edding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem.
§ 37 q Abs. 2 WpHG

DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
edding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gem. § 37 q Abs. 2 WpHG

20.01.2017 / 11:57
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Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der edding Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, zum 31.12.2014 fehlerhaft ist:

 1. In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde das unverwässerte
    Ergebnis je Aktie aus dem den Stammaktionären der edding
    Aktiengesellschaft zurechenbaren Gewinn um 4,64 Euro je Aktie zu hoch
    ausgewiesen. Denn in dem Gewinn, der den Stammaktionären zurechenbar
    ist, wurde fälschlich der nicht ausgeschüttete Gewinn einbezogen, der
    den Vorzugsaktionären zugewiesen ist.

Dies verstößt gegen IAS 33.66, .67A, .10, .A14, wonach bei der Ermittlung
des unverwässerten Ergebnisses je Aktie von dem Gewinn, der dem
Mutterunternehmen zuzurechnen ist, der Anteil in Abzug zu bringen ist, zu
dem andere partizipierende Eigenkapitalinstrumente am Gewinn beteiligt
wären, wenn dieser insgesamt ausgeschüttet worden wäre.

 2. Im Konzernabschluss werden die Vorzugsrechte der Vorzugsaktionäre nicht
    angegeben.

Dies verstößt gegen IAS 1.79 Buchstabe a (v), wonach in der Bilanz, der
Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang für jede Klasse von
Anteilen gewährte Vorzugsrechte anzugeben sind.

Ahrensburg, 20.01.2017

edding Aktiengesellschaft

Kontakt: Herr Sönke Gooß (Vorstand Finanzen) unter Telefon 04102-808 200,
E-Mail an: investor@edding.de oder Fax 04102-808 204.

-Ende der Veröffentlichung-


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