Ordentliche Hauptversammlung der Jumia Technologies AG am 14. August 2023

Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Darstellung des Vergütungssystems für den Auf- sichtsrat der Gesellschaft

Gemäß § 13 der Satzung wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung bewilligt. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom

9. Juni 2021 hat die derzeitige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt. Im Einklang mit dem übergeordneten strategischen Ziel des Unternehmens, die Verluste zu verringern und das Unternehmen profitabel zu machen, soll die Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats herabgesetzt werden. Der Hauptversammlung wird daher vorgeschlagen, über die Vergütung des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt 8 neu zu beschließen. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Gesellschaft soll daher zu- künftig wie folgt ausgestaltet sein:

Der Aufsichtsrat leistet im Rahmen der ihm gesetzlich obliegenden Überwachung der Ge- schäftsführung durch den Vorstand einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Ent- wicklung der Gesellschaft und der Förderung der Geschäftsstrategie. Die Vergütungs- struktur trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Die Vergütungsstruktur besteht dabei - wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgeschlagen - ausschließlich aus einer Festvergütung, eine variable Ver- gütungskomponente wird nicht gewährt. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine Erstattung ihrer Auslagen und sie werden, soweit vorhanden, in eine Vermögens- schadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder einbezogen, deren Kosten die Gesell- schaft trägt. Mitglieder und Vorsitzende der Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Festvergütung. Da die Tätigkeit des Aufsichtsrats mit den Aufgaben und Tä- tigkeiten der Arbeitnehmer der Gesellschaft nicht vergleichbar ist, findet ein vertikaler Ver- gleich nicht statt. Es findet eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung des Aufsichtsrats statt. Hierbei werden insbesondere die Lage der Gesellschaft, die zeitliche Inanspruch- nahme und der Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben berücksichtigt, sowie ggf. ein Vergleich mit dem Vergütungssystem anderer, der Gesellschaft vergleichbarer Gesell- schaften. Sollten Vorstand und Aufsichtsrat hierbei Anlass für eine Änderung sehen, wer- den sie der Hauptversammlung vorschlagen, die Vergütung des Aufsichtsrats neu festzu- legen und ein angepasstes Vergütungssystem zu billigen. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mindestens alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Die feste jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Vor- sitzenden beträgt USD 125.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 250.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsaus- schusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 90.000,00 und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 75.000,00. Der Vorsitzende des Vergütungsausschusses er- hält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 40.000,00 und jedes an- dere Mitglied des Vergütungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergü- tung in Höhe von USD 20.000,00. Der Vorsitzende des Corporate-Governance- und No- minierungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 20.000,00 EUR und jedes andere Mitglied des Corporate-Governance- und Nomi- nierungsausschusses erhält eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von USD 12.000,00.

Die Vergütung ist in zwei Raten zahlbar, d.h. die erste Rate ist zahlbar nach den ersten sechs Monaten eines Geschäftsjahres und die zweite Rate ist zahlbar nach dem Ende

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eines Geschäftsjahres. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses oder ein Vorsitzender des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses das Amt nicht für das gesamte Geschäftsjahr innehat, wird für jeden vollen Kalendermonat der Tätigkeit ein anteiliger Teil der Vergütung gezahlt. Die auf ihre Vergütung und Auslagen etwaig entfallende Umsatz- steuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats erstattet.

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Jumia Technologies AG published this content on 07 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 July 2023 13:08:06 UTC.