LUXEMBURG (dpa-AFX) - Österreichische Garantien für die BayernLB sind nach einem Urteil des EU-Gerichts mit EU-Recht vereinbar. Die Garantie, die Österreich der BayernLB anlässlich der Notverstaatlichung der früheren Krisenbank Hypo Alpe Adria 2009 gewährt hatte, sei als Beihilfe mit EU-Recht konform, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Österreich hatte argumentiert, niemals die Absicht gehabt zu haben der BayernLB eine Beihilfe zu gewähren. Sie müsse als für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden.

Der Streit um die frühere Krisenbank Hypo Alpe Adria hatte jahrelang das Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland belastet. Das mittlerweile in eine Bad Bank umgewandelte Institut gehörte von 2007 bis 2009 zur BayernLB und wurde dann an Österreich verkauft. Ursprünglich hatte Bayern daraus noch die Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro gefordert. Ende 2015 einigten sich Bayern und Österreich schließlich auf eine Vergleichszahlung von 1,23 Milliarden Euro. Das Urteil des EU-Gerichts hat darauf keine unmittelbaren Auswirkungen mehr.

Derzeit kämpfen Gläubiger der einstigen Krisenbank, darunter die Commerzbank , noch gegen das österreichische Bundesland Kärnten um die Rückzahlung von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Kärnten hatte bei der Expansion der Hypo auf dem Balkan gut zehn Milliarden Euro an Landeshaftungen übernommen./asa/DP/jha