Kühlen Kopf bewahren

Unterschiede gibt es auch bei den Anforderungen an die Transparenz: Je nachdem, in welchem Marktsegment sich der Börsenneuling listen lässt, sind die Offenlegungspflichten mehr oder weniger streng. Am schnellsten und umfassendsten müssen Unternehmen im 'Prime Standard' über wichtige Ereignisse und aktuelle Geschäftszahlen berichten. Weniger streng sind die Vorschriften im 'General Standard' und die geringsten Anforderungen bringt der 'Entry Standard' mit sich. 'Dort können Unternehmen bis zu sechs Monate mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses warten, während im General und Prime Standard maximal vier Monate Verzögerung zulässig sind', erläutert Helma Eckhardt. Wer eine Neuemission zeichnen will, muss überdies zuerst prüfen, ob das bei seiner Bank überhaupt infrage kommt - oft ist nämlich die Zeichnung neuer Aktien nur bei den Instituten möglich, die als Konsortialbank den Börsengang begleiten. Dann stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, ein zweites Wertpapierdepot zu eröffnen und die dazugehörigen Kosten zu tragen, nur um bei einem Börsengang unter den ersten Aktienkäufern zu sein. Vor diesem Hintergrund rät Helma Eckhardt Anlegern dazu, bei Börsengängen einen kühlen Kopf zu bewahren: 'Wer nicht hundertprozentig von der Aktie überzeugt ist, sollte bis zum Einstieg erst einmal abwarten, wie sich Aktienkurs und Unternehmensgewinn entwickeln.'

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