Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

2024

Informationen nach § 125 Abs. 1 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 Aktiengesetz, Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Information according to Section 125 para. 1 in connection with section 125 para. 5 of the German Stock Corporation Act (AktG), Table 3 of the Annex to the Commission Implementing Regulation (EU) 2018/1212

  1. Inhalt der Mitteilung Specification of the message

1. Eindeutige Kennung des Ereignisses

Ordentliche Hauptversammlung der CTS Even-

Unique identifier of the event

tim AG & Co. KGaA 2024;

im Format

gemäß Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: CTSoHV240514

Annual General Meeting of CTS Eventim AG &

Co. KGaA 2024;

in the format according to Commission Imple-

menting

Regulation

(EU)

2018/1212:

CTSoHV240514

2.

Art der Mitteilung

Einberufung der Hauptversammlung;

Type of message

im Format

gemäß Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: NEWM

Notice of convocation of the Annual General

Meeting;

in the format according to Commission Imple-

menting Regulation (EU) 2018/1212: NEWM

B.

Angaben zum Emittenten

Specification of the issuer

1.

ISIN

DE0005470306

2. Name des Emittenten

CTS Eventim AG & Co. KGaA

Name of issuer

C.

Angaben zur Hauptversammlung

Specification of the meeting

1. Datum der Hauptversammlung Date of the General Meeting

14. Mai 2024;

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20240514

May 14, 2024;

in the format according to Commission Implementing Regulation (EU) 2018/1212: 20240514

2

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung

10:00 Uhr MESZ;

Time of the General Meeting

im

Format

gemäß

Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: 08:00 Uhr UTC (koordinierte

Weltzeit)

10:00 hours (CEST);

in the format according to Commission Imple-

menting Regulation (EU) 2018/1212: 08:00 hours

UTC (Coordinated Universal Time)

3.

Art der Hauptversammlung

Ordentliche

Hauptversammlung mit physischer

Type of the General Meeting

Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Be-

vollmächtigten;

im

Format

gemäß

Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: GMET

General Meeting with the physical attendance of

shareholders or their proxy representatives;

in the format according to Commission Imple-

menting Regulation (EU) 2018/1212: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung

Ort der Hauptversammlung mit physischer Prä-

Location of the General Meeting

senz der Kommanditaktionäre:

Parkhotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bre-

men, Deutschland

im

Format

gemäß

Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: Parkhotel Bremen, Im Bürger-

park, 28209 Bremen, Deutschland

Location of the General Meeting with physical

presence of the shareholders:

Parkhotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bre-

men, Germany

in the format according to Commission Imple-

menting Regulation (EU) 2018/1212: Parkhotel

Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen,

Deutschland

5.

Aufzeichnungsdatum

22. April 2024, 24:00 MESZ

Record Date

im

Format

gemäß

Durchführungsverordnung

(EU) 2018/1212: 20240422 22:00 Uhr UTC (ko-

ordinierte Weltzeit)

April 22, 2024, 24:00 MESZ

in the format according to Commission Imple-

menting Regulation (EU) 2018/1212: 20240422

22:00 hours UTC (Coordinated Universal Time)

6. Internetseite (URL) zur Hauptversammlung

https://corporate.eventim.de/de/investor-rela-

Uniform Resource Locator (URL) of the

tions/hauptversammlung/

General Meeting

https://corporate.eventim.de/en/investor-rela-

tions/general-meeting/

3

Weitere

Informationen

zur

Einberufung

der

Hauptversammlung

(Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)

Further

information

on

the

convocation

of

the

General

Meeting

(Sections D to F of Table 3 of the Annex to the Commission Implementing Regulation (EU) 2018/1212)

Weitere Informationen über

  • die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D),
  • die Tagesordnung (Block E) sowie
  • die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf der folgenden Internetseite zu finden:https://corporate.eventim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/

Further information on

  • participation in the general meeting (Section D)
  • the agenda (Section E) and
  • the specification of the deadlines regarding the exercise of other shareholders rights (Section F) can be found on the following website:https://corporate.eventim.de/en/investor-relations/general-meeting/

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CTS Eventim AG & Co. KGaA, München

WKN: 547030

Contrescarpe 75 A

ISIN: DE 0005470306

28195 Bremen

AG München HRB 212700

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet

am Dienstag, den 14. Mai 2024, ab 10:00 Uhr MESZ,

im Parkhotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen.

  • TAGESORDNUNG

1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2023, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; die vorgenannten Unterlagen enthalten auch die Erklä- rung zur Unternehmensführung einschließlich der Berichterstattung zur Corporate Governance sowie die An- gaben nach §§ 289a, 315a HGB in der jeweils anwendbaren Fassung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf. Sie stehen über die Internetseite der Gesellschaft unter https://corporate.eventim.de/de/investor-rela-tions/hauptversammlung/,dort "Hauptversammlung 2024", von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung zur Verfügung.

2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Even- tim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von EUR 584.782.266,14 ausweist, festzustellen.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 584.782.266,14 - bestehend aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 221.929.384,81 und dem Gewinnvortrag aus 2022 in Höhe von EUR 362.852.881,33 - wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,43

je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf

95.991.300 dividendenberechtigte Stückaktien

EUR

137.267.559,00

Gewinnvortrag

EUR

447.514.707,14

Bilanzgewinn

EUR

584.782.266,14

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ein- berufung der Hauptversammlung 8.700 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung bis

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zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinn- verwendungsvorschlag bei unveränderter Dividendenhöhe unterbreitet werden, das heißt, der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungs- beschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Freitag, den 17. Mai 2024 fällig.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Ge- schäftsjahr 2023

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG, Hamburg, als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 am- tierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, für das Geschäfts- jahr 2024 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. Sowohl die Empfehlung des Prü- fungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebühr- lichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der EU- Abschlussprüferverordnung, die die Auswahlmöglichkeit eines Abschlussprüfers beschränkt hätten.

7. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsbezüge sowie des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotieren Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesell- schaft ist in § 15 der Satzung wie folgt geregelt:

"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung bewilligt wird. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört ha- ben, erhalten die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten). Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet."

Von der Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 9. Mai 2017 beschlossen, dass die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils € 50.000,- und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats € 100.000,- be- trägt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2021 hat diese Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit 99,75 % Zustimmung bestätigt. Im Hinblick auf die infolge vielfacher gesetzli- cher Neuregelungen und nicht zuletzt auch aufgrund des starken Wachstums der Gesellschaft erweiterten Pflichten des Aufsichtsrats schlagen persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die seit dem Jahr 2017 unveränderte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhen. Zur Umsetzung dieser Änderung soll das von der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 bestätigte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend angepasst werden. Das angepasste Vergütungssystem wird im Anhang zu dieser Einberufung unter Hinweis auf diesen Tagesordnungspunkt 7 beschrieben. Diese Beschreibung ist auch im

Internet unter https://corporate.eventim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/,dort

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"Hauptversammlung 2024", zugänglich. Auf diese Darstellung wird für die Beschlussfassung Bezug genom- men.

Persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

  1. Die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr 2024 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils € 75.000,- und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats € 150.000,-.
  2. Das im Anhang zu dieser Einberufung unter Hinweis auf diesen Tagesordnungspunkt 7 beschriebene Ver- gütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen.

Die Regelungen des § 15 der Satzung bleiben unberührt. Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft steht im Internet unter https://corporate.eventim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/,dort "Hauptversamm- lung 2024", vor und während der Hauptversammlung zur Verfügung.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG ist von dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzu- legen. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten. Er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschaf- terin und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß

  • 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin überprüft, dass die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsbe- richts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Wirtschaftsprüfers wird im Anhang zu dieser Tagesordnung unter Hinweis auf diesen Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt und ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auch im Internet unter https://corporate.eventim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/,dort "Haupt- versammlung 2024", zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversamm- lung zugänglich sein.

9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

  • 120a Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentli- chen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Ver- gütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflich- ten. Er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.

Bei einer Gesellschaft in der Rechtsform der AG & Co. KGaA ist, anders als bei Aktiengesellschaften, rechts- formbedingt der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig für die Bestellung und Ab- berufung der Mitglieder des Vorstands, die Inhalte der Vorstandsverträge, die Geschäftsverteilung sowie die Vergütung des Vorstands. Die entsprechenden Beschlüsse werden durch den Aufsichtsrat der EVENTIM Management AG, der personenidentisch mit den Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft besetzt ist, verab- schiedet. Das vom Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene und von der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 85,35% gebilligte Ver- gütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft wurde überprüft und soll mit Wirkung zum 1. Januar 2024 angepasst werden. Der Aufsichtsrat der persönlich haften- den Gesellschafterin hat im Wesentlichen folgende Modifikationen beschlossen, die vorbehaltlich der Vorlage

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des neuen Vergütungssystem an die Hauptversammlung der Gesellschaft für neue Verträge ab dem Ge- schäftsjahr 2024 gelten:

  • Die variable Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist nun neben den finanziellen Leistungskriterien
    Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") sowie persönlichen Zielen auch an langfristigen strate- gischen Zielen ausgerichtet. Die langfristige Vergütung hat jeweils einen dreijährigen Bemessungszeitraum und einen Zielbetrag, der bei einer 100% Zielerreichung über dem kurzfristigen variablen Zielbetrag liegt. Der überwiegende Anteil der variablen Vergütung hat somit langfristigen Charakter. Damit werden Anreize für eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung der Ertragskraft gesetzt.
  • Der kurzfristige Teil des Zielbetrags der variablen Vergütung bewegt sich zwischen 40% und maximal 49% und der langfristige Anteil der variablen Vergütung liegt zwischen mindestens 51% und 60%.
  • Für besondere individuelle Leistungen des Vorstands und bei entsprechend besonderem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen darüber hinaus eine zusätz- liche Tantieme beschließen. Die gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für alle Vorstände zusammen darf durch diese zusätzliche Tantieme jedoch nicht überschritten werden.
  • Um außergewöhnlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen, kann der Aufsichtsrat der EVENTIM Management AG bei einer Verschlechterung der Lage der CTS Eventim AG & Co. KGaA die Gesamtbezüge des Vorstands entsprechend § 87 Abs. 2 AktG durch einseitige Erklärung auf eine ange- messene Höhe herabsetzen. Anstelle der Herabsetzung der Gesamtvergütung kann in einem solchen Fall auch die variable Vergütung ganz oder teilweise einbehalten oder zurückgefordert werden.

Das angepasste Vergütungssystem wird im Anhang zu dieser Einberufung unter Hinweis auf diesen Tages- ordnungspunkt 9 beschrieben. Diese Beschreibung ist auch im Internet unter https://corporate.even-tim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/, dort "Hauptversammlung 2024", zugänglich. Auf diese Dar- stellung wird für die Beschlussfassung Bezug genommen.

  • 124 Abs. 3 AktG sieht zur Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssys- tems einen Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats vor. Wie oben ausgeführt, ist rechtsformbedingt der Auf- sichtsrat der EVENTIM Management AG als persönlich haftenden Gesellschafterin für die Festlegung des Vergütungssystem zuständig.

Insofern schlägt der Aufsichtsrat der Gesellschaft in Abstimmung mit dem personenidentisch besetzten Auf- sichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin vor, das modifizierte Vergütungssystem für die Vorstands- mitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu billigen.

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  • VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUS- ÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung in Verbindung mit § 123 Abs. 2 und 4 AktG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Adresse

CTS Eventim AG & Co. KGaA c/o HV-Management GmbH Postfach 420133

68280 Mannheim

Fax: +49 621 37909086

E-Mail:anmeldestelle@hv-management.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also bis spätestens am 7. Mai 2024 (24:00 Uhr MESZ). Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztinterme- diär gemäß den rechtlichen Anforderungen erforderlich. Er hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. April 2024 (24:00 Uhr MESZ) ("Nachweisstichtag") zu beziehen.

Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversamm- lung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen (§ 17 Abs. 2 der Satzung).

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbe- sitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteils- besitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesell- schaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung er- mächtigen.

Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimm- rechts dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende Institut wird in diesen Fällen in der Regel für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge tragen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt.

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  • STIMMRECHTSVERTRETUNG
  1. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevoll- mächtigte, z.B. Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, den von der Gesellschaft benannten Stimm- rechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend der ihm erteilten Weisung abstimmen.

Wird weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. ein Kreditinstitut) noch eine Aktionärsverei- nigung noch ein Stimmrechtsberater noch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß

  • 134 Abs. 3 S. 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das Ihnen von der Ge- sellschaft mit dem HV-Ticket zur Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt und ist darüber hinaus auf der Internetseite der CTS Even- tim AG & Co. KGaA unter https://corporate.eventim.de/de/investor-relations/hauptversammlung/, dort "Haupt- versammlung 2024", abrufbar.

Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für die Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Voll- macht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen diese besondere Form der Vollmacht und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von

  • 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimm- abgabe nicht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens 12. Mai 2024, 18:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse zugehen:

CTS Eventim AG & Co. KGaA c/o HV-Management GmbH Postfach 420133

68280 Mannheim

Fax: +49 621 37909086

E-Mail:vollmacht@hv-management.de

Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht und deren Änderung.

  1. Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls mit obigen Maßgaben zur Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie dem Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger Wei- sung muss sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen

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CTS Eventim AG & Co. KGaA published this content on 03 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 April 2024 13:13:09 UTC.