VOGT electronic AG / Beherrschungsvertrag / VOGT electronic AG und Sumida planen Beherrschungsvertrag Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------- -------------- Obernzell, 25. Juli 2008 Die VOGT electronic AG wurde heute von der Sumida Corporation darüber informiert, dass beabsichtigt sei, mit den Vorbereitungen zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Sumida VOGT GmbH, einer 100 %igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendem Unternehmen und der VOGT electronic AG als abhängigem Unternehmen zu beginnen. Der Vorstand der VOGT electronic AG begrüßt diese Absicht und wird mit den Vorbereitungen beginnen. Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe des Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und die Höhe der Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, die ihre Aktien an der VOGT electronic AG an die Sumida VOGT GmbH gegen Abfindung veräußern wollen, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart. Die Beteiligten werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in den Vertrag auch eine Verpflichtung der VOGT electronic AG zur Abführung ihres Gewinns an die Sumida VOGT GmbH aufzunehmen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG. VOGT electronic AG Der Vorstand, 25. Juli 2008 --- Ende der Mitteilung --- VOGT electronic AG VOGT electronic Platz 1 Obernzell WKN: 765933; ISIN: DE0007659336; Index: CDAX; Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Amtlicher Markt in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse; Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.
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