Pressemitteilung [verify-U] erfüllt datenschutzrechtliche Anforderungen Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht keinen Grund für Beanstandung

Wiesbaden, 19. Mai 2014: Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat der Cybits AG in einem Schreiben zu ihrer Identifikationslösung [verify-U] mitgeteilt, "dass aus Sicht des Hessischen Daten- schutzbeauftragten das geprüfte Produkt datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist."
Der Prüfung durch die für die Cybits AG zuständige Datenschutzbehörde war im letzten Jahr ein Amtshilfeersuchen der Bundesnetzagentur vorausgegangen, die eine Beurteilung durch die Fachbe- hörde wünschte, um sicher zu sein, dass [verify-U] nicht nur die Anforderungen des Signaturgesetzes sondern auch die des Bundesdatenschutzgesetzes in ausreichendem Maße berücksichtigt und erfüllt.
Laut Stefan Pattberg, Vorstandsvorsitzender der Cybits AG, sieht das Unternehmen den Schutz und die Sicherheit der ihm anvertrauten Daten als Teil seiner unternehmerischen Verpflichtung und sei- nes Geschäftsauftrags an. "Wir widmen diesem Auftrag genauso viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit wie der Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Identifizierungsdienstleistungen selbst. Deshalb sehen wir uns als Unternehmen durch dieses Schreiben in unserer verbraucherorientierten Datenschutzpo- litik bestätigt. Wir werden auch weiterhin sehr viel Wert darauf legen, dass allen Kunden und Ver- brauchern, die [verify-U] einsetzen, die notwendige Transparenz erhalten, was mit den uns anver- trauten Daten passiert und wie wir mit diesen umgehen. Als Partner für Zertifizierungsdienste, Ban- ken und andere Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz genießen wir ein hohes Maß an Vertrau- en, das von unserer Seite an Höchstmaß an Datenschutz und -sicherheit notwendig macht.", so Patt- berg weiter.
In einem weiteren Schreiben hat der Hessische Datenschutzbeauftragte der Cybits AG bestätigt, dass die notwendige gesetzliche Grundlage für die Verwendung der kompletten Kopie eines amtlichen Ausweispapieres zum Zwecke der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz oder dem De-Mail Gesetz gegeben ist. Die in [verify-U] implementierte Variante der Ausweisprüfung durch eine Sicht- kontrolle ist somit zulässig.

Über die Cybits AG

Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, De-Mail Ge- setz, Glücksspiel-Staatsvertrag und Geldwäschegesetz auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösun- gen für die Bereiche Personenidentifikation, Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, um die Kinder in der digita- len Welt sicher zu begleiten. Mit seiner gesetzeskonformen Personenidentifikationslösung [verify-U] hat Cybits bereits über

1,8 Millionen Personen identifiziert. [verify-U] wird in den Märkten Video on Demand (VOD), Ban-

ken/Finanzdienstleister/Versicherungen, Healthcare, Glücksspiel, De-Mail Anbietern und im Handel eingesetzt. Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn es um "Secure Internet Communication & Transactions" geht. Weitere Informationen stehen unter www.cybits.de zur Verfügung.

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