Fujitsu Limited (das Unternehmen) hat bekannt gegeben, dass sein Board of Directors eine Entscheidung über die Besetzung des Executive Nomination Committee und des Compensation Committee getroffen hat. Executive Nominierungsausschuss: Vorsitzender: Chiaki Mukai: (Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens und eigens ernannter Vizepräsident der Tokyo University of Science). Mitglieder: < Wiederernennung> Yoshiko Kojo (Unabhängiges Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens und Professor der Abteilung für internationale Politik, Aoyama Gakuin University School of International Politics, Economics and Communication).

< Neuernennung> Hidenori Furuta - (Non-Executive Chairman, Mitglied des Verwaltungsrats) Vergütungsausschuss: Vorsitzender: < Wiederernennung> Byron Gill - (Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft und geschäftsführender Gesellschafter von Indus Capital Partners, LLC). Mitglieder: < Wiederernennung> Kenichiro Sasae - (Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens und Präsident des Japan Institute of International Affairs). < Neue Ernennung> Takuya Hirano - (Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens und Mitbegründer von Three Fields Advisors, LLC).

Im Oktober 2009 richtete das Unternehmen den Executive Nomination Committee und den Compensation Committee als beratende Gremien für den Verwaltungsrat ein, um die Transparenz und Objektivität des Verfahrens zur Nominierung von Verwaltungsratsmitgliedern und Mitgliedern des Audit & Supervisory Board sowie des Verfahrens zur Festlegung der Vergütung von Führungskräften sicherzustellen. Die Ausschüsse stellen auch sicher, dass die Methode und die Höhe der Vergütung der Führungskräfte fair sind. Der Nominierungsausschuss berät über die Kandidaten für die Positionen der Direktoren und der Mitglieder des Audit & Supervisory Board in Übereinstimmung mit dem Rahmen der Corporate-Governance-Struktur und den Verfahren und Richtlinien für die Nominierung/Abberufung von Direktoren und Wirtschaftsprüfern, die in der Corporate-Governance-Politik des Unternehmens festgelegt sind, und gibt seine Empfehlungen an den Vorstand.

Darüber hinaus gibt der Vergütungsausschuss seine Empfehlungen zur Höhe der Grundvergütung und der Methode zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung usw. an den Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den in der Corporate Governance Policy des Unternehmens festgelegten Verfahren und Grundsätzen zur Festlegung der Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern und Rechnungsprüfern. Darüber hinaus wird die Vergütung für jedes Verwaltungsratsmitglied vom Verwaltungsrat auf der Grundlage der Empfehlungen des Vergütungsausschusses festgelegt, um objektive, transparente und faire Verfahren für diese Festlegung zu gewährleisten.