EQS-WpÜG: Rostra Holdings Pte. Ltd. / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Decheng Technology AG; Bieter: Rostra Holdings Pte. Ltd.

06.03.2024 / 17:30 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.


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VeröffentlichungderErlangungderKontrolle

über die Decheng Technology AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 desWertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes(WpÜG)

 

Bieterin:

RostraHoldingsPte.Ltd.

#07/12 Manhattan House, 151 Chin Swee Road, Singapur

eingetragen im Handelsregister (Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA)) von Singapur unter der Unique Entity Number (UEN) 201824790K

 

Zielgesellschaft:

Decheng Technology AG

Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 745486

 

AktienderDechengTechnologyAG:

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A3MQRK6
Wertpapier-Kennnummer (WKN): A3MQRK

 

Kontrollerwerb:

Die Rostra Holdings Pte. Ltd. (die „Bieterin“) hat am 6. März 2024 durch den käuflichen Erwerb von 1.092.503 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Decheng Technology AG mit Sitz in Heidelberg (die „Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin hält unmittelbar 1.092.503 Stückaktien von insgesamt 1.597.908 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 68,37%.

 

WeitereKontrollerwerber:

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die Kontrollerlangung durch die Bieterin haben auch die Nuy Family Private Foundation, eine Private Foundation nach dem Recht von Curaçao mit Sitz in Curaçao, eingetragen im Handelsregister (Kamer van Koophandel & Nijverheid) von Curaçao unter Registration Number 142272 (0), (der „WeitereKontrollerwerber 1“) sowie Herr Timothy Nuy, geschäftsansässig #07/12 Manhattan House, 151 Chin Swee Road, Singapur, der 100 % der Gesellschaftsanteile an dem Weiteren Kontrollerwerber 1 hält (der „WeitereKontrollerwerber 2“, zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 die „WeiterenKontrollerwerber“), mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber 1 hält 100% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte an der

Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers 2 an dem Weiteren Kontrollerwerber 1, dessen Alleingesellschafter er ist, gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Den Weiteren Kontrollerwerbern werden daher die Stimmrechte aus den 1.092.503 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch die Weiteren Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen der Weiteren Kontrollerwerber.

 

VeröffentlichungderAngebotsunterlage:

Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.rostraholdings.com unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

 

WichtigerHinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG- Angebotsverordnung) durchgeführt.

Singapur, den 6. März 2024

RostraHoldingsPte.Ltd.



Ende der WpÜG-Mitteilung

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)

 
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