TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien

Berlin

ISIN DE000A289B07/ WKN A289B0

ISIN DE000A3MQCU7 / WKN A3MQCU

Eindeutige Kennung: GMETTLIK0522

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, dem 30. Mai 2022, um 11.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Ver-sammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH, Leibniz-straße 38, 10625 Berlin statt. Die gesamte Versammlung wird für unsere Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse

http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html

live in Bild und Ton in das Internet übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt aus-schließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

I.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Ab-schlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstan-des sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021, des er-läuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB

Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html

zugänglich.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Ol-brich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • a) Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

  • b) Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Mar-kus Gernot Schmieta, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

  • c) Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hart-mut Brandt, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäfts-jahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Kon-zernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 die Rödl & Partner GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, Niederlassung Berlin, zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit

der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Auf-sichtsrats bis zum 31.12.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insge-samt 931.896,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 931.896 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhö-hen (Genehmigtes Kapital 2022/I).

Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugs-recht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kre-ditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fäl-len auszuschließen:

  • - für Spitzenbeträge;

  • - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insge-samt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei Ein-tragung der Ermächtigung im Handelsregister bestehenden oder - so-fern dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabe-betrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten

Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgülti-gen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht we-sentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerwor-bene Aktien entfällt, die seit dem 30.05.2022 unter vereinfachtem Be-zugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Be-trag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungs-rechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 30.05.2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind;

  • - im Falle von Kooperationen mit anderen Unternehmen sowie zu Sa-nierungszwecken, soweit die Beteiligung Dritter erforderlich ist;

  • - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Ak-tien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder gewerblichen Schutzrech-ten, wie z. B. Patenten, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022/I und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Geneh-migten Kapital 2022/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Ka-pital 2022/I anzupassen.

b) Zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2022/I wird § 5 der Satzung nach Absatz 3 ein neuer Absatz 4 wie folgt eingefügt:

"4. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Auf-sichtsrats bis zum 31.12.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insge-samt 931.896,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabevon bis zu 931.896 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhö-hen (Genehmigtes Kapital 2022/I).

Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugs-recht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kre-ditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fäl-len auszuschließen:

  • - für Spitzenbeträge;

  • - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insge-samt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei Ein-tragung der Ermächtigung im Handelsregister bestehenden oder - so-fern dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabe-betrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgülti-gen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht we-sentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerwor-bene Aktien entfällt, die seit dem 30.05.2022 unter vereinfachtem Be-zugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Be-trag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungs-rechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 30.05.2022 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind;

  • - im Falle von Kooperationen mit anderen Unternehmen sowie zu Sa-nierungszwecken, soweit die Beteiligung Dritter erforderlich ist;

  • - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Ak-tien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen

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TELES AG Informationstechnologien published this content on 11 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 April 2022 11:33:04 UTC.