multipliziert - der Hebesatz ist die dritte Komponente bei der Grundsteuerberechnung - daher gibt es regional starke Unterschiede.

In Deutschland gibt es rund 35 Millionen Grundstücke und noch viel mehr Wohnungen - daher warnen Experten vor einem gigantischen bürokratischen Aufwand für Städte und Gemeinden - für eine Steuer mit insgesamt rund 14 Milliarden Euro Einnahmen im Jahr.

Die Grundsteuer ist eine wichtigsten kommunalen Einnahmequellen - das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Um die Vorschläge mit den Ländern abzustimmen und in Gesetzesform zu gießen, drängt daher die Zeit. Die Grundsteuer wird erhoben, um die Bürger an den Kosten für Straßen, die zu den Häusern führen und anderen Erschließungskosten zu beteiligen.

Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlichen Besitz, wie zum Beispiel Felder, und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Experten sprachen sich zuletzt für eine Berechnung allein nach der Wohn- und Grundstücksfläche aus. Ein entsprechendes Konzept legte das ifo-Institut im September vor. Die Studie wurde im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilien-Ausschuss erstellt. Eine Berechnung nur nach der Fläche hätte gegenüber individuellen, wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile, sagte damals ifo-Präsident Clemens Fuest. "Vor allem eine Steuervereinfachung: Wir würden hohe Bewertungskosten vermeiden." Geeignet sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche

- vorgeschlagen wurde eine einmalige Bewertung.

Das wäre beim Scholz-Modell wohl anders. Denn mit steigendem Wert und Mieten könnte auch die Steuerlast Jahr für Jahr sich verändern. Alternativ im Gespräch war auch das Bodenwertmodell - hier wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Steuerhöhe zugrunde gelegt. Scholz hatte betont, das Steueraufkommen solle auch nach der Reform in etwa gleich bleiben./ir/DP/fba