Vergütungsbericht der TELES AG für das Jahr 2023

Dieser Vergütungsbericht beschreibt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der TELES AG im Geschäfts- jahr 2023. Hierbei beschreibt der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergü- tungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). So- wohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transpa- rente Berichterstattung sehr wichtig.

Eine detaillierte Beschreibung der Vergütungssysteme der Vorstands- und Aufsichtsrats- mitglieder der TELES AG findet sich auf unserer Internetseite https://www.teles.com/in-vestor-relations/corporate-governance.

Berlin, den 08. April 2024

Joachim Schwarzer

Sascha Knoche

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstand

© TELES AG

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Inhaltsverzeichnis

1

Vergütung des Vorstands der TELES AG

3

2

Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023 im Überblick

3

3

Variable Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023

5

3.1

Einjährige variable Vergütung (STI)

5

3.2

Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2021)

6

3.3

Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2022)

7

4

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023

9

4.1 Gewährte und geschuldete Vergütung sowie zugesagte Zuwendungen im

Geschäftsjahr 2023

9

4.2

Vertragliche Zuwendungen

10

4.3

Einhaltung Vergütungsobergrenzen

11

4.4

Malus- und Clawback-Regelung

11

4.5

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit

11

5

Vergütung des Aufsichtsrats der TELES AG

13

5.1

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

13

5.2

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

14

6

Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen

Veränderung der Vergütung

15

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1 Vergütung des Vorstands der TELES AG

Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. April 2020 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TELES AG beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 17. De- zember 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversamm- lung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehr- heit von 99,24 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt. Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgeleg- ten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, aufgrund der erstmaligen Aufstel- lung im Jahr 2020, spätestens also in der Hauptversammlung 2025.

2 Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023 im Überblick

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands (2023: Oliver Olbrich, 2022: Oliver Olbrich), die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestand- teile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen zur Förderung der lang- fristigen Entwicklung der Gesellschaft:

Bestandteil

Zielsetzung

Ausgestaltung

Erfolgsunabhängige Vergütung (Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 41% bis 69%)

Grundvergütung

Nebenleistungen

Soll die Rolle und den Verantwor- tungsbereich im Vorstand wider- spiegeln. Soll ein angemessenes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.

  • Jährliche Grundvergütung
  • Auszahlung in zwölf Monatsra- ten
  • Vorstandsvorsitzender EUR 180.000
  • Dienstwagen

Erfolgsabhängige Vergütung (Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 31% bis 59%)

Einjährige variable Vergütung

Soll ein profitables Wachstum un-

-

EBIT-Wachstum

(STI)

ter Berücksichtigung der Gesamt-

-

Zielbetrag bei 100%-Zielerrei-

verantwortung des Vorstands und

chung 2023

der individuellen Leistungen der

- Vorstandsvorsitzender EUR

Vorstandsmitglieder unterstützen

90.000

Mehrjährige variable Vergütung

Soll eine nachhaltig absolut und

-

Zuteilung von 55.000 Aktienopti-

(LTI)

relativ positive Entwicklung des

onen mit min. vierjähriger Lauf-

Unternehmenswerts fördern - bei

zeit

gleichzeitiger Verknüpfung der In-

-

Ausübungspreis EUR 2,00

teressen der Vorstandsmitglieder

-

Erfolgsziel EUR 4,00

mit denen der Aktionäre

-

Wertentwicklung abhängig von

30-Tages-Durchschnittskurs der

TELES Aktie am Laufzeitende

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Maximalvergütung gemäß

Soll unkontrolliert hohe

Kürzung der variablen Bezüge bei

§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG

Auszahlungen vermeiden

Überschreitung der Höchstgrenze

für ein Geschäftsjahr:

-

Vorstandsvorsitzender: EUR

750.000

-

Ordentliches Vorstandsmitglied:

EUR 500.000

Malus- und Clawback-Regelung

Dient dem Schutz des

Möglichkeit des Aufsichtsrats, STI

Unternehmensinteresses

und LTI einzubehalten oder be-

reits ausbezahlte Vergütung zu-

rückzufordern

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit

Einvernehmliche Beendigung

Soll unangemessen hohe Abfin-

-

Abfindung begrenzt auf Rest-

dungszahlungen

laufzeit des Anstellungsvertrags

vermeiden

bzw. maximal zwei Jahresvergü-

tungen (Abfindungshöchst-

grenze)

Nachvertragliches Wettbewerbs-

Dient dem Schutz des

-

Derzeit kein nachvertragliches

verbot

Unternehmensinteresses

Wettbewerbsverbot

- Der Aufsichtsrat kann für neu

abgeschlossene bzw. zu verlän-

gernde Vorstandsdienstverträge

jeweils ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für bis zu zwei Jahre vorsehen bei Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt ver- tragsmäßig bezogenen Bezüge

Wechsel der Unternehmenskon-

Soll die Unabhängigkeit in Über-

trolle

nahmesituationen sicherstellen

- Die derzeit laufenden Vor- standsverträge sehen keine Son- derregelungen vor

  • Bei Neuabschluss von Verträgen mit Vorstandsmitgliedern (Erst- bestellung) oder deren Verlän- gerung können für den Fall ei- nes Kontrollwechsels folgende Sonderregelungen, jedoch keine zusätzliche Abfindung verein- bart werden.
  • Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied das Recht, sein Amt mit einer Frist von drei Monaten niederzule- gen. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Dienstvertrag.

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3 Variable Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie sowie der Stakeholder zu handeln und lang- fristige Ziele nachhaltig zu erreichen. Die erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbe- standteile sind das STI, jeweils mit einer Laufzeit von einem (Geschäfts-)Jahr und das LTI mit einer Laufzeit von vier Jahren.

Übersteigt die Summe der Zahlungen aus einem Geschäftsjahr die Maximalvergütung, wird der zuletzt zur Auszahlung kommende Vergütungsbestandteil - in der Regel eine variable erfolgsabhängige Vergütungskomponente - entsprechend gekürzt.

3.1 Einjährige variable Vergütung (STI)

Im Rahmen des Short-Term-Incentive ist eine Bonuszahlung an die Mitglieder des Vor- standes vorgesehen, wenn bestimmte vom Aufsichtsrat festgelegte ehrgeizige Ziele er- reicht werden.

a. Zielvorgaben und Berechnung

Jedes Vorstandsmitglied kann in Abhängigkeit von der Erreichung der festgelegten Ziele einen Betrag in Höhe von bis zu 100 % der jeweils vereinbarten variablen Vergütung als STI erhalten. Die konkreten Zielvorgaben und die Berechnung ihres Anteils am STI sind wie folgt ausgestaltet:

EBIT-Wachstum: 100 % des STI können durch ein Wachstum des EBIT (vor Sondereffekten) im Vergleich zum Vorjahr um einen vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatz erreicht werden;

Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung unter dem STI an der Ziel-Gesamtvergü- tung liegt bei 10% bis 21%.

b. Kennzahlen und sonstige Regelungen

Für das EBIT-Wachstum ist der nach HGB erstellte und geprüfte Jahresabschluss für die TELES verbindlich. Zahlungen unter dem STI sind im Falle einer unterjährig beginnenden oder endenden Vertragslaufzeit eines Vorstandsmitglieds pro rata temporis geschuldet. Der jeweilige Auszahlungsbetrag unter dem STI ist bis zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Ge- schäftsjahr folgt.

c. Zielerreichung einjährige variable Vergütung (STI)

Der Aufsichtsrat bewertet am Ende des Geschäftsjahres die Erreichung der individuellen Ziele (EBIT-Wachstum). Auf der Grundlage der tatsächlich erreichten Ziele ergibt sich für

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das Geschäftsjahr 2023 für die Mitglieder des Vorstands somit insgesamt ein Zielerrei- chungsgrad in Höhe von 0,0%. Damit ergibt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder der in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Jahresbonus 2023.

Höhe der einjährigen variablen Vergütung (STI)

Vorstand

Oliver Olbrich

in EUR

0,00

3.2 Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2021)

Die variable langfristige Vergütung besteht bei TELES für Vorstandsmitglieder aus einem Aktienoptionsplan (Long-Term-Incentive Program, "LTIP" oder "Aktienoptionsplan"). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung unter dem LTIP an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 21% bis 38%.

TELES verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Vergütungspolitik im Sinne des "Shareholder-Value-Prinzips". Ziel ist die langfristige Wertsteigerung der Betei- ligung der Aktionäre, ausgedrückt durch die Steigerung des Werts der Aktien der Gesell- schaft. Auf dieses Ziel sollen sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiter incenti- viert werden. Dadurch, dass ein wesentlicher Anteil der Ziel-Gesamtvergütung in einer langfristigen variablen Vergütung in Gestalt von Aktienoptionen besteht, wird eine starke Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum einschließlich Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und sämtliche Stakeholder er- reicht.

a. Gewährung

Im Rahmen des Aktienoptionsplans haben Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Optio- nen auf Aktien der TELES. Durch vertragliche Vereinbarung mit jedem Vorstandsmitglied ("Bezugsrechtsvereinbarung") erhält das Vorstandsmitglied das Recht, eine individuell vereinbarte Zahl von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TELES ("Stückaktien") zu einem Ausübungspreis von EUR 2,00 ("Ausübungspreis") nach Ablauf der jeweiligen War- tefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels entsprechend den Regelungen der Bezugsrechts- vereinbarung zu erwerben ("Aktienoptionen"). Das Erfolgsziel sieht eine signifikante Stei- gerung des Aktienkurses der TELES-Aktie über deren Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen vor.

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen durch den Aufsichtsrat erfolgen. Für die Zwecke des Vergütungssystems werden diese Aktienoptionen jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen verteilt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Änderungen der Bedingungen hinsichtlich der Aktien und Aktienoptionen gegeben.

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b. Ausübbarkeit und Erfolgsziel

Mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen beginnt die vierjährige Wartefrist ("Warte- frist"). Das jeweilige Vorstandsmitglied kann die Aktienoptionen erst nach Ablauf der War- tefrist ausüben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist jeweils nur hinsichtlich einer ver- traglich vereinbarten Mindestzahl zulässig.

Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von sieben Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt ("Ausübungszeitraum"). Werden die Optionsrechte von dem Bezugsberechtigten nicht bis zum Ende des Ausübungszeit- raums ausgeübt, verfallen die Optionsrechte ersatzlos.

Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von drei- ßig Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Er- folgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an drei- ßig aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Betrag von EUR 4,00 erreicht oder überschreitet ("Erfolgsziel").

c. Sonstiges

Weitergehende Sperrfristen oder Aktienhaltefristen (wie beispielsweise Share Ownership Guidelines) sind bei der TELES nicht vorgesehen.

Bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft oder das Vorstandsmitglied sowie bei sonstiger Beendigung des Organ- bzw. Dienstverhältnisses gleich aus welchem Grunde ("Beendigung"), verfällt grundsätzlich derjenige Teil der Aktienoptionen, für den bis zur Beendigung die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Im Rahmen des Ak- tienoptionsplans ist vorgesehen, dass von den zugeteilten Aktienoptionen jeweils zum Ablauf des 31.12. eines Jahres ein Viertel der insgesamt zugeteilten Aktienoptionen un- verfallbar wird (sogenanntes Vesting).

d. Auswirkung Aktienoptionsplan 2021 im Geschäftsjahr 2023

Im Jahr 2023 wurden keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2021 ausgegeben oder zugesagt.

3.3 Mehrjährige variable Vergütung (Aktienoptionsplan 2022)

Die variable langfristige Vergütung besteht bei TELES für Vorstandsmitglieder aus einem Aktienoptionsplan (Long-Term-Incentive Program, "LTIP" oder "Aktienoptionsplan"). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung unter dem LTIP an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 0 %.

TELES verfolgt eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Vergütungspolitik im Sinne des "Shareholder-Value-Prinzips". Ziel ist die langfristige Wertsteigerung der Betei-

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ligung der Aktionäre, ausgedrückt durch die Steigerung des Werts der Aktien der Gesell- schaft. Auf dieses Ziel sollen sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiter incenti- viert werden. Dadurch, dass ein wesentlicher Anteil der Ziel-Gesamtvergütung in einer langfristigen variablen Vergütung in Gestalt von Aktienoptionen besteht, wird eine starke Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf ein nachhaltiges Unternehmenswachstum einschließlich Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und sämtliche Stakeholder er- reicht.

a. Gewährung

Im Rahmen des Aktienoptionsplans haben Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Optio- nen auf Aktien der TELES. Durch vertragliche Vereinbarung mit jedem Vorstandsmitglied ("Bezugsrechtsvereinbarung") erhält das Vorstandsmitglied das Recht, eine individuell vereinbarte Zahl von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TELES ("Stückaktien") zu einem Ausübungspreis von EUR 5,50 ("Ausübungspreis") nach Ablauf der jeweiligen War- tefrist und bei Erfüllung des Erfolgsziels entsprechend den Regelungen der Bezugsrechts- vereinbarung zu erwerben ("Aktienoptionen"). Das Erfolgsziel sieht eine signifikante Stei- gerung des Aktienkurses der TELES-Aktie über deren Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen vor.

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen durch den Aufsichtsrat erfolgen. Für die Zwecke des Vergütungssystems werden diese Aktienoptionen jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen verteilt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Änderungen der Bedingungen hinsichtlich der Aktien und Aktienoptionen gegeben.

b. Ausübbarkeit und Erfolgsziel

Mit dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen beginnt die vierjährige Wartefrist ("Warte- frist"). Das jeweilige Vorstandsmitglied kann die Aktienoptionen erst nach Ablauf der War- tefrist ausüben. Eine Ausübung der Aktienoptionen ist jeweils nur hinsichtlich einer ver- traglich vereinbarten Mindestzahl zulässig.

Die Ausübung der Aktienoptionen kann innerhalb eines Ausübungszeitraums von sieben Jahren erfolgen, der mit Ablauf der Wartefrist beginnt ("Ausübungszeitraum"). Werden die Optionsrechte von dem Bezugsberechtigten nicht bis zum Ende des Ausübungszeit- raums ausgeübt, verfallen die Optionsrechte ersatzlos.

Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass in einem Zeitraum von drei- ßig Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartefrist das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Er- folgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an drei- ßig aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Betrag von EUR 12,00 erreicht oder überschreitet ("Erfolgsziel").

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c. Sonstiges

Weitergehende Sperrfristen oder Aktienhaltefristen (wie beispielsweise Share Ownership Guidelines) sind bei der TELES nicht vorgesehen.

Bei Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft oder das Vorstandsmit- glied sowie bei sonstiger Beendigung des Organ- bzw. Dienstverhältnisses gleich aus wel- chem Grunde ("Beendigung"), verfällt grundsätzlich derjenige Teil der Aktienoptionen, für den bis zur Beendigung die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Im Rahmen des Aktienoptionsplans ist vorgesehen, dass von den zugeteilten Aktienoptionen jeweils zum Ablauf des 31.12. eines Jahres ein Viertel der insgesamt zugeteilten Aktienoptionen un- verfallbar wird (sogenanntes Vesting).

d. Auswirkung Aktienoptionsplan 2022 im Geschäftsjahr 2023

Im Jahr 2023 wurden keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2022 ausgegeben oder zugesagt.

4 Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023

4.1 Gewährte und geschuldete Vergütung sowie zugesagte Zuwendungen im Ge- schäftsjahr 2023

In den nachfolgenden Tabellen sind, die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Ge- schäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) sowie die vertraglichen Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2023 individuell dargestellt. Nach den Regelungen des § 162 AktG sind als gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) die Beträge anzu- geben, die im Berichtszeitraum fällig wurden und dem einzelnen Vorstandsmitglied be- reits zugeflossen sind oder deren fällige Zahlung noch nicht erbracht ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands gege- ben.

Gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss)

Oliver Olbrich, Vorstandsvorsitzender

2023

2022

in Tsd. EUR

in %

in Tsd. EUR

in %

Grundvergütung

190

95

190

95

Nebenleistungen

10

5

10

5

Summe

200

100

200

100

Einjährige variable Vergütung

0

0

0

0

Mehrjährige variable Vergütung

0

0

Summe

0

0

Abfindungsbetrag

0

0

0

0

Gesamtvergütung

200

100

200

100

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4.2 Vertragliche Zuwendungen

Als "vertragliche Zuwendung" wird die variable Vergütung im Sinne der bisher im Deut- schen Corporate Governance Kodex enthaltenen Mustertabelle jeweils mit dem Wert zum Zeitpunkt der Zusage (entspricht einer Zielerreichung von 100 %) für das jeweilige Ge- schäftsjahr ausgewiesen. Die Vergütungselemente werden um Angaben individuell er- reichbarer Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt. Es hat im abgelaufenen Ge- schäftsjahr keine Vergütung von Leistungen eines Vorstandsmitglieds gegeben, die von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Ge- schäftsjahr gewährt worden sind.

Vertragliche Zuwendungen

Oliver Olbrich, Vorstandsvorsitzender

2023

2022

2023

2023

in Tsd. EUR

(Min.)

(Max.)

Grundvergütung

190

190

190

190

Nebenleistungen

10

10

10

10

Summe

200

200

200

200

Einjährige variable

0

0

0

90

Vergütung

Mehrjährige vari-

0

0

0

0

able Vergütung

Summe

0

0

0

290

Abfindungsbetrag

0

0

0

0

Gesamtvergütung

200

200

200

290

Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft.

Entwicklung der Vergütung des Vorstands in Relation zur Vergütung der Belegschaft und zur Ertragsent- wicklung der Gesellschaft

in %

Vorstand

Oliver Olbrich

Ertragskennziffern

EBIT TELES-Konzern

Umsatz TELES Konzern

Veränderung 2023

gegenüber 2022

0

86 -19

Belegschaft TELES-Konzern (alle Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (FTE))

-22

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