Pressemitteilungen

28.08.2015

Wallraffs Kampagne gegen Marseille geht weiter
Neue Sendung nach juristischem Gegenschlag geplant? - Journalistin verschickt umfangreichen Fragenkatalog zu Arbeitsbedingungen und Ernährung der Bewohner

Hamburg, 28.08.2015 - Die Kampagne von RTL und 'Team Wallraff' gegen unseren Konzern geht weiter. Offenbar ist seitens des Kölner Privatsenders eine weitere Sendung geplant, in der einige Einrichtungen der Marseille-Kliniken AG im Fokus stehen sollen. Darauf deutet jedenfalls ein umfangreicher Fragenkatalog einer Journalistin hin, der uns am 20. August 2015 ins Haus geflattert ist. Die Fragen drehen sich um die Arbeitsbedingungen in der AMARITA Oldenburg und um die Ernährungssituation unserer Bewohnerinnen und Bewohner in Nordrhein-Westfalen. Die Fragen deuten auch darauf hin, dass die RTL-Journalisten von unserem Geschäft nicht viel verstehen und ihre Informationen eher schwachbrüstig sind.

Es ist auffällig, dass dieser erneute journalistische Angriff von Wallraff & Co. kurz nach den harten juristischen Schritten erfolgt, die wir nach der vergangenen Sendung erfolgreich gegen den Sender eingeleitet haben. Das hat wenig mit seriösem Journalismus zu tun, sondern deutet auf exzessiven Verfolgungseifer hin. Unser Unternehmen wird sich davon unbeeindruckt auch weiterhin gegen falsche und manipulative Berichterstattung zur Wehr zu setzen.

Sie erinnern sich: Mit Beschluss vom 22.7.2015 hat das Landgericht Hamburg dem Kölner Privatsender RTL ('Bauer sucht Frau', 'Adam sucht Eva', 'Schwiegertochter gesucht') im Eilverfahren untersagt, große Teile des Beitrags über die AMARITA Oldenburg weiter zu verbreiten, weil es eklatante Mängel in der Berichterstattung gab. Das war ein heftiger Schlag für die einstige Journalistenikone Günter Wallraff und seine Wallräffchen. RTL ließ das Verbot öffentlich damit kleinreden, dass es ohne vorherige Anhörung der Gegenseite ergangen war. Einen Widerspruch, auf den hin diese Anhörung nachzuholen wäre, hat RTL aber bis heute nicht eingelegt. Stattdessen hat der Sender uns lediglich zur Erhebung einer Klage auffordern lassen. Er nimmt damit hin, dass das Verbot zunächst wirksam bleibt. Dafür wird er seine Gründe haben.

Im Mai 2014 sendete 'Team Wallraff' das erste Mal heimlich erstellte Video- und Tonaufnahmen von unseren Mitarbeitern und unseren wehrlosen Bewohnern der Einrichtung Berlin-Kreuzberg. Es waren unwürdige, schlimme Aufnahmen. Ein journalistischer Exzess übelster Sorte. 'Team Wallraff' schreckte nicht davor zurück, offenbar verwirrte Senioren heimlich aufzunehmen, so wie den Bewohner, der in Unterwäsche bekleidet gerade von der Toilette kam, nur um dann später zwischen Werbeblöcken des Kölner 'Qualitätssenders' auf diese Weise einem Millionenpublikum vorgeführt zu werden. Das war entwürdigend. Wir wollten uns das nicht bieten lassen und sind u.a. kommunikativ in die Offensive gegangen.

Dann, etwas über ein Jahr später, sendete 'Team Wallraff' über die Zustände in Großküchen. Weil es offenbar nicht genug Großküchen in der Republik gab, musste die eigentlich gar nicht so große Küche der AMARITA Oldenburg herhalten. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Auch hier schlich sich wieder eine Praktikantin ein, filmte heimlich, nahm auf dilettantische Weise Keimproben und tat so, als sei die Küche der AMARITA eine einzige gigantische Petrischale. Höhepunkt der Aktion: Ein schlecht verkleideter Wallraff tauchte zum Probeessen in der Einrichtung auf, gab sich als interessierter Angehöriger einer Seniorin aus und nörgelte herum, weil er den servierten Grießbrei als zu süß empfand. Die Verkleidung von Wallraff war so schlecht, dass er von Mitarbeitern der AMARITA enttarnt wurde. Wie peinlich!

Auch diesmal wollten wir uns das nicht gefallen lassen und erreichten dass die Sendung von RTL aus dem Netz genommen wurde. Wir werden uns aber noch weiter wehren. Weitere juristische Schritte sind bereits eingeleitet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

'Wo die Eitelkeit anfängt, hört der Verstand auf', schrieb die Schriftstellerin Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach einmal.

Und nun also die nächste Runde 'Team Wallraff'. Erneut haben wir Fragenkataloge einer Journalistin erhalten, die für eine RTL-Produktionsfirma arbeitet. Wir haben diese teils manipulativen, teils von Unwissen triefenden Fragen nun beantwortet. Lesen Sie selbst:

1. Fragen und Antworten Allgemein / NRW

1.
Wir haben Hinweise, dass es in Ihren in NRW geführten Heimen in den letzten zwei Jahren schon mal aufgrund fehlender Speiseversorgung der Bewohner zu Mangelernährung bei ungefähr 30 % der Bewohner kam. Diese soll teils so massiv gewesen sein, dass die BMI-Bemessung unter 20 bzw. unter 25 gelegen hatte. Das bedeutet im Prinzip, dass die Leute untergewichtig waren und als mangelernährt galten. Laut Medizinischem Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen besteht bei pflegebedürftigen Menschen ab einem BMI von 18,5 und weniger eine Unterernährung. Bei Menschen über 65 Jahre besteht bereits ab einem BMI von 24 und weniger ein erhöhtes Risiko von Ernährungsstörungen verbunden mit gesundheitlichen Risiken. Ist Ihnen dies bekannt? Was veranlassen Sie, um eine derartige Unterernährung grundsätzlich auszuschließen?

Die Marseille-Kliniken AG betreibt in NRW eine Vielzahl von Einrichtungen. Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, würden wir gerne von Ihnen wissen, auf welche Einrichtung / Einrichtungen und auf welchen Zeitraum sich Ihre Frage bezieht.

Dass auch nur in einer einzigen unserer Einrichtungen in NRW eine Speiseversorgung 'gefehlt' hätte, ist ausgeschlossen. Welche Hinweise soll es denn geben, die eine solche Aussage rechtfertigen?

Auf Ihre Frage, was wir veranlassen würden, um eine von Ihnen unsubstantiiert behauptete Unterernährung grundsätzlich auszuschließen, möchten wir Sie auf die 'Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter' des von Ihnen oben genannten MDS, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes, Bund der Krankenkassen e.V. vom 05.2014, Seite 17 aufmerksam machen, die Ihnen bei sorgfältiger Recherche sicherlich auch untergekommen wäre. Darin steht: 'In Laienmedien finden Begriffe wie 'Mangelernährung' und 'Ernährungsrisiko' oft eine undifferenzierte Verwendung. Nicht selten finden sich dort medienwirksam überspitzte Aussagen wie 'Bewohner bekommen nicht genug zu essen' oder 'Jeder zweite Heimbewohner ist mangelernährt', welche jedoch der Wirklichkeit nicht gerecht werden. Es wird dabei übersehen, dass es sich bei den Pflegeheimbewohnern meist um hoch betagte und multimorbide Menschen handelt, die erst sehr spät und häufig bereits mit Ernährungsdefiziten den Weg ins Seniorenheim finden. Derart pauschale Verurteilungen werden den Bemühungen und der geleisteten Arbeit der Pflegekräfte in den Einrichtungen nicht gerecht.' Diese Stellungnahme belegt, dass ohne die uns von Ihnen vorenthaltenen Informationen zu den (angeblichen) Einzelfällen nicht einmal festgestellt werden kann, ob überhaupt Bewohner, wie Sie pauschal schreiben, 'untergewichtig waren und als mangelernährt galten.'

2.
Wir haben Hinweise, dass ein Nachschlag in einem Ihrer Heime nicht möglich war und das Essen bzw. die Portionen (eine Scheibe Brot, eine Scheibe Wurst) streng rationiert waren bzw. zu klein ausfielen. Haben Sie Kenntnis von derartigen Vorgehensweisen?

Die Marseille-Kliniken AG betreibt eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Um Ihre Frage substantiiert beantworten zu können, müssen Sie uns schon das 'Heim' nennen, in dem das vorgekommen sein soll. Erst dann können wir gezielt nachforschen und Ihre Frage beantworten. Wir gehen Hinweisen auf solche angeblichen Mängel selbstverständlich nach. Oft stellt sich dabei heraus, dass es sich um bloße Gerüchte handelt. Ein Fall wie der von Ihnen - leider wieder abstrakt - beschriebener ist uns nicht bekannt. Um es klar und deutlich zu sagen: Es gibt keinerlei Anweisungen zu solchen Rationierungen, im Gegenteil. So ist beispielsweise die Küche in unserer Einrichtung AMARITA Datteln von 06.00 bis 19.00 Uhr geöffnet und auch besetzt. Zu den Mahlzeiten gibt es morgens und abends ein reichhaltiges Büffet sowohl in Selbstbedienung als auch im Servierservice. Ferner steht in den Wohnbereichsküchen rund um die Uhr eine Auswahl an Lebensmitteln bereit, die jedem frei zugänglich sind und selbstverständlich auch serviert werden können. Des Weiteren stehen Zwischenmahlzeiten und Nachtmahlzeiten zur Verfügung.

3.
Es gab dutzende Patienten, bei denen das Gewicht innerhalb weniger Monate relevant sank (mehr als fünf Prozent in drei Monaten), ohne dass dies etwa auf Erkrankungen oder Operationen der Bewohner zurückzuführen war, so dass dringender Handlungsbedarf bestand.
Ein Mann hatte zum Beispiel, der von der Körperstatur im normalen Bereich groß und schlank gewachsen war, tatsächlich kurzfristig ein Gewicht von unter 50 Kilo und wurde dadurch auffällig in der Analyse.
Wir haben Hinweise, dass Bewohner, die biografisch gesehen eigentlich immer einen normalen Gewichtszustand hatten, eher zu einem leichten Übergewicht geneigt haben und plötzlich in der Unterernährung gelandet sind. (Gewichtsverlust von über 30 Kilo). Kennen Sie derartige Fälle? Was sagen Sie dazu?

Sowohl die Anzahl, ('dutzende Patienten'), als auch die Frage an sich ist so nicht seriös zu beantworten. Hier zählt in jedem Fall der einzelne Bewohner, folglich die individuelle Betrachtung. Verallgemeinerungen sind nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie auch hier noch einmal dringend um Mitteilung, welche Einzelfälle Sie meinen. Laut den MDK-Prüfungen im vergangenen und in diesem Jahr zeigen die Ergebnisse für den Bereich Ernährung ebenfalls für diesen Bereich in NRW keine Auffälligkeiten. Hierzu verweisen wir erneut aus der 'Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter' des MDS, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes, Bund der Krankenkassen e.V. vom 05.2014, Seite 19ff, '…wonach in Deutschland 15,2 % der Bewohner in Pflegeheimen einen BMI unter 20 aufweisen, was für das Vorliegen eines Ernährungsrisikos oder einer Mangelernährung sprechen könnte. Die Autoren ziehen jedoch keine direkten Rückschlüsse auf den Ernährungszustand, da dieser mit dem BMI alleine nicht ausreichend bewertet werden kann. Vermeidung von Gewichtsverlust, beziehungsweise eine Gewichtszunahme in den 'Normalbereich' ist zwar wünschenswert, jedoch immer noch abhängig von der individuellen Lebenssituation und den Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners.'

4.
Uns liegen Informationen vor, dass auf diese Missstände erst nach unserer Ausstrahlung der Sendung 'Team Wallraff-Reporter undercover' am 08. Juni 2015 reagiert worden ist und die Speisepläne umgestellt wurden. Stimmt dies?

Nein, das ist falsch. Wir haben die Speisepläne nicht umgestellt. Dazu gibt es auch keine Veranlassung. Es ist für uns nicht ersichtlich, was Ihre Reportage über Großküchen und Hygiene mit angeblichen Gewichtsverlusten bei unseren Bewohnern zu tun haben soll. Der logische Zusammenhang erschließt sich uns hier nicht. Im Übrigen war und ist es in der Regel so, dass der Chefkoch seine Speisepläne jeweils dem Bewohnerbeirat vorstellt, diese individuell mit der Bewohnervertretung abstimmt, deren Wünsche und Anregungen aufnimmt und erst dann fachgerecht umsetzt. In den meisten unserer Einrichtungen haben wir z.B. unsere Angebote um ein Ayurvedisches Gericht erweitert, das im Wesentlichen zur Optimierung der Gesundheit sowie zur Steigerung der Vitalität unserer Bewohnerinnen und Bewohner dienen soll. Dieses zusätzliche Versorgungsangebot weiten wir gerade bundesweit aus.

5.
Das Pflegepersonal soll teilweise das Essen aus zeitlichen Gründen nicht mit der nötigen Geduld angereicht haben können, wie es eigentlich üblicherweise sein sollte. Oft fehlte auch die Zeit, gezielt zu schauen, welcher Bewohner Hilfe beim Essen braucht bzw. allein essen kann. Auch konnte bzw. kann häufig wegen der fehlenden Zeit des Pflegepersonals nicht kontrolliert werden, ob der Bewohner überhaupt isst, ob er noch in der Lage ist, mit Besteck zu essen. Ist Ihnen dies bekannt?

Bitte nennen Sie uns die Einrichtung, in der das vorgekommen sein soll, so dass wir auch hier gezielt nachfragen und Ihnen eine entsprechend fundierte Antwort zukommen lassen können. Grundsätzlich sollte so eine Situation nicht vorkommen. Uns ist eine solche Situation auch nicht bekannt, ohne dass wir individuelles Fehlverhalten gänzlich ausschließen können. Wir können darauf verweisen, dass in unseren Einrichtungen Bewohnern, die die Fähigkeit mit Besteck zu essen nicht mehr besitzen, ergänzend Fingerfood zu eigenständigen Nahrungsaufnahme angeboten wird. Des Weiteren gibt es zum Beispiel ergotherapeutische Frühstücksgruppen, wo solche fehlende Fähigkeiten wieder erlernt werden können, wie beispielsweise in unserer Einrichtung im nordrheinwestfälischen Datteln. Aufgrund der regelmäßigen Evaluierung der Pflegeplanung, der Anamnese und der Biografie wird der Hilfebedarf in der Ernährung der Bewohner festgestellt, geplant und ggf. angepasst (Mundgerechte Zubereitung, Anleitung zum Essen, Beaufsichtigung, Reichen der Nahrung...)

6.
Ist es richtig, dass der Verpflegungssatz in Ihren Heimen zum Teil bei 2,75 EUR für den ganzen Tag liegt (für Vollkost, also Frühstück, Mittagessen, Abendbrot)?

Nein, das ist falsch. Der von Ihnen benannte Betrag ist uns nicht bekannt. Die tatsächlichen Sätze der Einrichtungen sind deutlich höher.
Der Verpflegungssatz orientiert sich in der Regel an den durchschnittlichen Refinanzierungssätzen der hiesigen Kostenträger.
Sie sollten Ihre pauschale Frage insoweit konkretisieren und Ihren behaupteten Ansatz belegen.
Handelt es sich bei dem von Ihnen genannten 'Verpflegungssatz' beispielsweise um den reinen 'Wareneinsatz' in dem die Personal- und Betriebskosten kosten nicht inkludiert sind, oder was meinen Sie konkret?

Grundsätzlich gilt für unser Unternehmen bundesweit, dass wir unseren Einrichtungen überhaupt kein Budget für die Verpflegung unserer Bewohnerinnen und Bewohner vorgeben. Im Gegenteil. Wir bevorzugen wann immer möglich die Verpflegung unserer Bewohner mit regionalen und saisonalen Gerichten. Der reine Wareneinsatz richtet sich außerdem an dem Speiseplan aus, der zusammen mit den Bewohnerbeiräten erstellt wird.

7.
Bei einem anderen als dem vorgenannten Heim, dem AMARITA Heim in Oldenburg haben wir ebenfalls erneut Informationen über gewisse Missstände erhalten. Demnach haben wir einen separaten Fragenkatalog an AMARITA gesendet, den wir Ihnen als Anlage beifügen. Sind Ihnen die dort aufgeführten Missstände bekannt? Wie nehmen Sie dazu Stellung?

Der von Ihnen separat an die AMARITA gesandte Fragenkatalog wird separat beantwortet.

2. Fragen und Antworten AMARITA Oldenburg

1.
Wir haben Hinweise, dass im AMARITA Heim in Oldenburg in den vergangenen zwei bis drei Jahren Mitarbeiter regelmäßig Überstunden leisten mussten, ohne dass diese bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden konnten. Sind Ihnen derartige Fälle bekannt?

Anfallende Überstunden werden von uns vorzugsweise durch Freizeit ausgeglichen oder auf Wunsch des Mitarbeiters vergütet. Auch eine Kombination beider Ausgleichsvarianten ist möglich. Wenn Sie konkrete Hinweise auf Fälle zu haben meinen, in denen es anders gewesen sein soll, dann haben Sie uns konkret dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

2.
Wir haben Hinweise, dass Mitarbeiter im oben genannten Heim teilweise innerhalb weniger Monate 150 Überstunden ansammelten. Haben Sie Kenntnis davon?

Es ist im Einzelfall durchaus möglich, dass Mitarbeiter 150 Stunden ansammeln, die dann durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Ob die von Ihnen genannte Überstundenzahl tatsächlich 'innerhalb weniger Monate' zustanden gekommen ist, können wir weder bestätigen noch dementieren, solange wir nicht die Unterlagen zur Dienstplanung der Mitarbeiter angesehen haben, die davon betroffen sein sollen. Nennen Sie uns deshalb bitte die konkreten Fälle, die Sie meinen. Mit Ihren vagen Andeutungen werden Sie Ihrer Pflicht zur ordentlichen Recherche nicht gerecht. Derzeit haben wir keinen einzigen Mitarbeiter, der 150 Überstunden angehäuft hat.

Im Übrigen gibt es auch Fälle, in denen Mitarbeiter auf eigenen Wunsch nach vorheriger Abstimmung und im Einvernehmen mit uns ganz gezielt Mehrarbeit leisten. So häufte zum Beispiel ein Mitarbeiter mehr als 150 Überstunden an, die er dann nutzte, um diese in seine Ausbildung im Pflegemanagement zu 'reinvestieren'. Darüber war und ist die Heimaufsicht informiert und das geschah in vollstem Einvernehmen aller Beteiligten. Auch dieses Beispiel zeigt, dass Sie uns mitteilen müssen, auf welchen Mitarbeiter Sie mit Ihren Fragen abzielen.

Außerdem beschäftigen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland. Um diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wunschgemäß längere Heimaturlaube zu ermöglichen, als dies arbeitsvertraglich vorgesehen ist, gestatten wir diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gewünschten 'Mehr-Tage' vor- oder nachzuleisten. Es ergibt sich somit aus den individuellen Lebensumständen, ob und ggf. in welchem Umfang vor oder nachher Mehrarbeit geleistet wird.

3.
Stimmt es, dass Mitarbeiter teilweise 12 Tage am Stück arbeiten mussten und dann nur einen Tag frei als Ausgleich bekamen?

Es kann in Urlaubs- und Krankheitsphasen nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter 12 Tage am Stück gearbeitet haben. Danach haben sie dafür als Ausgleich mehrere Tage freibekommen.

Auch hier gilt wieder: Wenn Sie uns (pflichtgemäß) mitteilen, in welchen Fällen es nur einen Tag Ausgleich gegeben haben soll, werden wir gern Genaueres dazu sagen.

Wir betrachten es als einen Beitrag zur Selbstbestimmung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz, dass diese in gleichen Positionen und Verantwortungen ihre Dienste untereinander tauschen können. Was gelegentlich auf der einen Seite zur Mehr- und auf der anderen Seite zur Entlastung führen kann, gleichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander im Laufe der Zeit aus.

4.
Die Personaldecke im oben genannten Heim soll teilweise so dünn gewesen sein, dass zwei Mitarbeiter-/innen 15 Bewohner in zwei Stunden versorgen mussten. Ist Ihnen dies bekannt?

Es ist in Pflegeeinrichtungen nicht ungewöhnlich, dass zwei Pflegekräfte 15 Bewohner in einem Zeitraum von 2 Stunden zu versorgen haben, wenn diese eine niedrige Pflegestufe haben. Das ist keine Besonderheit unserer Einrichtungen.

5.
Wir haben Hinweise, dass Mitarbeiter die Arbeitssituation in diesem Heim als permanenten Dauerstress empfanden und durch den dauernden Zeitdruck kaum Zeit für Gespräche oder menschliche Begegnungen mit den Bewohnern hatten. Wie stehen Sie dazu?

Der Altenpflegeberuf ist herausfordernd, anspruchsvoll und mitunter anstrengend. Die Mitarbeiter sind hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Stressempfinden ist subjektiv, sehr individuell und abhängig von vielen persönlichen Faktoren. Es kann wohl kein Betreiber ausschließen, dass Mitarbeiter in seiner Einrichtung Stress empfunden haben. Das es unter unseren Mitarbeitern solche gegeben hat, die sich nicht in der Lage dazu sahen, unseren Bewohnern 'persönlich zu begegnen' oder mit ihnen zu sprechen, schließen wir aus. Erläutern Sie uns bitte, was Sie meinen, wenn Sie formulieren, dafür sei 'kaum Zeit' gewesen. Wer hat wann unter welchem Zeitdruck gestanden? Generell lässt sich sagen, dass wir in unseren Einrichtungen versuchen, die Belastung von Mitarbeitern durch eine gut strukturierte Dienstplanung und eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern zu reduzieren und dem durch Kriseninterventionsangeboten wirkungsvoll zu begegnen.

6.
Ist es richtig, dass teilweise Mitarbeiter Angst haben, sich krank zu melden, da sie dann von Vorgesetzten schikaniert oder mit Arbeitsplatzverlust bedroht werden. Ist Ihnen dies bekannt?

Nein, das ist uns nicht bekannt. Wir wehren uns gegen solche Behauptungen. Wir legen Wert darauf, dass wir unseren Mitarbeitern immer verständnisvoll begegnen. Das ist oberstes Gebot.

Wieder stellen Sie diffuse Vorwürfe in den Raum, denen angeblich konkrete Vorkommnisse zugrunde liegen, die Sie aber nicht nachvollziehbar benennen. Dieses ungute 'Versteckspiel' zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Anfrage. Welche Absicht verfolgen Sie damit?

7.
In diesem Heim sollen Nachtische oder Salate, die bereits mittags serviert wurden, abends erneut den Bewohnern aufgetischt worden sein. Haben Sie hiervon Kenntnis?

Dazu haben wir ausführlich im Verfahren vor dem LG Hamburg zum Az. 324 O 309/15 Stellung genommen, in dem RTL ein Großteil der im Juni 2015 veröffentlichten Vorwürfe gegen unsere Einrichtung verboten wurde. Wir gehen angesichts Ihrer Verbindung zum 'Team Wallraff' davon aus, dass Sie darüber in vollem Umfang informiert sind.

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