ENTSCHEIDUNG DES HANDELSGERICHTS ARRAS

ZUGUNSTEN VON RECYLEX S.A.

Suresnes, 11. April 2018: Das Handelsgericht Arras hat der Recylex S.A. im Rahmen der ihr gegenüber im Oktober 2014 von den Konkursverwaltern von Metaleurop Nord S.A.S. angestrengten Entschädigungsklage vollumfänglich Recht gegeben und folglich die Entschädigungsklage der Konkursverwalter in Höhe von rund 22 Millionen Euro, die den gesetzlichen Abfindungszahlungen für die Entlassung der früheren Mitarbeiter von Metaleurop Nord S.A.S. durch den Entschädigungsfonds entsprechen, abgewiesen.

Das Handelsgericht Arras hat heute entschieden, die Entschädigungsklage für unzulässig zu erklären, einerseits weil diese seit dem 21. März 2013 verjährt ist und andererseits, weil die angebliche Forderung vor der Eröffnung des Konkursverfahrens von Recylex SA entstanden wäre, jedoch nicht auf der Passivseite erklärt wurde.

Zur Erinnerung: Alle vorangegangenen Klagen der Konkursverwalter von Metaleurop Nord SAS gegenüber Recylex SA wurden in erster Instanz, in der Berufung und vom Kassationshof abgewiesen.

Der Handel mit der Recylex-Aktie (Euronext Paris: FR0000120388 - RX) wird am Donnerstag, 12. April 2018 bei Börseneröffnung wieder aufgenommen.

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Mit Betrieben in Frankreich und Deutschland ist Recylex eine europäische Gruppe, die sich auf das Blei-, Kunststoff- und Zinkrecycling sowie auf die Herstellung von Spezialmetallen spezialisiert hat. Als einer der wichtigsten Akteure in der Kreislaufwirtschaft mit seit langem bestehender Kompetenz in der Verwertung kommunaler Abfälle beschäftigt die Gruppe in Europa mehr als 660 Mitarbeiter und erzielte 2017 einen Konzernumsatz von 450 Millionen Euro. Weitere Informationen zur Recylex-Gruppe:www.recylex.frund bei Twitter:@Recylex

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Recylex SA veröffentlichte diesen Inhalt am 11 April 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 April 2018 21:51:01 UTC.

Originaldokumenthttp://www.recylex.fr/de,actualites,communiques.html

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