KNAUS TABBERT AG GESCHÄFTSBERICHT 2023

CORPORATE GOVERNANCE

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CORPORATE GOVERNANCE

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der An- gaben nach § 289f HGB und § 315d HGB darauf zu be- schränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des

Aufsichtsrats der Knaus Tabbert AG zum Deutschen

Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Die Knaus Tabbert AG entspricht sämtlichen vom Bun- desministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundes- anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regie- rungskommission Deutscher Corporate Governance Ko- dex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("Kodex") und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 22. Dezember 2022 hat die Knaus Tabbert AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex entsprochen.

Jandelsbrunn, 19. Dezember 2023

Der Vorstand der Knaus Tabbert AG

Wolfgang Speck

Carolin Schürmann

Werner Vaterl

Gerd Adamietzki

Für den Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG

Dr. Esther Hackl (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Die Entsprechenserklärung 2023 wurde auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.knaustab- bert.de/de/investor-relations/corporate-governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

KNAUS TABBERT AG GESCHÄFTSBERICHT 2023

UNTERNEHMENSFÜHRUNGS-

PRAKTIKEN

Für Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG sind die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil der täglichen Arbeit. Unser ge- schäftliches Handeln richten wir an konzernweiten Standards aus, die über die Anforderungen von Gesetzen und des DCGK hinausgehen.

Hierzu gehören auch Vertrauen, Respekt und Integrität im Umgang miteinander. Integres Verhalten und Sicherheit sind die obersten Ziele. Um auf diesem Fundament einen dauerhaft tragfähigen und damit nachhaltigen Unterneh- menserfolg zu erreichen, ist es unser Bestreben, dass un- sere Aktivitäten auch im Einklang mit den Belangen der Umwelt und der Gesellschaft stehen.

Compliance als Gesamtheit der konzernweiten Maßnah- men zur Einhaltung von Gesetzen und verbindlichen in- ternen Regelwerken ist bei Knaus Tabbert eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Diesem Umstand tragen wir durch die Beschäftigung eines eigenen Compliance Officer Rechnung, der für die Steuerung des Compliance -Programms verantwortlich ist. Er berichtet un- mittelbar an den Vorstand.

Die wichtigsten Grundsätze unserer Unternehmensfüh- rung haben wir in einem Verhaltenskodex definiert, der Mitarbeitenden des Konzerns Orientierung für verantwor- tungsbewusstes, regelkonformes und integres Verhalten im Geschäftsalltag gibt und für die gesamte Belegschaft einschließlich der Mitglieder von Vorstand und Aufsichts- rat verpflichtend ist.

Dies betrifft den Umgang miteinander wie auch mit Kun- den und Geschäftspartnern. Zu den wesentlichen Prinzi- pien gehören auf Basis der Achtung von Recht und Ge- setz etwa Fairness und Verantwortung. Neben den allge- meinen Verhaltensgrundsätzen enthält der Verhaltensko- dex unter anderem auch Regelungen zu Integrität sowie zum Umgang mit Interessenkonflikten und untersagt Korruption in jeder Form. Schon der Rechtsverstoß eines Einzigen kann die Reputation unseres Unternehmens ernsthaft beschädigen und Knaus Tabbert erheblichen - auch finanziellen - Schaden zufügen. Knaus Tabbert ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und stellt insbesondere sicher, dass Sozial- und Umweltfakto- ren identifiziert und sowohl in der Unternehmensstrate- gie als auch bei operativen Entscheidungen berücksich- tigt werden.

Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Erfordernisse und Entwicklungen angepasst o-

der erweitert. Die Mitarbeitenden werden zudem regel- mäßig über aktuelle Themen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex informiert und zu bestimmten The- menfeldern wie etwa Produkthaftung, Kartellrecht oder Datenschutz geschult. Der Verhaltenskodex findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.knaustabbert.de/de/unternehmen/compli- ance.

LEITUNG UND KONTROLLE

Die Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat richtet sich nach dem Aktiengesetz, der Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.knaus- tabbert.de/investor-relations/corporate-governance.

Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Unternehmens an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhal- tigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verant- wortung für die gesamte Geschäftsführung und ent- scheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und der Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.

Der Vorstand leitet gemeinschaftlich das operative Ge- schäft. Er bestand im Geschäftsjahr 2023 aus vier Mit- gliedern. Alle Mitglieder sind eng in die operativen Aktivi- täten eingebunden. Unbeschadet der Gesamtverantwor- tung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied die ihm durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Ge- schäftsbereiche selbstständig. Eine detaillierte Darstel- lung der Zuständigkeiten und Ressorts findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Unterneh- men/Management: https://www.knaustabbert.de/unter- nehmen/management

Das Management der Tochtergesellschaften und die Lei- ter der verschiedenen Funktions- und Produktbereiche berichten jeweils an ein Vorstandsmitglied.

Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartals- mitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Aufstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Knaus Tabbert AG und den Konzern sowie für die nichtfi- nanzielle Berichterstattung.

Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richt- linien eingehalten werden, und wirkt darauf hin, dass die Konzernunternehmen diese beachten (Compliance).

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CORPORATE GOVERNANCE

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unterneh- men achtet der Vorstand auf Diversität und strebt insbe- sondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie unterschiedlichen Nationalitäten an.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unter- nehmens eng zusammen. Der Vorstand wird vom Auf- sichtsrat beraten, überwacht und kontrolliert. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Ebenso befasst sich der Auf- sichtsrat regelmäßig mit den Themen Risikomanage- ment und Compliance. Die Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbeson- dere mit dem Vorsitzenden, regelmäßig Kontakt und be- rät mit diesem Fragen der Strategie, der Geschäftsent- wicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat prüft den Jahres- und den Konzernab- schluss, den zusammengefassten Lagebericht der Knaus Tabbert AG und des Konzerns, die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie den Vorschlag für die Verwen- dung des Bilanzgewinns. Er billigt den Jahresabschluss der Knaus Tabbert AG, wodurch dieser festgestellt wird, und den Konzernabschluss. Dabei werden die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vor- prüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt. Der Aufsichtsrat be- schließt über den Vorschlag des Vorstands die Verwen- dung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichts- rats an die Hauptversammlung.

Zudem befasst sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungs- ausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unter- nehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance) sowie mit der Angemessenheit und Wirk- samkeit des Internen Kontrollsystems, der Angemessen- heit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, einschließlich der Abdeckung auch nachhaltigkeitsbezo- gener Ziele sowie der Internen Revision.

In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es darüber hinaus, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentschei- dungen wie etwa größere Akquisitionen, Desinvestitionen oder Finanzmaßnahmen sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit diese nicht bereits in dem genehmigten Finanzierungs- und Realisierungsplan (Budget) enthalten sind. In der Geschäftsordnung für den Vorstand regelt der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Knaus Tab- bert AG ist gesetzlich vorgegeben und im Einzelnen in der Satzung geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mit- gliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und sechs von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden.

Die Aktionäre der Knaus Tabbert AG nehmen ihre Kon- troll- und Mitbestimmungsrechte in der Hauptversamm- lung wahr. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt die Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung ent- scheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem über Gewinnverwendung, Ent- lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Kapitalmaßnahmen und Sat- zungsänderungen). Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst, durch einen Bevollmächtigten oder durch einen von der Knaus Tab- bert AG benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTS- RAT SOWIE ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITS- WEISE VON DESSEN AUSSCHÜSSEN

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Knaus Tabbert AG zu beraten und zu überwa- chen. Er hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Ent- sprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vor- schriften bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vor- stands. Die Überwachung und Beratung des Aufsichts- rats umfasst auch Nachhaltigkeitsthemen. Er hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält, sowie einen Geschäftsverteilungsplan erlassen.

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Ka- lenderhalbjahr ab. In der Regel finden mindestens fünf Plenarsitzungen pro Kalenderjahr statt. Die Schwer- punkte der Sitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst, der Bestandteil dieses Geschäftsberichts ist. Die Vorstands- mitglieder nehmen, soweit die Vorsitzende des Aufsichts- rats nichts anderes bestimmt, an den Sitzungen des Auf- sichtsrats teil, berichten schriftlich oder mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorla- gen und beantworten die Fragen der Aufsichtsratsmit- glieder.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden von der Vorsit- zenden im Regelfall unter Einhaltung einer Frist von min- destens vierzehn Tagen einberufen. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats berichtet im Rahmen der Hauptversamm- lung über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus- schüsse an die Aktionäre. Der Vorstand informiert die

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Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über aktuelle Ent- wicklungen.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet: einen Präsidial- ausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen Prü- fungsausschuss und einen Vermittlungsausschuss.

Der Präsidialausschuss besteht aus der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Vertre- ter der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitneh- mer. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats führt den Vorsitz im Präsidium. Das Präsidium berät auf Initiative seiner Vorsitzenden wichtige Fragen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Unter besonderen Umständen o- der in dringenden Fällen ist das Präsidium berechtigt, die Zustimmung zu Geschäften zu erteilen, die der Zustim- mung des Aufsichtsrats bedürfen. Das Präsidium berät auch die Unternehmensplanung des Vorstands und be- reitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor.

Mitglieder des Präsidialausschusses sind Dr. Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden), Willem Paulus de Pundert und Ferdi- nand Sommer.

Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Ver- tretern der Anteilseigner besetzt und besteht aus der Auf- sichtsratsvorsitzenden sowie zwei weiteren Aufsichts- ratsmitgliedern der Aktionärsseite. Er schlägt der Haupt- versammlung geeignete Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat vor. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats ist auch Vorsitzende des Nominierungsausschusses.

Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Dr. Esther Hackl (Vorsitzende), Klaas Mertens und Willem Paulus de Pundert.

Ferner wurde ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prü- fungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsseite und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite. Der Prü- fungsausschuss tagt, soweit erforderlich, in Anwesenheit des Abschlussprüfers oder der Vorstände. Wird der Ab- schlussprüfer als Sachverständiger zugezogen, nimmt der Vorstand an dieser Sitzung nicht teil, es sei denn, der Prüfungsausschuss erachtet seine Teilnahme als erfor- derlich. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Prü- fung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rech- nungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirk- samkeit des Internen Kontrollsystems, der Angemessen- heit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, einschließlich der Abdeckung auch nachhaltigkeitsbezo- gener Ziele der Internen Revision und der Compliance. Er ist außerdem zuständig für die Überwachung der erfor-

derlichen Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, der Er- teilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, die Beurtei- lung der Qualität der Abschlussprüfung und die Honorar- vereinbarung. Zudem steht der Prüfungsausschuss in engem Austausch mit dem Abschlussprüfer und disku- tiert mit diesem insbesondere die Einschätzung des Prü- fungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prü- fungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Ab- schlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und be- richtet dem Prüfungsausschuss darüber. Der Prüfungs- ausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprü- fer, auch ohne den Vorstand.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Jana Donath (Vorsitzende), Dr. Esther Hackl (Stellvertreterin der Vorsit- zenden), Anton Autengruber, Klaas Mertens, Willem Pau- lus de Pundert und Ferdinand Sommer.

Gemäß den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes bildet der Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG zudem ei- nen Vermittlungsausschuss, dem die Aufsichtsratsvor- sitzende, ihr Stellvertreter sowie je ein Aufsichtsratsmit- glied der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite ange- hören.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind Dr. Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden), Willem Paulus de Pundert und Robert Scherer.

Mindestens einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit und der Arbeit seiner Aus- schüsse. 2023 erfolgte dies anhand eines strukturierten Fragebogens, dessen Ergebnisse im Aufsichtsrat aus- führlich diskutiert wurden.

Weitere Informationen zum Aufsichtsrat und zu dessen Mitgliedern finden sich auf der Internetseite der Gesell- schaft unter https://www.knaustabbert.de/de/unterneh- men/aufsichtsrat. Dort findet sich auch die Geschäfts- ordnung des Aufsichtsrats unter https://www.knaustab- bert.de/de/investor-relations/corporate-governance.

Eine Beschreibung der Grundzüge des internen Kontroll- systems und des Risikomanagementsystems sowie eine Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme findet sich im Abschnitt "Chancen und Ri- sikobericht" des Lageberichts.

NACHFOLGEPLANUNG UND DIVERSITÄT

Ein wichtiges Element guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens

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CORPORATE GOVERNANCE

angemessene Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen.

Wesentliche Kriterien dafür sind die fachliche und per- sönliche Qualifikation der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe, einschließlich einer angemessenen Betei- ligung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat strebt für die Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf Diversität die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfah- rungen an. Bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern sind neben Aspekten der Diversität Kenntnisse, fachliche Qualifikationen und die Persönlichkeit der in Frage kom- menden Personen entscheidend. Die Vorstandsmitglie- der sollen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Expertise einbringen. Das Diversitätskonzept wirkt inso- weit als ergänzende Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Vorstandskandidaten.

Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat im August 2020 eine Zielgröße von 0% Frauenanteil beschlossen.

Im Geschäftsjahr 2023 war die vom Aufsichtsrat festge- setzte Zielgröße nicht anwendbar, da durchgängig die Pflichtquote gemäß § 76 Abs. 3a AktG galt, wonach min- destens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen. Diese gesetzliche Vorgabe wurde im Geschäftsjahr 2023 durchgängig erfüllt.

Für Mitglieder des Vorstands gilt eine Altersgrenze von 67 Jahren.

Für den Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG gilt gesetz- lich, dass sich dieser zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Diese Quoten sind jeweils von Seiten der Aktio- närsvertreter und der Arbeitnehmervertreter separat zu erfüllen, da der Gesamterfüllung widersprochen wurde (Getrennterfüllung). Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft die Gesamterfüllung maßgeblich wird.

Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Aufsichtsrat auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite aus jeweils zwei weiblichen Mitgliedern zusammen. Daraus ergab sich eine Quote von 33,3 % für den gesamten Aufsichtsrat.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat dieser zudem ein Kompetenzprofil beschlossen. Demnach soll der Aufsichtsrat insgesamt über jene Kompetenzen ver- fügen, die angesichts der Aktivitäten der Knaus Tabbert Gruppe als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

  • in der Führung eines großen oder mittelgroßen inter- national tätigen Unternehmens;
  • im Industriegeschäft und in der Wertschöpfung ent- lang unterschiedlicher Wertschöpfungsketten;
  • auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, ins- besondere im Bereich der für das Unternehmen rele- vanten Technologien sowie angrenzender oder ver- wandter Bereiche;
  • auf den Gebieten Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung;
  • zu den wesentlichen Märkten, in denen Knaus Tab- bert tätig ist;
  • im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung;
  • im Controlling/Risikomanagement;
  • auf dem Gebiet der Governance/Compliance;
  • in Nachhaltigkeitsfragen.

Darüber hinaus muss gemäß den Anforderungen des

  • 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichts- rats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungs- legung und mindestens ein weiteres Mitglied des Auf- sichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Ab- schlussprüfung verfügen, was bei einer Neubestellung ei- nes Aufsichtsratsmitglieds zu berücksichtigen ist. Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Im Sinne von
  • 100 Abs. 5 AktG verfügt die Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses Jana Donath über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Wim Paulus de Pun- dert verfügt in diesem Sinne über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unab- hängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne des DCGK sein. Mindestens zwei Anteilseignervertreter sollen unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne des DCGK sein (dieses Kriterium erfüllen so- wohl Dr. Esther Hackl als auch Jana Donath sowie Manf- red Pretscher). Die Aufsichtsratsvorsitzende, die Vorsit- zende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vor- stand sein. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sein. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organ- funktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wett- bewerbern, Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern des Unternehmens oder sonstigen Dritten ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu solchen stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mit- glieder des Vorstands angehören.

KNAUS TABBERT AG GESCHÄFTSBERICHT 2023

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht älter als 72 Jahre sein. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel zwölf Jahre nicht über- schreiten.

Der Aufsichtsrat hat das Kompetenzprofil vor dem Bör- sengang der Gesellschaft beschlossen und ist der Auf- fassung, dass dieses derzeit vollständig umgesetzt ist.

QUALIFIKATIONSMATRIX

Dr. Esther Hackl

Anton Aut- engruber

René Ado Oscar Bours

Willem Pau- lus de Pun- dert

Jana Donath

Stephan Kern

Klaas Meertens

Daniela Fischer

Manfred Pretscher

Linda Schätzl

Robert Scherer

Ferdinand Sommer

Mitglied seit

2020

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2020

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2020

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2020

2020

2020

2022

2020

2020

Mitglied bis

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

2025

Persönliche Eignung

Unabhängigkeit nach Deutschem

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Corporate Governance Kodex

Kein Overboadring (<5)

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Fachliche Eignung

Führung eines großen international

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tätigen Unternehmens

Caravaning Industrie und Wert-

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schöpfung entlang

unterschiedlicher Wertschöpfungs-

ketten

Forschung und Entwicklung, insbe-

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sondere im Bereich der für das Un-

ternehmen relevanten Technologien

sowie angrenzender oder verwand-

ter Bereiche

Produktion, Marketing, Vertrieb und

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Digitalisierung

Wesentlichen Märkten, in denen

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Knaus Tabbert tätig ist

Rechnungswesen und in der Rech-

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nungslegung

Börsennotierter Unternehmen

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Controlling/ Risikomanagement

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Governance/Compliance

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ESG

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ZIELE ZUR BESETZUNG VON FÜHRUNGS- FUNKTIONEN

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unterneh- men achtet der Vorstand auf Diversität und strebt eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechter an. Die Knaus Tabbert AG hat bei der Festlegung der Zielgrößen als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezifi- sche Gegebenheiten sowie die aktuelle Frauenquote in der Belegschaft zu berücksichtigen. Der Vorstand hat da- her im September 2020 für den Frauenanteil in der ersten

Führungsebene der Knaus Tabbert AG unterhalb des Vor- stands eine Zielgröße von 33 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands

22 % festgelegt. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Zielgrößen wurden im Geschäftsjahr

2023 erreicht. Der Vorstand behält sich jedoch für die Zu- kunft vor, einen höheren Frauenanteil in den ersten bei- den Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzule- gen, sofern sich dies unter Beachtung branchenspezifi- scher Gegebenheiten umsetzen lässt.

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CORPORATE GOVERNANCE

VERGÜTUNGSBERICHT UND

VERGÜTUNGSSYSTEM

Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2023 ge- mäß § 162 Abs. 1 AktG und der Vermerk des Abschluss- prüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts über das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG sowie das geltende, von der ordentlichen Hauptver- sammlung am 23. Juni 2021 gebilligte Vergütungssys- tem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gefasste Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG werden unter https://www.knaustabbert.de/investor-re-lations/corporate-governance/ öffentlich zugänglich ge- macht.

TRANSPARENTE UNTERNEHMENS

KOMMUNIKATION

Eine offene und transparente Unternehmenskommunika- tion ist wesentlicher Bestandteil guter Corporate Gover- nance. Neben klaren und verständlichen Inhalten erfor- dert dieser Aspekt auch einen gleichberechtigten Zugang aller Zielgruppen zu den Informationen des Unterneh- mens.

Die Knaus Tabbert AG informiert Aktionäre, Finanzana- lysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit jeweils gleichberechtigt und aktuell über die Entwicklung des Un- ternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Alle Pflicht- veröffentlichungen sowie ausführliche zusätzliche ergän- zende Informationen stehen jeweils zeitnah auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung. Die Unterneh- menspublikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Medienmitteilungen, Zwischen- und Geschäftsberichte, werden Analysten sowie Investoren zeitgleich in deut- scher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehren- den Ereignisse, d. h. die Veröffentlichungstermine des Geschäftsberichts und der Zwischenberichte sowie der Termin der Hauptversammlung, sind in einem Finanzka- lender zusammengestellt. Dieser wird am Anfang eines Geschäftsjahres veröffentlicht und auf der Internetseite von Knaus Tabbert zur Verfügung gestellt. Die Termine für die Veröffentlichungen orientieren sich an den Anfor- derungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapier- börse für Titel des Se

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Knaus Tabbert AG published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 April 2024 19:11:05 UTC.