Testatsexemplar

Jahresabschluss zum

31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

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INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2023
  2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
  3. Anhang für das Geschäftsjahr vom
    1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
  4. Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
    1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Auftragsbedingungen

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I

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, Berlin

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar- über hinaus haben wir den Lagebericht der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom

1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informatio- nen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-
    cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung(Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-

schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks

weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit

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den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU- APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht

Zu den bezüglich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen angewandten

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Abschnitt a) "Allgemeine Angaben" im Unterabschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden" sowie in Abschnitt b) "Erläuterungen zur Bilanz" im Unterabschnitt "Anlagevermö- gen".

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

In der Bilanz der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG werden Anteile an ver- bundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt € 148,2 Mio. ausgewiesen, was insgesamt rd. 80 % der Bilanzsumme der Gesellschaft entspricht. Davon betreffen € 90,2 Mio. den Kernbereich der Eckert & Ziegler-Gesellschaften und € 58,0 Mio. Anteile an der Penti-

xapharm AG, deren Abspaltung von Vorstand und Aufsichtsrat im Oktober 2023 in die Wege geleitet wurde.. Die Anteile wurden von der Gesellschaft jeweils einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Im Rahmen der geplan- ten Abspaltung der Pentixapharm AG hat die Gesellschaft darüber hinaus ein Bewertungs- gutachten in Auftrag gegeben, welches zum Zeitpunkt unserer Prüfung noch nicht abge- schlossen war. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests ergab sich kein Abwertungsbedarf der Anteile an verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis dieser Werthaltigkeitstests ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Gesell- schaften und der Ableitung der verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Vor dem Hintergrund der diesen Bewertungen zugrundeliegenden Unsicherheiten sowie der im Rah- men der Bewertungen zu treffenden subjektiven Annahmen und Schätzungen ist die Wert- haltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen ein besonders wichtiger Prüfungssach- verhalt.

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Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung von Bewertungsspezialisten unse- res Unternehmens den von der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG implemen- tierten Planungsprozess für die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte sowie die der Pla- nung zugrunde liegenden Annahmen verschafft. Von der Angemessenheit der für die Bewer- tung unterstellten Zahlungsmittelüberschüsse des Kerngeschäfts haben wir uns unter ande- rem durch Abgleich der Planannahmen bezüglich der Umsatzentwicklung mit dem aktuellen Budget sowie durch Abstimmung mit vorliegenden Markterwartungen überzeugt.

Wir haben die Umsatzplanungen für die Gesellschaften des Kerngeschäfts für die jeweils relevanten Produkte, welche die Grundlage für die Ermittlung der Zahlungsmittelzuflüsse sind, durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich realisierten Umsätzen, soweit vorhanden, und der aktuellen Absatzentwicklung analysiert. Die wesentlichen An- nahmen zur Umsatzplanung haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit der Gesellschaft diskutiert haben. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt.

In Bezug auf die Werthaltigkeit der Anteile an der Pentixapharm AG haben wir Einblick in den aktuellen Stand der Unterlagen des von der Gesellschaft beauftragten Bewertungsgut- achters genommen, diese analysiert, die wesentlichen Bewertungsparameter nachvollzogen und uns die Vorgehensweise vom Gutachter erläutern lassen, sowie seine Einschätzungen mit ihm diskutiert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontie- rungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Zeitwerts ha- ben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontie- rungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und deren Ableitung sowie das Berechnungsschema nachvollzogen.

Durch Sensitivitätsanalysen haben wir weitere Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Rich- tigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen nach- vollzogen.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die vorge- nommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich der Ermittlung der beizu- legenden Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen begründet und ausgewogen sind.

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Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verant- wortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Be- standteile des Lageberichts:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird,
  • den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB, auf den im Lagebe- richt Bezug genommen wird,
  • den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, sowie
  • die lageberichtsfremden Angaben im Abschnitt 5.1 betreffend die EU-Taxonomie.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

  • die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresab- schluss und Lagebericht
  • den Bericht des Aufsichtsrats sowie
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht ver- antwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verant- wortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch ir- gendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informatio- nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli- chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen ge- setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun- gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von

der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres- abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVOunter Beachtung der vom Insti-

tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer- den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli- che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr- tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig- keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal- ten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver- tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentli- che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö- rigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestä- tigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenhei- ten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ver- mittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga- ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un- vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung fest- stellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen wer- den kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder er- griffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortli- chen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichti- gen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsver- merk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

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SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchge- führt, ob die in der Datei JA.zip (MD5-Hashwert:6d4a48849a82715a8e15bbf671ad9e2e)

enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen"bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format")in allen wesent-

lichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften er- streckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lagebe-

richts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektroni- sche Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile

zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB

(IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen"weitergehend beschrieben. Unsere

Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF- Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF- Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

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Eckert & Ziegler AG published this content on 19 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 March 2024 06:59:03 UTC.