2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung                     
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Bonn mit dem   
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                             
                                                                                              
17.04.2019 / 15:05                                                                            
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FORIS AG Bonn WKN: 577 580                                                                    
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft in  
Bonn                                                                                          
                                                                                              
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 12:00 Uhr (Einlass ab 
11:30 Uhr) in den Räumlichkeiten der FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn,        
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.                                             
                                                                                              
                                                                                              
Tagesordnung                                                                                  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des                        
gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des                  
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des erläuternden                     
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1                     
HGB                                                                                           
                                                                                              
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und                       
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine                  
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.                                   
                                                                                              
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte                                
Jahresabschluss der FORIS AG zum 31. Dezember 2018 weist einen Bilanzverlust                  
aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung keinen                  
Gegenstand, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die                           
Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht.                                                      
                                                                                              
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr                   
2018                                                                                          
                                                                                              
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:                                                       
                                                                                              
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das                  
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.                                                        
                                                                                              
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr               
2018                                                                                          
                                                                                              
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:                                                       
                                                                                              
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern wird für das                   
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.                                                        
                                                                                              
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und                              
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019                                            
                                                                                              
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG                                   
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Holzmarkt 1,                     
50676 Köln, zur Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das                        
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
Teilnahme an der Hauptversammlung                                                             
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen    
Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft                                                    
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie  
folgt nachgewiesen haben:                                                                     
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des      
Stimmrechts ist ein in Textform erstellter                                                    
Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts     
erforderlich und ausreichend. Der                                                             
Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich    
bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung                                                 
zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der Gesellschaft benannten Empfänger     
unter der in der Einberufung hierfür                                                          
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen.       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 7. Mai 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen (der        
Nachweisstichtag, sog. Record Date)                                                           
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter        
folgender Anschrift zugehen:                                                                  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
  Bankhaus Gebr. Martin AG                                                                    
HV FORIS AG                                                                                   
Schlossplatz 7                                                                                
73033 Göppingen                                                                               
Fax: +49 71 61 - 96 93 17                                                                     
E-Mail: bgross@martinbank.de                                                                  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären  
Eintrittskarten für die Hauptversammlung                                                      
übersandt.                                                                                    
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,  
frühzeitig für die Übersendung                                                                
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu  
tragen.                                                                                       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)                                                 
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts                                                                
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der         
Hauptversammlung oder die Ausübung des                                                        
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht 
hat. Veränderungen im Aktienbestand                                                           
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem  
Record Date erworben haben, können                                                            
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben,   
sind auch dann zur Teilnahme an                                                               
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern.                                                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein   
relevantes Datum für eine eventuelle                                                          
Dividendenberechtigung.                                                                       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Stimmrechtsvertretung                                                                         
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in  
der Hauptversammlung durch einen                                                              
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere Person ihrer Wahl,                                                                
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte Zugang des Nachweises des           
Anteilsbesitzes - wie oben unter "Teilnahme                                                   
an der Hauptversammlung" erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtsformular, das die Aktionäre  
für die Erteilung der Bevollmächtigung                                                        
verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.                     
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 
8 AktG gleichstehende Person                                                                  
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber                                                                    
der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von               
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder                                                 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu   
beachten, die bei dem jeweils                                                                 
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.                                                       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der           
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung                                                   
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post,
per Fax oder per E-Mail verwenden                                                             
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse:                                 
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
FORIS AG                                                                                      
                                                                                              
Vorstand                                                                                      
                                                                                              
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20                                                                  
                                                                                              
53113 Bonn                                                                                    
                                                                                              
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27                                                                    
                                                                                              
E-Mail: vorstand@foris.com                                                                    
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten               
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu                                                    
bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist 
in Textform (§ 126b BGB) zu                                                                   
erteilen und muss in jedem Fall Weisungen enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die 
Vollmacht ungültig. Der von                                                                   
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.   
Zur Erteilung der Vollmacht und                                                               
der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Aktionäre das 
mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung                                                   
übersandte Formular verwenden.                                                                
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten, 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters                                                      
per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die       
obenstehende Adresse für die Übermittlung                                                     
des Nachweises der Bevollmächtigung.                                                          
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters                                                               
der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich ist.                                                                             
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht      
232.847 Aktien der FORIS AG) erreichen,                                                       
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die
verlangenden Aktionäre haben                                                                  
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie                                                                  
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen   
müssen der Gesellschaft mindestens                                                            
30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. April 2019 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse 
zugehen:                                                                                      
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
FORIS AG                                                                                      
                                                                                              
Vorstand                                                                                      
                                                                                              
Kurt-Schumacher-Str. 18-20                                                                    
                                                                                              
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Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge  
zu Punkten der Tagesordnung oder                                                              
Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der      
weiteren Voraussetzungen - nach §                                                             
126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
FORIS AG                                                                                      
                                                                                              
Vorstand                                                                                      
                                                                                              
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20                                                                  
                                                                                              
53113 Bonn                                                                                    
                                                                                              
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27                                                                    
                                                                                              
E-Mail: vorstand@foris.com                                                                    
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des   
Namens des Aktionärs, der Begründung                                                          
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter                                         
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
im Bereich 'Für Aktionäre' unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich zugänglich      
machen, wenn der Aktionär mindestens                                                          
14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. Mai 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen    
zulässigen Gegenantrag gegen einen                                                            
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit        
Begründung an die vorstehend genannte                                                         
Adresse übersandt hat.                                                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von                        
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern                                            
mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.                 
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht                                                          
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über           
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,                                                    
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und  
kein Auskunftsverweigerungsrecht                                                              
besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen      
Beziehungen der FORIS AG zu den mit                                                           
ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss   
der FORIS AG einbezogenen Unternehmen.                                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Weitergehende Erläuterungen                                                                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der Aktionäre auf        
Ergänzung der Tagesordnung, auf die                                                           
Übersendung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden
sich auf der Internetseite                                                                    
der Gesellschaft unter                                                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                                         
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital auf          
4.656.933,00 EUR eingeteilt in 4.656.933                                                      
Stückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.159  
eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl                                                            
der Stimmrechte beträgt somit 4.634.774.                                                      
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Unterlagen, Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur Hauptversammlung     
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft 
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
zugänglich und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurt-Schumacher-Str. 18 - 
20, 53113 Bonn, zur Einsicht                                                                  
der Aktionäre aus. Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den   
Aktionären auf Anfrage unverzüglich                                                           
zugesandt.                                                                                    
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft               
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
zugänglich.                                                                                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der Internetadresse
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen                   
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
bekannt gegeben.                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Informationen zum Datenschutz                                                                 
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene  
Daten, um den Aktionären die                                                                  
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der               
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung                                         
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art.
6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO.                                                               
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene      
Dienstleister. Diese erhalten von                                                             
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der            
beauftragten Dienstleistung erforderlich                                                      
sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. 
Im Übrigen werden personenbezogene                                                            
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im       
Zusammenhang mit der Hauptversammlung                                                         
zur Verfügung gestellt.                                                                       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und       
anschließend gelöscht.                                                                        
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein       
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,                                                     
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer            
personenbezogenen Daten sowie ein Recht                                                       
auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft      
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse                                                         
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
vorstand@foris.com                                                                            
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:                                  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
FORIS AG                                                                                      
                                                                                              
Vorstand                                                                                      
                                                                                              
Kurt-Schumacher-Str. 18-20                                                                    
                                                                                              
53113 Bonn                                                                                    
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den              
Datenschutz-Aufsichtsbehörden.                                                                
                                                                                              
                                                                                              
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2019 veröffentlicht und
wurde darüber hinaus am selben                                                                
Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,  
dass sie die Information in der                                                               
gesamten Europäischen Union verbreiten.                                                       
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Bonn, im April 2019                                                                           
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
Der Vorstand                                                                                  
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                            
                                                                                            
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
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17.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate      
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                                
                                                                                              
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                                         
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
                                                                                              
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Sprache:     Deutsch                     

Unternehmen: FORIS AG                    

             Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20

             53113 Bonn                  

             Deutschland                 

E-Mail:      vorstand@foris.com          

Internet:    http://www.foris.com        







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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801267  17.04.2019