Zürich (awp) - Die Aktionäre des Zementkonzerns LafargeHolcim haben an der Generalversammlung am Mittwoch in Zürich alle Vorschläge des Verwaltungsrates angenommen. So wurden etwa Konzern- und Jahresrechnung genehmigt, der Entschädigungsbericht per Konsultativabstimmung angenommen und Verwaltungsrat und Geschäftsleitung entlastet. Bei letzterem Votum fiel die Zustimmung mit nur rund 61% jedoch sehr niedrig aus. "Das ist kein schönes Resultat", kommentierte Verwaltungsratspräsident Beat Hess.

Der Verwaltungsrat hat nach der Neuwahl mit zwölf Mitgliedern zwei weniger als zuvor. Alle zur Wiederwahl antretenden Mitglieder wurden für ein Jahr bestätigt, Beat Hess als Verwaltungsratspräsident. Neu wurde Patrick Kron in das Gremium gewählt. Nicht zur Wiederwahl standen der bisherige CO-VRP Bruno Lafont und die Mitglieder Philippe Dauman und Alexander Gut zur Verfügung.

Auch der Dividendenvorschlag mit einer Ausschüttung von 2 CHF pro Namenaktie wurde angenommen. Die Auszahlung soll per 10. Mai erfolgen. Zudem will LafargeHolcim 2017 und 2018 eigene Aktien im Volumen von bis zu 1 Mrd CHF zurückkaufen.

Die Vergütung für den Verwaltungsrat bis zur GV 2018 in Höhe von 5,4 Mio CHF wurde mit deutlicher Mehrheit genehmigt, ebenso die Vergütung der Geschäftsleitung für das Jahr 2018 in Höhe von 40,5 Mio.

Das Mandat der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2027 wurde neu Deloitte erteilt. Bisher war dies Ernst&Young. An der GV waren rund 64% des Aktienkapitals vertreten.

KEINE ABGANGSENTSCHÄDIGUNG FÜR CEO

Der frisch wiedergewählte LafargeHolcim-VRP Beat Hess will bei der Suche eines Nachfolgers für den Mitte Juli ausscheidenden CEO Eric Olsen grosse Sorgfalt walten lassen. "Wir sind auf der Suche nach einem erfahrenen Manager mit einem guten Track Record in einem internationalem Konzern", sagte Hess vor Medienvertretern im Anschluss an die Generalversammlung am Donnerstag in Zürich. "Ich hoffe, dass wir bis spätestens Ende Jahr einen Nachfolger finden", so der VRP weiter.

Die Entschädigung für Olsen wiederum werde sich strikt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Das bedeutet nach den Minder-Vorschriften also keine Abgangsentschädigung. Das Abstimmungsergebnis von nur 61% Zustimmung bei der Entlastung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung wertete er als "Warnschuss" des Aktionariats. "Wir werden das zum Anlass nehmen, um bei der Compliance Verbesserungen vorzunehmen."

Die Vorgänge bei Lafarge in Syrien bis Herbst 2014 waren ab Beginn der Gespräche bis zum Vollzug der Fusion mit Holcim nie Thema der Verhandlungen, betonte Hess. Der interne Bericht werde jedoch aufgrund von Mandantenschutz nicht vollständig publiziert. Eine ausführliche Zusammenfassung solle jedoch vorgelegt werden. "Wir warten die Ermittlungen in Frankreich ab", sagte der VRP.

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