SMA Solar Technology AG

VIRTUELLE ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2024

Erläuterung zu TOP 1 gemäß § 124a Nr. 2 AktG

Gemäß §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme (u.a.) des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns (die unter TOP 2 zur Beschlussfassung gestellt wird) und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Es liegt auch nicht der Sonderfall nach § 173 Abs. 1 AktG vor, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen. Einen entsprechenden Beschluss haben Vorstand und Aufsichtsrat gerade nicht gefasst, sondern jeweils den Jahresabschluss gebilligt.

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SMA Solar Technology AG published this content on 15 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 21:01:35 UTC.