23 January 2014 Wichtige Mitteilung hinsichtlich des SEPA-Migrationsenddatums für Firmenkunden in Deutschland

Der Deutsche SEPA-Rat hat mit seiner Stellungnahme vom 22. Januar 2014 mitgeteilt, dass ab dem 1. Februar 2014 auch in Deutschland weiterhin elektronische Einreichungen in den Altformaten (Überweisungen und Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren, jedoch ohne Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren) angenommen und verarbeitet werden können. Der SEPA-Rat folgt damit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 9. Januar 2014, der eine Übergangsfrist zum Abschluss der SEPA-Migration bis zum 1. August 2014 vorgeschlagen hat. Die Deutsche Bank wird diesem Beschluss folgen und auch nach dem 1. Februar in Deutschland elektronische Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungsverfahren), die von Kunden in den Altverfahren eingereicht wurden, annehmen und verarbeiten.

Der SEPA-Rat, ein Gremium der wichtigsten Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer unter dem Vorsitz der Deutschen Bundesbank und dem Bundesministerium der Finanzen, hat erklärt, dass die Deutsche Kreditwirtschaft grundsätzlich die Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass Banken und Sparkassen notfalls noch solche Zahlungen abwickeln können, die von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen nach dem 1. Februar 2014 im Altformat eingereicht werden. In diesen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin wirksam.
Dies bedeutet, dass bis zum 1. August 2014 weiterhin ein Parallelbetrieb existiert, bei dem sowohl die SEPA-Verfahren als auch die Altverfahren angenommen und verarbeitet werden können.

Dem Beschluss des SEPA-Rates folgend wird die Deutsche Bank auch nach dem Enddatum gemäß EU-Verordnung 260/2012 (1. Februar 2014) weiterhin elektronisch eingereichte Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungen) im Altformat verarbeiten. Das Abbuchungsauftragslastschrift-Verfahren ist nicht Teil der Übergangslösung, d.h. dieses Verfahren wird zum 1. Februar 2014 eingestellt.

Wir empfehlen Ihnen, sich weiterhin auf das SEPA-Migrationsenddatum 1. Februar 2014 zu fokussieren und Ihr SEPA-Projekt schnellstmöglich abzuschließen.

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