Im Anschluss an frühere Ankündigungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der strategischen Optionen der Equals Group plc (?Equals?, die ?Gruppe? oder das ?Unternehmen?) bestätigt der Verwaltungsrat von Equals, dass er einen verbesserten unverbindlichen Vorschlag des Konsortiums (das ?Konsortium?) bestehend aus Embedded Finance Limited (?Railsr?) und TowerBrook Capital Partners (U.K.) LLP (?Towerbrook?) bezüglich eines möglichen Barangebots für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von Equals zu einem Preis von 135 Pence je Equals-Aktie (das ?Angebot?) erhalten hat. Das verbesserte Angebot folgt einer Reihe von früheren Vorschlägen des Konsortiums und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der laufenden abschließenden Due-Diligence-Prüfung, die von Equals unterstützt wird, sowie des Abschlusses der Übernahmefinanzierung durch das Konsortium.

Ein weiteres Update wird zu gegebener Zeit erfolgen. PUSU Verlängerung: Um dem Vorstand mehr Zeit zu geben, den Vorschlag zu prüfen und dem Konsortium die Möglichkeit zu geben, die Due Diligence abzuschließen und die Akquisitionsfinanzierung zu arrangieren, hat der Vorstand von Equals beantragt, dass das Panel für Übernahmen und Fusionen (das ?Panel?) die derzeitige Frist bis zum 10. Juli 2024, 17.00 Uhr, verlängert, bis zu der das Konsortium gemäß Regel 2.6(a) des Kodex entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots für das Unternehmen gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt geben oder ankündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot abzugeben. In diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet (die ?PUSU-Frist?). In Anbetracht dieses Antrags hat das Gremium eine Verlängerung gewährt, und gemäß Regel 2.6(a) des Kodex ist das Konsortium verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 7. August 2024 entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots gemäß Regel 2.7 des Kodex bekanntzugeben oder mitzuteilen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot abzugeben; in diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet.

Diese geänderte PUSU-Frist kann mit Zustimmung des Gremiums auf Antrag von Equals gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Es gibt keine Gewissheit, dass ein Angebot gemacht wird. In Übereinstimmung mit Regel 2.5(a) des Kodex behält sich das Konsortium das Recht vor, ein Angebot für Equals zu ungünstigeren Bedingungen als den in dieser Bekanntmachung dargelegten zu unterbreiten: (i) mit dem Einverständnis oder der Zustimmung des Verwaltungsrats von Equals; oder (ii) nach der Ankündigung eines Verzichts auf die Anwendung von Regel 9 gemäß dem Kodex durch Equals; oder (iii) wenn ein Dritter die feste Absicht bekundet, ein Angebot oder ein mögliches Angebot für Equals zu unterbreiten, das zu diesem Zeitpunkt zu ungünstigeren Bedingungen erfolgt als das Angebot; oder (iv) wenn Equals eine Dividende oder eine andere Ausschüttung oder Wertrückgabe an die Aktionäre ankündigt, erklärt, vornimmt oder auszahlt, um eine gleichwertige Verringerung gegenüber dem Angebot vorzunehmen.