Monster (NYSE:MWW) gab heute Pläne bekannt, nach denen das Unternehmen eine vorrangige Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von 125 Millionen USD mit Fälligkeit 2019 (die „Anleihe“) im Rahmen einer privaten Platzierung für qualifizierte institutionelle Anleger gemäß Rule 144A des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Act“) anbieten wird. Das Angebot unterliegt den Marktbedingungen sowie gewissen anderen Bedingungen. Darüber hinaus plant das Unternehmen, den Erstkäufern der Anleihe eine Option einzuräumen, weitere Papiere bis zu einem Nennbetrag von 18,75 USD Millionen zu kaufen, um etwaige Mehrzuteilungen abzudecken.

Die Anleihe ist eine unbesicherte, vorrangige Schuldverschreibung von Monster mit halbjährlicher Zinszahlung. Vor dem 15. Januar 2019 ist die Anleihe durch die Inhaber nur bei Vorliegen von spezifischen Ereignissen wandelbar. Danach ist die Anleihe jederzeit bis zum zweiten planmäßigen Handelstag vor der Fälligkeit am 15. Oktober 2019 wandelbar. Monster wird die Anleihe bis zum Nennbetrag in bar zurückzahlen und Aktien und/oder Bargeld für restliche Tilgungsverpflichtungen ausgeben, es sei denn, beziehungsweise bis Monster die Genehmigung der Aktionäre erhält, zum Wandlungszeitpunkt mehr als 19,99 Prozent der zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung des Angebots ausstehenden Stammaktien des Unternehmens („Stammaktien“) auszugeben. Die Anzahl der zum Wandlungszeitpunkt ausgegebenen Stammaktien unterliegt dieser Höchstgrenze. Sofern das Unternehmen die Genehmigung der Aktionäre erhält, zum Wandlungszeitpunkt mehr als 19,99 Prozent der zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung des Angebots im Umlauf befindlichen Stammaktien von Monster auszugeben, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Wandelanleihe in Form von Bargeld oder Stammaktien oder einer Kombination davon tilgen. Monster ist nicht berechtigt, die Anleihe vor der Fälligkeit zurückzuzahlen. Die endgültigen Bedingungen der Anleihe, einschließlich Kupon, Umtauschverhältnis und andere Bedingungen, werden zwischen Monster und den Erstkäufern der Anleihe ausgehandelt.

Das Unternehmen plant im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung der Anleihe eine Capped-Call-Transaktion mit einem Partner eines Erstkäufers (die „Option Counterparty“) vorzunehmen. Eine Capped-Call-Transaktion reduziert voraussichtlich das Risiko einer Verwässerung der Stammaktien und/oder gleicht Barzahlungen für umgetauschte Anleihen aus, die Monster über den Nennbetrag hinaus machen müsste für den Fall, dass der Börsenkurs der Stammaktie, gemäß den Bedingungen der Capped-Call-Transaktion, höher ist als der Ausübungspreis der Capped-Call-Transaktion, der anfänglich voraussichtlich dem Umwandlungskurs der Anleihe entspricht und verwässerungshemmenden Anpassungen unterliegt, die im Wesentlichen jenen des Umwandlungskurses der Anleihe entsprechen.

In Verbindung mit der anfänglichen Absicherung der Capped-Call-Transaktion werden die „Option Counterparty“ und/oder ihre Partner voraussichtlich diverse derivative Transaktionen in Bezug auf die Stammaktien eingehen und/oder in Sekundärmarkttransaktionen Stammaktien kaufen, und zwar zum Zeitpunkt oder kurz nach der Preisfestsetzung der Anleihe. Diese Aktivität könnte zum gegebenen Zeitpunkt zu einem Anstieg des Kurses der Stammaktien oder der Anleihe führen (oder das Ausmaß eines Kursverlustes reduzieren).

Falls die Erstkäufer ihre Mehrzuteilungsoption ausüben, kann Monster eine zusätzliche Capped-Call-Transaktion mit der „Option Counterparty“ eingehen.

Monster plant, die Nettoerlöse aus dem Angebot dafür zu verwenden, die Kosten der Capped-Call-Transaktion zu zahlen, das befristete Darlehen im Rahmen seiner aktuellen Kreditlinie vollständig zurückzuzahlen und einen Teil der revolvierenden Verbindlichkeiten unter seiner aktuellen Kreditlinie zurückzuzahlen (ohne entsprechende Reduzierung der aktuellen revolvierenden Kreditlinie).

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren dar. Des Weiteren ist sie nicht als Angebot, Aufforderung oder Verkauf zu verstehen in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf gesetzwidrig wäre. Die Wertpapiere werden nur mittels einer privaten Emissionserklärung angeboten. Die Anleihe und die gegebenenfalls zum Wandlungszeitpunkt ausgegebenen Stammaktien werden nicht unter dem Act oder etwaigen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen nicht in den USA angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind dafür registriert oder es liegt eine Freistellung von der Registrierpflicht gemäß dem Act und anwendbaren bundesstaatlichen Gesetzen vor.

Über Monster Worldwide

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Wichtiger Hinweis: Mit Ausnahme der in dieser Meldung enthaltenen rein historischen Informationen handelt es sich bei den Darstellungen dieser Pressemitteilung, insbesondere bei Aussagen zu den erwarteten Bedingungen der Anleihe und zur beabsichtigten Verwendung der Erlöse des Angebots durch Monster, um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des US-amerikanischen Securities Act von 1933 und Section 21E des Securities Exchange Act von 1934. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten gewisse Risiken und Unwägbarkeiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den darin genannten oder implizierten Ergebnissen abweichen können. Das vorgeschlagene Angebot unterliegt Marktbedingungen, den üblichen Abschlussbedingungen und dem Abschluss einer abgeänderten Kreditvereinbarung durch Monster. Das Unternehmen gibt keine Zusicherung, dass das Angebot zu günstigen Bedingungen oder überhaupt vollzogen wird. Als Faktoren, die maßgebliche Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von impliziten und expliziten Darstellungen in zukunftsgerichteten Aussagen bewirken können, gelten unter anderen insbesondere die wirtschaftlichen und sonstigen Bedingungen der Märkte, an denen wir tätig sind, sowie die sonstigen Risiken, die auf unserem Formblatt 10-K und unseren sonstigen Unterlagen erörtert werden, die wir bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht haben und die hiermit durch Bezugnahme in diese Pressemitteilung eingeschlossen sind. Zahlreiche Faktoren, die sich als bestimmend für die zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens erweisen werden und die Fähigkeit des Unternehmens, das Angebot zu vollziehen, entziehen sich der Kontrolle der Unternehmensführung und sind nicht vorhersagbar. Die Leser sollten sich daher nicht unangemessen auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung verlassen, da diese Aussagen lediglich die Ansichten der Geschäftsleitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wiedergeben. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu revidieren oder zu aktualisieren bzw. weitere zukunftsgerichtete Aussagen bekannt zu geben, um neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder sonstigen Umständen Rechnung zu tragen.

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