Vergütungsbericht der TELES AG für das Jahr 2023
Dieser Vergütungsbericht beschreibt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der TELES AG im Geschäfts- jahr 2023. Hierbei beschreibt der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergü- tungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). So- wohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transpa- rente Berichterstattung sehr wichtig.
Eine detaillierte Beschreibung der Vergütungssysteme der Vorstands- und Aufsichtsrats- mitglieder der TELES AG findet sich auf unserer Internetseite https://www.teles.com/in-vestor-relations/corporate-governance.
Berlin, den 08. April 2024
Joachim Schwarzer | Sascha Knoche |
Vorsitzender des Aufsichtsrats | Vorstand |
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Inhaltsverzeichnis | |||
4.1 Gewährte und geschuldete Vergütung sowie zugesagte Zuwendungen im
4.3 | Einhaltung Vergütungsobergrenzen | 11 |
4.4 | Malus- und Clawback-Regelung | 11 |
4.5 | Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit | 11 |
5 | Vergütung des Aufsichtsrats der TELES AG | 13 |
5.1 | Vergütungssystem des Aufsichtsrats | 13 |
5.2 | Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 | 14 |
6 | Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen | |
Veränderung der Vergütung | 15 |
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1 Vergütung des Vorstands der TELES AG
Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. April 2020 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TELES AG beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 17. De- zember 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversamm- lung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehr- heit von 99,24 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt. Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgeleg- ten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, aufgrund der erstmaligen Aufstel- lung im Jahr 2020, spätestens also in der Hauptversammlung 2025.
2 Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023 im Überblick
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands (2023: Oliver Olbrich, 2022: Oliver Olbrich), die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestand- teile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen zur Förderung der lang- fristigen Entwicklung der Gesellschaft:
Bestandteil | Zielsetzung | Ausgestaltung |
Erfolgsunabhängige Vergütung (Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 41% bis 69%)
Grundvergütung
Nebenleistungen
Soll die Rolle und den Verantwor- tungsbereich im Vorstand wider- spiegeln. Soll ein angemessenes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.
- Jährliche Grundvergütung
- Auszahlung in zwölf Monatsra- ten
- Vorstandsvorsitzender EUR 180.000
- Dienstwagen
Erfolgsabhängige Vergütung (Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 31% bis 59%)
Einjährige variable Vergütung | Soll ein profitables Wachstum un- | - | EBIT-Wachstum |
(STI) | ter Berücksichtigung der Gesamt- | - | Zielbetrag bei 100%-Zielerrei- |
verantwortung des Vorstands und | chung 2023 | ||
der individuellen Leistungen der | - Vorstandsvorsitzender EUR | ||
Vorstandsmitglieder unterstützen | 90.000 | ||
Mehrjährige variable Vergütung | Soll eine nachhaltig absolut und | - | Zuteilung von 55.000 Aktienopti- |
(LTI) | relativ positive Entwicklung des | onen mit min. vierjähriger Lauf- | |
Unternehmenswerts fördern - bei | zeit | ||
gleichzeitiger Verknüpfung der In- | - | Ausübungspreis EUR 2,00 | |
teressen der Vorstandsmitglieder | - | Erfolgsziel EUR 4,00 | |
mit denen der Aktionäre | - | Wertentwicklung abhängig von | |
30-Tages-Durchschnittskurs der | |||
TELES Aktie am Laufzeitende | |||
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Maximalvergütung gemäß | Soll unkontrolliert hohe | Kürzung der variablen Bezüge bei | |
§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG | Auszahlungen vermeiden | Überschreitung der Höchstgrenze | |
für ein Geschäftsjahr: | |||
- | Vorstandsvorsitzender: EUR | ||
750.000 | |||
- | Ordentliches Vorstandsmitglied: | ||
EUR 500.000 | |||
Malus- und Clawback-Regelung | Dient dem Schutz des | Möglichkeit des Aufsichtsrats, STI | |
Unternehmensinteresses | und LTI einzubehalten oder be- | ||
reits ausbezahlte Vergütung zu- | |||
rückzufordern | |||
Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit | |||
Einvernehmliche Beendigung | Soll unangemessen hohe Abfin- | - | Abfindung begrenzt auf Rest- |
dungszahlungen | laufzeit des Anstellungsvertrags | ||
vermeiden | bzw. maximal zwei Jahresvergü- | ||
tungen (Abfindungshöchst- | |||
grenze) | |||
Nachvertragliches Wettbewerbs- | Dient dem Schutz des | - | Derzeit kein nachvertragliches |
verbot | Unternehmensinteresses | Wettbewerbsverbot | |
- Der Aufsichtsrat kann für neu | |||
abgeschlossene bzw. zu verlän- | |||
gernde Vorstandsdienstverträge |
jeweils ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für bis zu zwei Jahre vorsehen bei Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt ver- tragsmäßig bezogenen Bezüge
Wechsel der Unternehmenskon- | Soll die Unabhängigkeit in Über- |
trolle | nahmesituationen sicherstellen |
- Die derzeit laufenden Vor- standsverträge sehen keine Son- derregelungen vor
- Bei Neuabschluss von Verträgen mit Vorstandsmitgliedern (Erst- bestellung) oder deren Verlän- gerung können für den Fall ei- nes Kontrollwechsels folgende Sonderregelungen, jedoch keine zusätzliche Abfindung verein- bart werden.
- Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied das Recht, sein Amt mit einer Frist von drei Monaten niederzule- gen. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Dienstvertrag.
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3 Variable Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie sowie der Stakeholder zu handeln und lang- fristige Ziele nachhaltig zu erreichen. Die erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbe- standteile sind das STI, jeweils mit einer Laufzeit von einem (Geschäfts-)Jahr und das LTI mit einer Laufzeit von vier Jahren.
Übersteigt die Summe der Zahlungen aus einem Geschäftsjahr die Maximalvergütung, wird der zuletzt zur Auszahlung kommende Vergütungsbestandteil - in der Regel eine variable erfolgsabhängige Vergütungskomponente - entsprechend gekürzt.
3.1 Einjährige variable Vergütung (STI)
Im Rahmen des Short-Term-Incentive ist eine Bonuszahlung an die Mitglieder des Vor- standes vorgesehen, wenn bestimmte vom Aufsichtsrat festgelegte ehrgeizige Ziele er- reicht werden.
a. Zielvorgaben und Berechnung
Jedes Vorstandsmitglied kann in Abhängigkeit von der Erreichung der festgelegten Ziele einen Betrag in Höhe von bis zu 100 % der jeweils vereinbarten variablen Vergütung als STI erhalten. Die konkreten Zielvorgaben und die Berechnung ihres Anteils am STI sind wie folgt ausgestaltet:
EBIT-Wachstum: 100 % des STI können durch ein Wachstum des EBIT (vor Sondereffekten) im Vergleich zum Vorjahr um einen vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatz erreicht werden;
Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung unter dem STI an der Ziel-Gesamtvergü- tung liegt bei 10% bis 21%.
b. Kennzahlen und sonstige Regelungen
Für das EBIT-Wachstum ist der nach HGB erstellte und geprüfte Jahresabschluss für die TELES verbindlich. Zahlungen unter dem STI sind im Falle einer unterjährig beginnenden oder endenden Vertragslaufzeit eines Vorstandsmitglieds pro rata temporis geschuldet. Der jeweilige Auszahlungsbetrag unter dem STI ist bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Ge- schäftsjahr folgt.
c. Zielerreichung einjährige variable Vergütung (STI)
Der Aufsichtsrat bewertet am Ende des Geschäftsjahres die Erreichung der individuellen Ziele (EBIT-Wachstum). Auf der Grundlage der tatsächlich erreichten Ziele ergibt sich für
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das Geschäftsjahr 2023 für die Mitglieder des Vorstands somit insgesamt ein Zielerrei- chungsgrad in Höhe von 0,0%. Damit ergibt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder der in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Jahresbonus 2023.
Höhe der einjährigen variablen Vergütung (STI)
Vorstand
Oliver Olbrich
in EUR
0,00
3.2 Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2021)
Die variable langfristige Vergütung besteht bei TELES für Vorstandsmitglieder aus einem Aktienoptionsplan (Long-Term-Incentive Program, "LTIP" oder "Aktienoptionsplan"). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung unter dem LTIP an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 21% bis 38%.
TELES verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Vergütungspolitik im Sinne des "Shareholder-Value-Prinzips". Ziel ist die langfristige Wertsteigerung der Betei- ligung der Aktionäre, ausgedrückt durch die Steigerung des Werts der Aktien der Gesell- schaft. Auf dieses Ziel sollen sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiter incenti- viert werden. Dadurch, dass ein wesentlicher Anteil der Ziel-Gesamtvergütung in einer langfristigen variablen Vergütung in Gestalt von Aktienoptionen besteht, wird eine starke Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum einschließlich Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und sämtliche Stakeholder er- reicht.
a. Gewährung
Im Rahmen des Aktienoptionsplans haben Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Optio- nen auf Aktien der TELES. Durch vertragliche Vereinbarung mit jedem Vorstandsmitglied ("Bezugsrechtsvereinbarung") erhält das Vorstandsmitglied das Recht, eine individuell vereinbarte Zahl von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TELES ("Stückaktien") zu einem Ausübungspreis von EUR 2,00 ("Ausübungspreis") nach Ablauf der jeweiligen War- tefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels entsprechend den Regelungen der Bezugsrechts- vereinbarung zu erwerben ("Aktienoptionen"). Das Erfolgsziel sieht eine signifikante Stei- gerung des Aktienkurses der TELES-Aktie über deren Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen vor.
Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen durch den Aufsichtsrat erfolgen. Für die Zwecke des Vergütungssystems werden diese Aktienoptionen jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen verteilt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Änderungen der Bedingungen hinsichtlich der Aktien und Aktienoptionen gegeben.
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b. Ausübbarkeit und Erfolgsziel
Mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen beginnt die vierjährige Wartefrist ("Warte- frist"). Das jeweilige Vorstandsmitglied kann die Aktienoptionen erst nach Ablauf der War- tefrist ausüben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist jeweils nur hinsichtlich einer ver- traglich vereinbarten Mindestzahl zulässig.
Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von sieben Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt ("Ausübungszeitraum"). Werden die Optionsrechte von dem Bezugsberechtigten nicht bis zum Ende des Ausübungszeit- raums ausgeübt, verfallen die Optionsrechte ersatzlos.
Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von drei- ßig Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Er- folgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an drei- ßig aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Betrag von EUR 4,00 erreicht oder überschreitet ("Erfolgsziel").
c. Sonstiges
Weitergehende Sperrfristen oder Aktienhaltefristen (wie beispielsweise Share Ownership Guidelines) sind bei der TELES nicht vorgesehen.
Bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft oder das Vorstandsmitglied sowie bei sonstiger Beendigung des Organ- bzw. Dienstverhältnisses gleich aus welchem Grunde ("Beendigung"), verfällt grundsätzlich derjenige Teil der Aktienoptionen, für den bis zur Beendigung die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Im Rahmen des Ak- tienoptionsplans ist vorgesehen, dass von den zugeteilten Aktienoptionen jeweils zum Ablauf des 31.12. eines Jahres ein Viertel der insgesamt zugeteilten Aktienoptionen un- verfallbar wird (sogenanntes Vesting).
d. Auswirkung Aktienoptionsplan 2021 im Geschäftsjahr 2023
Im Jahr 2023 wurden keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2021 ausgegeben oder zugesagt.
3.3 Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2022)
Die variable langfristige Vergütung besteht bei TELES für Vorstandsmitglieder aus einem Aktienoptionsplan (Long-Term-Incentive Program, "LTIP" oder "Aktienoptionsplan"). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung unter dem LTIP an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 0 %.
TELES verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Vergütungspolitik im Sinne des "Shareholder-Value-Prinzips". Ziel ist die langfristige Wertsteigerung der Betei-
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ligung der Aktionäre, ausgedrückt durch die Steigerung des Werts der Aktien der Gesell- schaft. Auf dieses Ziel sollen sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiter incenti- viert werden. Dadurch, dass ein wesentlicher Anteil der Ziel-Gesamtvergütung in einer langfristigen variablen Vergütung in Gestalt von Aktienoptionen besteht, wird eine starke Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum einschließlich Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und sämtliche Stakeholder er- reicht.
a. Gewährung
Im Rahmen des Aktienoptionsplans haben Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Optio- nen auf Aktien der TELES. Durch vertragliche Vereinbarung mit jedem Vorstandsmitglied ("Bezugsrechtsvereinbarung") erhält das Vorstandsmitglied das Recht, eine individuell vereinbarte Zahl von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TELES ("Stückaktien") zu einem Ausübungspreis von EUR 5,50 ("Ausübungspreis") nach Ablauf der jeweiligen War- tefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels entsprechend den Regelungen der Bezugsrechts- vereinbarung zu erwerben ("Aktienoptionen"). Das Erfolgsziel sieht eine signifikante Stei- gerung des Aktienkurses der TELES-Aktie über deren Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen vor.
Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen durch den Aufsichtsrat erfolgen. Für die Zwecke des Vergütungssystems werden diese Aktienoptionen jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen verteilt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Änderungen der Bedingungen hinsichtlich der Aktien und Aktienoptionen gegeben.
b. Ausübbarkeit und Erfolgsziel
Mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen beginnt die vierjährige Wartefrist ("Warte- frist"). Das jeweilige Vorstandsmitglied kann die Aktienoptionen erst nach Ablauf der War- tefrist ausüben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist jeweils nur hinsichtlich einer ver- traglich vereinbarten Mindestzahl zulässig.
Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von sieben Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt ("Ausübungszeitraum"). Werden die Optionsrechte von dem Bezugsberechtigten nicht bis zum Ende des Ausübungszeit- raums ausgeübt, verfallen die Optionsrechte ersatzlos.
Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von drei- ßig Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Er- folgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an drei- ßig aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Betrag von EUR 12,00 erreicht oder überschreitet ("Erfolgsziel").
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c. Sonstiges
Weitergehende Sperrfristen oder Aktienhaltefristen (wie beispielsweise Share Ownership Guidelines) sind bei der TELES nicht vorgesehen.
Bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft oder das Vorstandsmit- glied sowie bei sonstiger Beendigung des Organ- bzw. Dienstverhältnisses gleich aus wel- chem Grunde ("Beendigung"), verfällt grundsätzlich derjenige Teil der Aktienoptionen, für den bis zur Beendigung die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Im Rahmen des Aktienoptionsplans ist vorgesehen, dass von den zugeteilten Aktienoptionen jeweils zum Ablauf des 31.12. eines Jahres ein Viertel der insgesamt zugeteilten Aktienoptionen un- verfallbar wird (sogenanntes Vesting).
d. Auswirkung Aktienoptionsplan 2022 im Geschäftsjahr 2023
Im Jahr 2023 wurden keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2022 ausgegeben oder zugesagt.
4 Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023
4.1 Gewährte und geschuldete Vergütung sowie zugesagte Zuwendungen im Ge- schäftsjahr 2023
In den nachfolgenden Tabellen sind, die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Ge- schäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) sowie die vertraglichen Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2023 individuell dargestellt. Nach den Regelungen des § 162 AktG sind als gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) die Beträge anzu- geben, die im Berichtszeitraum fällig wurden und dem einzelnen Vorstandsmitglied be- reits zugeflossen sind oder deren fällige Zahlung noch nicht erbracht ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands gege- ben.
Gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss)
Oliver Olbrich, Vorstandsvorsitzender
2023 | 2022 | |||
in Tsd. EUR | in % | in Tsd. EUR | in % | |
Grundvergütung | 190 | 95 | 190 | 95 |
Nebenleistungen | 10 | 5 | 10 | 5 |
Summe | 200 | 100 | 200 | 100 |
Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | ||
Summe | 0 | 0 | ||
Abfindungsbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtvergütung | 200 | 100 | 200 | 100 |
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4.2 Vertragliche Zuwendungen
Als "vertragliche Zuwendung" wird die variable Vergütung im Sinne der bisher im Deut- schen Corporate Governance Kodex enthaltenen Mustertabelle jeweils mit dem Wert zum Zeitpunkt der Zusage (entspricht einer Zielerreichung von 100 %) für das jeweilige Ge- schäftsjahr ausgewiesen. Die Vergütungselemente werden um Angaben individuell er- reichbarer Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt. Es hat im abgelaufenen Ge- schäftsjahr keine Vergütung von Leistungen eines Vorstandsmitglieds gegeben, die von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Ge- schäftsjahr gewährt worden sind.
Vertragliche Zuwendungen
Oliver Olbrich, Vorstandsvorsitzender
2023 | 2022 | 2023 | 2023 | |
in Tsd. EUR | (Min.) | (Max.) | ||
Grundvergütung | 190 | 190 | 190 | 190 |
Nebenleistungen | 10 | 10 | 10 | 10 |
Summe | 200 | 200 | 200 | 200 |
Einjährige variable | 0 | 0 | 0 | 90 |
Vergütung | ||||
Mehrjährige vari- | 0 | 0 | 0 | 0 |
able Vergütung | ||||
Summe | 0 | 0 | 0 | 290 |
Abfindungsbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamtvergütung | 200 | 200 | 200 | 290 |
Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft.
Entwicklung der Vergütung des Vorstands in Relation zur Vergütung der Belegschaft und zur Ertragsent- wicklung der Gesellschaft
in %
Vorstand
Oliver Olbrich
Ertragskennziffern
EBIT TELES-Konzern
Umsatz TELES Konzern
Veränderung 2023
gegenüber 2022
0
86 -19
Belegschaft TELES-Konzern (alle Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (FTE)) | -22 | |
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TELES AG Informationstechnologien published this content on 11 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 June 2024 14:37:05 UTC.