Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Die EU-Länder mit eigener Währung haben nach Aussage der Europäischen Zentralbank (EZB) in den vergangenen zwei Jahren nur begrenzte Fortschritte bei der Erfüllung jener Voraussetzungen gemacht, die eine Euro-Einführung ermöglichen würden. Wie die EZB in ihrem alle zwei Jahre erscheinenden Konvergenzbericht schreibt, lag das vor allem am russischen Angriff auf die Ukraine, der die Wirtschaftsaktivität schwächte und die Inflation stark steigen ließ. Ein Sonderfall bleibt Schweden, das seit langem die makroökonomischen Kriterien erfüllt. Eine Anpassung seiner Gesetze an die Anforderungen des Euro, zu der Schweden seit 1998 verpflichtet wäre, lehnt das Land aber ab.

1. Preisstabilität

In Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Polen und Rumänien lag die Inflation deutlich über dem Referenzwert von 3,3 Prozent, in Schweden nur leicht. Der Referenzwert errechnet sich aus der Inflationsrate der drei besten Euro-Länder (Dänemark, Belgien, Niederlande) in den vergangenen zwölf Monaten zuzüglich 1,5 Prozentpunkten.

2. Haushaltsdefizit

Das Haushaltsdefizit lag 2023 in vier der sechs Länder niedriger als 2021. Allerdings wurden Fortschritte durch die Konjunkturerholung nach der Pandemie den Krieg in der Ukraine beeinträchtigt. Tschechien, Ungarn, Polen und Rumänien wiesen ein Haushaltsdefizit von über 3 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung auf, was in Ungarn, Polen und Rumänien auch 2024 und 2025 der Fall sein dürfte. Rumänien befindet sich weiterhin in einem 2020 begonnenen Defizitverfahren, Ungarn und Polen steht ein solches Verfahren bevor.

3. Wechselkurs

Bulgarien nimmt seit 2020 am Wechselkursmechanismus II teil, in dem es den Lev unilateral an den Euro bindet. Die Vereinbarung über die Teilnahme am WKM II basierte auf einer Reihe politischer Verpflichtungen, an deren Erfüllung - unter anderem durch die Stärkung seines Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche - die Behörden arbeiten.

4. Langfristzinsen

In drei der sechs Länder (Polen, Rumänien, Ungarn) lagen die langfristigen Zinsen oberhalb des Referenzwerts von 4,8 Prozent.

5. Stärke der öffentlichen und wirtschaftlichen Institutionen

Von internationalen Organisationen veröffentlichte Indikatoren deuten darauf hin, dass die Qualität der Institutionen und der Regierungsführung schwächer als in den anderen EU-Ländern ist.

6. Kompatibilität der Gesetzgebung

Hinsichtlich der Kompatibilität ihrer Gesetzgebung mit den EU-Verträgen und den Statuten des Systems europäischer Zentralbanken (ESZB) sowie der EZB erfüllten fünf der sechs Länder die Voraussetzungen nicht vollständig. In Bezug auf Bulgarien In kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriftenmit dem EG-Vertrag und der ESZB-Satzung im Einklang stehen - allerdings vorbehaltlich der in der Länderbewertung dargelegten Bedingungen und Auslegungen.

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June 26, 2024 06:00 ET (10:00 GMT)