Corporate News [verify-U] besteht erfolgreich Umsetzungsprüfung nach dem Signaturgesetz "Blaue Urkunde" bestätigt Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verfahrens von Cybits Baldiger Start der online Identifikation für De-Mail erwartet Wiesbaden, 22. Oktober 2013: Die Cybits AG teilt mit, dass die von der Bundesnetzagentur gemäß

§18 des Signaturgesetzes anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen T-Systems GEI GmbH und SRC Security Research & Consulting GmbH in einer gemeinsamen Umsetzungsprüfung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das zur medienbruchfreien Identifizierung angebotene Verfahren [verify-U] den Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung entspricht.
Das positive Ergebnis dieser Umsetzungsprüfung, die gemäß §15 Signaturgesetz für einen von der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter stattfand, wurde durch eine soge- nannte "blaue Urkunde" der SRC für das Personenidentifizierungsverfahren [verify-U] bestätigt. "Die- se Urkunde belegt die gleichwertige Sicherheit des von uns überprüften Verfahrens zu einer Identifi- zierung anhand von Personalausweis oder Reisepass", erläutert Thomas Hueske, Prüfungsleiter bei der SRC für [verify-U] die Anforderungen der Signaturverordnung an technische Verfahren. "Das Sicherheitskonzept von [verify-U] erreicht mindestens das Niveau der Sicherheit einer Face-to-Face- Identifizierung und entspricht bei einem Einsatz im Internet dem Sicherheitsniveau einer reinen Überprüfung anhand von amtlichen Dokumenten.", so Hueske weiter. Der technische Vorstand der Cybits AG, Volker Neiß, zeigte sich nicht überrascht über das positive Ergebnis der Umsetzungsprü- fung, "weil die SRC unser Verfahren bereits bei der Konzeptprüfung auf Herz und Nieren geprüft hat- te und [verify-U] jeden Tag aufs Neue unter Beweis stellen muss, dass unser Verfahren nicht nur ein- zigartig in Komfort und Anwendbarkeit ist, sondern unsere Kunden auch erfolgreich gegen betrügeri- sche Absichten Einzelner und ganzer Banden schützt."
Die Cybits AG geht davon aus, dass mit der erteilten Bestätigung nach dem Signaturgesetz auch die im De-Mail Gesetz geforderte "gleichwertige Sicherheit" zu einer Identifizierung anhand von amtli- chen Ausweisdokumenten nachgewiesen und damit der von der Technischen Richtlinie des Bundes- amts für Sicherheit in der Informationstechnik geforderte Nachweis der Zulässigkeit eines Identifizie- rungsverfahrens nach dem Signaturgesetz eindeutig geliefert wurde. Cybits rechnet deshalb nun auch mit einer raschen Anerkennung des online Identifizierungsverfahrens für die Nutzung durch De- Mail Diensteanbieter und im Folgenden mit signifikanten Umsätzen aus diesem Geschäftsfeld.

Über die Cybits AG

Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, De-Mail Ge- setz, Glücksspiel-Staatsvertrag und Geldwäschegesetz auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösun- gen für die Bereiche Personenidentifikation, Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, um die Kinder in der digita- len Welt sicher zu begleiten. Mit seiner gesetzeskonformen Personenidentifikationslösung [verify-U] hat Cybits bereits über

1,8 Millionen Personen identifiziert. [verify-U] wird in den Märkten Video on Demand (VOD), Ban-

ken/Finanzdienstleister/Versicherungen, Healthcare, Glücksspiel, De-Mail Anbietern und im Handel eingesetzt. Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn es um "Secure Internet Communication & Transactions" geht. Weitere Informationen stehen unter www.cybits.de zur Verfügung.

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