Vorstand und Aufsichtsrat der Vivanco Gruppe AG, Ahrensburg, geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom

16. Dezember 2019 ab. Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) wurde und wird mit folgenden nachstehend begründeten Ausnahmen entsprochen:

Vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Aktionärsstruktur und der gegenwärtigen Geschäftsumgebung sowie unserer Einschätzung, dass der Erkenntnisgewinn für das Publikum aus den diversen vom Kodex empfohlenen nachfolgend angesprochenen Darstellungen sehr gering wäre, beschränken wir den administrativen Aufwand für die Gesellschaft aus der Erstattung von Berichten und Veröffentlichungen auf das sinnvolle Maß, welches eine Balance zwischen diesem Aufwand und der erforderlichen Offenheit darstellt.

  • Die Gesellschaft hat Zielgrößen für den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen (Kodex Ziff. A.1) nicht festgelegt, da Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/-innen besetzt werden. Der Vorstand wird jedoch bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung auf Diversität achten.
  • Bestimmte Altersgrenzen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Regelgrenzen für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Kodex Ziff. B.5, C.2 und C.3) sind nicht festgelegt. Damit soll auch die notwendige Flexibilität für personelle Einzelentscheidungen im Interesse des Unternehmens gewahrt werden.
  • Die Gesellschaft aktualisiert jährlich die Angaben über die ausgeübten Berufe sowie weitere Aufsichtsratsmandate ihrer Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsbericht sowie im Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat sieht keinen Mehrwert darin, eine jährlich aktualisierte Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben den Aufsichtsratsmandaten für alle Aufsichtsratsmitglieder auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen (Kodex Ziff. C.14).
  • Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung. Da in dieser keine spezifischen Besonderheiten zur Aufgabenstellung des Aufsichtsrats genannt werden, wird von einer Veröffentlichung abgesehen (Kodex Ziff. D.1).
  • Es bestehen keine Ausschüsse des Aufsichtsrats, insbesondere kein Prüfungsausschuss (Kodex Ziff. D.2-D.5). Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft ohnehin nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Einrichtung solcher Ausschüsse nicht sinnvoll.
  • Die Einhaltung der im Kodex für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses bestimmten Frist von 90 Tagen seit Geschäftsjahresende und der unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Kodex Ziff. F.2) wird angestrebt, ist aber nicht gewährleistet.
  • Die Gesellschaft verzichtet auf die in Ziffer F.3 beschriebene unterjährige Information an die Aktionäre, wir werden jedoch Anteilseigner und Dritte insoweit informieren, wenn wesentliche, das Geschäft beeinflussende Tatsachen vorliegen.

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  • Von den Empfehlungen zur Erläuterung des Systems der Vergütung für den Vorstand gemäß den Anforderungen in Kodex G.1 - G.10 sehen wir aus obigem Grund ab und verweisen gleichzeitig auf unsere ausführlichen Angaben im Anhang unseres Konzernabschlusses. Von der Gewährung langfristig variabler Vergütungsbestandteile überwiegend in Aktien weicht die Gesellschaft aufgrund der nicht beabsichtigten Ausgabe neuer Aktien ab. Von einer Beschaffung solcher Aktien am Markt wird aufgrund des geringen Freefloats abgesehen.

Ahrensburg, Januar 2022

Der Vorstand:

gez. Gerding

Philipp Oliver Gerding

(Vorsitzender)

Der Aufsichtsrat:

gez. Zhang

gez. Heijenga

gez. Zhao

Wenyang Zhang

Xiaolun Heijenga

Hui Zhao

(Vorsitzender)

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Vivanco Gruppe AG published this content on 20 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 January 2022 08:45:08 UTC.