Der Insolvenzverwalter der Pongs & Zahn AG hat am 09.11.2016 nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss beschlossen, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien und Genussscheine der hiesigen Schuldnerin zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (Delisting).

Sofern erforderlich wird an den bisherigen Börsen, an denen Aktien bzw. Genusscheine gehandelt werden, auch der Widerruf der Einbeziehung in den Freiverkehr beantragt werden.

Unabhängig davon werden die Gespräche zum Insolvenzplan fortgeführt.

Pongs & Zahn AG veröffentlichte diesen Inhalt am 09 November 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 November 2016 15:35:06 UTC.

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