Dürkopp Adler Aktiengesellschaft

Bielefeld

WKN: 629900

ISIN: DE0006299001

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MMVO

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze out auf EUR 35,81 je Aktie festgelegt

Die DAP Industrial AG, vormals firmierend unter ShangGong (Europe) Holding Corp. GmbH, hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 22. September 2017, der Dürkopp Adler Aktien-gesellschaft zugegangen am gleichen Tag, konkretisiert und der Dürkopp Adler Aktienge-sellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des umwandlungsrecht-lichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft auf die DAP Industrial AG gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 35,81 je Aktie festgelegt hat.

Bei der Ermittlung der Höhe der Barabfindung standen der DAP Industrial AG vorläufige Finanzangaben für die Dürkopp Adler AG und den Dürkopp Adler Konzern für das Ge-schäftsjahr 2017 zur Verfügung. Der Vorstand der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft hat am heutigen Tag den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt. Beiden Abschlüssen ist vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestäti-gungsvermerk erteilt worden. Die Gesellschaft wird die geprüften, aber noch nicht festge-stellten Jahresabschlüsse für die Dürkopp Adler AG und den Dürkopp Adler Konzern in Kürze auf ihrer Homepage (http://www.duerkopp-adler.com) veröffentlichen. Diese Fi-nanzangaben stimmen mit den vorläufigen Finanzangaben, die bei der Ermittlung der Höhe der Barabfindung zur Verfügung standen, überein. Zudem wurde im Rahmen der Ermitt-lung der Höhe der Barabfindung berücksichtigt, dass der Vorstand beabsichtigt, der Haupt-versammlung der Dürkopp Adler AG vorzuschlagen, den gesamten Bilanzgewinn des Ge-schäftsjahrs 2017 auf neue Rechnung vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.

Der Vorstand der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft und der Vorstand der DAP Industrial AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Dürkopp Adler Aktien-gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der DAP Industrial AG als übernehmender Gesellschaft, der den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out ermöglicht, am 1. Februar 2018 abgestimmt. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, über die dieser voraussichtlich am 6. Februar 2018 beschließen wird.

Die Beurkundung des Verschmelzungsvertrages ist für den 6. Februar 2018 nach der Be-schlussfassung des Aufsichtsrats vorgesehen. Über den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Dürkopp Adler Aktiengesell-schaft Beschluss gefasst werden, die für den 20. März 2018 geplant ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dürkopp Adler AG

Thomas Vogel Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld

Tel.: +49 (0) 521 925 2287 Fax: +49 (0) 521 925 2645vogelt@duerkopp-adler.com

Dürkopp Adler AG veröffentlichte diesen Inhalt am 02 Februar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 Februar 2018 14:55:08 UTC.

Originaldokumenthttp://www.duerkopp-adler.com/export/sites/duerkoppadler/commons/investor/downloads/Adhoc-Meldungen/Ad-hoc_Mitteilung_02022018.pdf

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