MÜNSTER (dpa-AFX) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Bundesrepublik Deutschland zu wenig zum Schutz von Gewässern und Grundwasser vor zu viel Düngemitteln in der Landwirtschaft tut.

Konkret wirft die DUH dem Bund vor, den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft nicht fortzuschreiben. Die Klägerin ist der Auffassung, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus einer EU-Richtlinie zum Nitrat nicht nachgekommen ist.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Klage aus dem Jahr 2018 nach NRW verwiesen, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium seinen ersten Dienstsitz in Bonn hat.

Der gerichtlichen Auseinandersetzung geht ein jahrzehntelanger Streit zwischen Umweltschützern, der Europäischen Kommission und Deutschland voraus. Bereits 1991 wurde eine EU-Nitratrichtlinie eingeführt, deren Ziele Deutschland lange nicht erfüllte. 2012 forderte die EU-Kommission die Bundesregierung auf, zu handeln und drohte mit Millionen-Strafen.

Im März 2020 beschloss der Bundesrat verschärfte Düngeregeln. Im Mai 2023 hat das Bundeskabinett einen Entwurf von Agrarminister Cem Özdemir für weitere Änderungen bei den Düngeregeln zum Gewässerschutz auf den Weg gebracht. Das ist aber noch nicht durch den Bundestag.

Das OVG will noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden./lic/DP/jha