BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wettbewerbsrechts mit einer Stärkung des Bundeskartellamts beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Die Befugnisse des Kartellamts sollen gestärkt werden, um Störungen im Wettbewerb abzustellen.

Künftig soll die Behörde bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen können. So sollen Marktzugänge erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden, in Extremfällen Unternehmen entflochten werden können.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Entscheidend ist, dass eine Behörde nicht die Möglichkeit erhält, Märkte unabhängig von der Politik zu definieren. Dies könne nicht Aufgabe einer Behörde sein. "Zwar spielt das Bundeskartellamt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Wettbewerb. Die Entscheidung, nach welchen Regeln gespielt wird, liegt jedoch bei der Politik."

Kritik an der geplanten Reform kam aus der Wirtschaft. Der Chefjustitiar der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Stephan Wernicke, sprach von einem Paradigmenwechsel hin zur staatlichen Marktgestaltung als letztes Mittel. "Rechtmäßiges Handeln schützt Unternehmen nicht mehr vor staatlicher Intervention, sobald das Bundeskartellamt in seinem weiten Ermessen den Wettbewerb über einen längeren Zeitraum als gestört ansieht." Damit verlasse die Bundesregierung die bewährten Grundprinzipien des Europäischen Wettbewerbsrechts. Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie, kommentierte: "Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter."/hoe/DP/jha