Der US-Bezirksrichter William Orrick in San Francisco erklärte, die Kläger könnten geltend machen, dass Meta gegen ein Bundesgesetz über Abhörmaßnahmen und ein kalifornisches Datenschutzgesetz verstoßen und seine eigenen vertraglichen Zusagen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer von Facebook nicht eingehalten habe.

In einer 26-seitigen Entscheidung vom Donnerstag sagte der Richter, dass der Fall, basierend auf den bisherigen Beweisen, "die plausiblen Behauptungen, dass sensible Gesundheitsdaten absichtlich erfasst und an Meta übermittelt werden, nicht negiert".

Orrick wies einige andere Klagen ab, sagte aber, dass die Kläger, die alle John Doe oder Jane Doe Pseudonyme verwenden, versuchen könnten, diese erneut geltend zu machen.

Den Klägern zufolge hat Meta Pixel sensible Informationen über ihre Gesundheit an Meta weitergegeben, als sie sich bei Patientenportalen anmeldeten, auf denen das Tracking-Tool installiert worden war, so dass Meta mit gezielter Werbung Geld verdienen konnte.

In der Klage wird ein nicht näher bezifferter Schadenersatz für alle Facebook-Nutzer gefordert, deren Gesundheitsdaten von Meta erlangt wurden.

Weder Meta noch die Anwälte des in Menlo Park, Kalifornien, ansässigen Unternehmens reagierten am Freitag auf Bitten um sofortige Stellungnahme. Die Anwälte der Kläger haben nicht sofort auf ähnliche Anfragen reagiert.

Als der Rechtsstreit im Juni 2020 begann, sagten die Anwälte eines Klägers, sie hätten mindestens 664 Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister gefunden, die Meta Pixel verwendeten.

In seinem Antrag auf Klageabweisung erklärte Meta, dass es "nicht bestreitet", dass der Versand sensibler Gesundheitsdaten ein ernsthaftes Problem darstellen könnte.

Es sagte aber auch, dass seine Technologie nicht per se schädlich oder ungesetzlich sei und dass es den Gesundheitsdienstleistern überlassen bleibe, wie sie Meta Pixel einsetzen.

Orrick sagte jedoch, es sei nicht klar, ob Meta Pixel genug tue, um die Übermittlung von Patientendaten zu unterbinden, oder ob es entschuldigt werden könne, weil die Gesundheitsdienstleister dem tatsächlich zugestimmt hätten.

Er fand auch "detaillierte und plausible Behauptungen", dass die Übermittlung solcher Informationen für die Werbedienste von Meta notwendig war.

Der Fall lautet In re Meta Pixel Healthcare Litigation, U.S. District Court, Northern District of California, No. 22-03580.