Monster (NYSE:MWW) meldete heute die Preisfestsetzung des Angebots einer vorrangigen Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von 125 Millionen USD mit Fälligkeit 2019 (die „Anleihe“) im Rahmen einer privaten Platzierung für qualifizierte institutionelle Anleger gemäß Rule 144A des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Act“). Zeitgleich mit der Preisfestsetzung der Anleihe nahm Monster eine Capped-Call-Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen eines der Erstkäufer vor. Der Verkauf der Anleihe wird voraussichtlich am 22. Oktober 2014 abgeschlossen und unterliegt marktüblichen Abschlussbedingungen.

Darüber hinaus räumte Monster den Erstkäufern der Anleihe eine Option ein, weitere Papiere bis zu einem Nennbetrag von 18,75 Millionen USD zu erwerben, um etwaige Mehrzuteilungen abzudecken.

Die Anleihe ist eine unbesicherte, vorrangige Schuldverschreibung von Monster mit halbjährlicher Zinszahlung zum Zinssatz von 3,50 Prozent pro Jahr. Die Anleihe wird am 15. Oktober 2019 fällig, sofern sie nicht vor diesem Datum gemäß den Anleihebedingungen umgewandelt oder zurückgekauft wird. Vor dem 15. Januar 2019 ist die Anleihe durch die Inhaber nur bei Vorliegen von spezifischen Ereignissen oder in bestimmten Zeiträumen wandelbar. Danach kann die Anleihe von den Inhabern jederzeit bis zum zweiten planmäßigen Handelstag vor der Fälligkeit umgewandelt werden.

Die Wandelrate der Anleihe liegt zunächst bei 187,7405 Aktien je 1.000 USD Nennwert der Anleihe, was einem ursprünglichen Umwandlungspreis von etwa 5,33 USD je Stammaktie von Monster („Stammaktie“) entspricht und unter bestimmten Umständen Anpassungen unterliegt. Der ursprüngliche Umwandlungspreis stellt einen Aufpreis von rund 32,5 Prozent je Aktie gegenüber dem zuletzt gemeldeten Kurs der Stammaktie von 4,02 USD am 16. Oktober 2014 dar. Unter der Voraussetzung, dass - beziehungsweise bis Monster die Zustimmung der Aktionäre erhält, zum Wandlungszeitpunkt mehr als 19,99 Prozent der zum Zeitpunkt dieser Meldung im Umlauf befindlichen Stammaktien auszugeben, wird Monster die Wandelanleihe bis zum Nennbetrag in bar zurückzahlen und Aktien und/oder Bargeld für restliche Tilgungsverpflichtungen ausgeben, wobei die Anzahl der zum Wandlungszeitpunkt ausgegebenen Stammaktien dieser Höchstgrenze unterliegt. Wenn Monster die Zustimmung der Aktionäre erhält, zum Wandlungszeitpunkt mehr als 19,99 Prozent der zum Zeitpunkt dieser Meldung im Umlauf befindlichen Stammaktien auszugeben, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Wandelanleihe in Form von Bargeld oder Stammaktien oder gegebenenfalls einer Kombination davon tilgen. Monster ist nicht berechtigt, die Anleihe vor der Fälligkeit zurückzuzahlen.

Im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung der Anleihe nahm Monster eine Capped-Call-Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen eines Erstkäufers (die „Option Counterparty“) vor. Die Capped-Call-Transaktion soll das Risiko einer Verwässerung der Stammaktien reduzieren und/oder Barzahlungen für umgetauschte Anleihen ausgleichen, die Monster über den Nennbetrag hinaus leisten müsste im Falle, dass der Börsenkurs der Stammaktie gemäß den Bedingungen der Capped-Call-Transaktion höher ist als der Ausübungspreis der Capped-Call-Transaktion, der anfänglich dem Umwandlungskurs der Anleihe entspricht und verwässerungshemmenden Anpassungen unterliegt, die im Wesentlichen jenen des Umwandlungskurses der Anleihe entsprechen. Der Höchstpreis im Sinne der Capped-Call-Transaktion liegt anfänglich bei 7,035 USD je Aktie, was einem Aufpreis von ca. 75 Prozent gegenüber dem zuletzt gemeldeten Kurs der Stammaktie vom 16. Oktober 2014 entspricht. Gemäß den Bedingungen der Capped-Call-Transaktion unterliegt der Höchstpreis diversen Anpassungen.

In Verbindung mit der anfänglichen Absicherung der Capped-Call-Transaktion werden die „Option Counterparty“ und/oder ihre verbundenen Unternehmen voraussichtlich diverse derivative Transaktionen in Bezug auf die Stammaktien eingehen und/oder in Sekundärmarkttransaktionen Stammaktien kaufen, und zwar zum Zeitpunkt oder kurz nach der Preisfestsetzung der Anleihe. Diese Aktivität könnte zum gegebenen Zeitpunkt zu einem Anstieg des Kurses der Stammaktie oder der Anleihe führen (oder das Ausmaß eines Kursverlustes reduzieren).

Falls die Erstkäufer ihre Mehrzuteilungsoption ausüben, kann Monster eine zusätzliche Capped-Call-Transaktion mit der „Option Counterparty“ eingehen.

Monster beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Angebot dafür zu verwenden, die Kosten der Capped-Call-Transaktion zu zahlen, das befristete Darlehen im Rahmen seiner aktuellen Kreditlinie vollständig zurückzuzahlen und einen Teil der revolvierenden Verbindlichkeiten unter seiner aktuellen Kreditlinie zurückzuzahlen (ohne entsprechende Reduzierung der aktuellen revolvierenden Kreditlinie).

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb dieser Wertpapiere dar. Des Weiteren ist sie nicht als Angebot, Aufforderung oder Verkauf zu verstehen in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf gesetzwidrig wäre. Die Wertpapiere werden nur mittels einer privaten Emissionserklärung angeboten. Die Anleihe und die gegebenenfalls zum Wandlungszeitpunkt ausgegebenen Stammaktien werden nicht unter dem Act oder etwaigen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen nicht in den USA angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind dafür registriert oder es liegt eine Freistellung von der Registrierpflicht gemäß dem Act und anwendbaren bundesstaatlichen Gesetzen vor.

Über Monster Worldwide

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Wichtiger Hinweis: Mit Ausnahme der in dieser Meldung enthaltenen rein historischen Informationen handelt es sich bei den Darstellungen dieser Pressemitteilung, insbesondere bei Aussagen zu den erwarteten Bedingungen der Anleihe und zur beabsichtigten Verwendung der Erlöse des Angebots durch Monster, um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des US-amerikanischen Securities Act von 1933 und Section 21E des Securities Exchange Act von 1934. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten gewisse Risiken und Unwägbarkeiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den darin genannten oder implizierten Ergebnissen abweichen können. Das vorgeschlagene Angebot unterliegt marktüblichen Abschlussbedingungen. Als Faktoren, die maßgebliche Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von impliziten und expliziten Darstellungen in zukunftsgerichteten Aussagen bewirken können, gelten unter anderen insbesondere die wirtschaftlichen und sonstigen Bedingungen der Märkte, an denen wir tätig sind, sowie die sonstigen Risiken, die auf unserem Formblatt 10-K und in unseren sonstigen Unterlagen erörtert werden, die wir bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht haben und die hiermit durch Bezugnahme in diese Pressemitteilung eingeschlossen sind. Zahlreiche Faktoren, die sich als bestimmend für die zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens erweisen werden, entziehen sich der Kontrolle der Unternehmensführung und sind nicht vorhersagbar. Die Leser sollten sich daher nicht unangemessen auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung verlassen, da diese Aussagen lediglich die Ansichten der Geschäftsleitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wiedergeben. Monster übernimmt keinerlei Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu revidieren oder zu aktualisieren bzw. weitere zukunftsgerichtete Aussagen bekannt zu geben, um neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder sonstigen Umständen Rechnung zu tragen.

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