Bundeskartellamt: Keine Einwände gegen Kooperation von Bosch und VW
Am 04. Juli 2022 um 13:22 Uhr
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BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Kooperation zum autonomen Fahren von Bosch und Volkswagen nichts einzuwenden. Die Behörde werde kein Verfahren gegen die geplante Entwicklungskooperation einleiten, hieß es in einer Mitteilung am Montag. Der Autozulieferer Bosch und die VW-Softwaretochter Cariad hatten im Januar eine umfassende Partnerschaft bei der Entwicklung selbstfahrender Autos verkündet.
Neben Bosch und VW forschten und entwickelten "zahlreiche Unternehmen der Automobilbranche, aber auch globale IT-Unternehmen unter erheblichem Finanz- und Ressourceneinsatz und oft auch in internationalen Kooperationen an konkurrierenden Lösungen", hieß es zur Begründung. Die Weiterentwicklung der Kooperation werde die Behörde weiter im Blick behalten./rwi/DP/mis
Die Volkswagen AG ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Fahrzeuge herstellt und vertreibt. Das Unternehmen ist in vier Segmenten tätig: Pkw, das die Entwicklung von Fahrzeugen und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von Pkw sowie das dazugehörige Originalteilegeschäft umfasst; Nutzfahrzeuge, das die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lkw und Bussen, das Originalteilegeschäft und damit verbundene Dienstleistungen umfasst; Power Engineering, das die Entwicklung und Produktion von Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und chemischen Reaktorsystemen, die Produktion von Getrieben, Antriebskomponenten und Prüfsystemen umfasst, sowie Finanzdienstleistungen, die die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement und Mobilitätsdienstleistungen beinhalten. Zum Markenportfolio des Unternehmens gehören Volkswagen, Audi, SEAT, SKODA, Bentley, Bugatti, Lamborghini, Porsche, Ducati, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN.